Folgende Situation:
Die Person A hat als deutscher Staatsbürger viele Jahre im Ausland gelebt und ist am 01.06.08 wieder nach Deutschland zurückgekehrt.
Am 31.08.09 hat Pers. A dann einen Hartz IV
Antrag gestellt, der auch bewilligt wurde.
Im Zusammenhang mit dem Antrag hat er dann auch die Krankenkasse, bei der er zuletzt in Deutschland versichert war angegeben.
Es handelt sich um die BEK.
Diese verlangte nun eine Antragstellung auf Mitgliedschaft, welche Person A dann auch sofort am 31.08.09 stellte.
Wenige Tage später bekam Person A eine Zahlungsaufforderung zur Begleichung der monatlichen Pflichtbeiträge für den Zeitraum vom 1.06.08 bis 31.08.09 mit Verweis auf GKV-WSG vom 01.04.07.
Trotz sofortigem schriftlichen Widerspruch, Telefonaten und E-mails besteht die BEK auf Zahlung und hat Pers. A jetzt 15!!!! Vollstreckungsbescheide (für jeden Monat einen xD) zugesandt.
Die BEK ist der Auffassung Person A sei verpflichtet gewesen, sich über Gesetzesänderungen zu informieren.
Als das GKV-WSG verabschiedet wurde war Person A jedoch noch im Ausland.
Was kann man tun, bzw. wer weiss Rat.
Gruß
123brecht123
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GKV-WSG
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@123brecht123
Ähm, wo warst du seit 08? In D, darum müsste dir die Versicherungspflicht klar gewesen sein. Hier sehe ich die GKV im Recht.
Versuch Ratenzahlung zu vereinbaren oder eine Stundung zu erwirken
15 Vollstreckungsbescheide?
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
@Sunbee1
Person A war in D, was aber nicht bedeuten muss, dass er sich über alle Gesetzesänderungen der letzten 15 Jahre in D informieren kann.
Damit ist wohl selbst der Volljurist überfordert.
Ratenvereinbarung oder Stundung bei Hartz IV für eine Forderung, die ohne Leistungsinanspruchnahme gestellt wird, empfinde ich höflich ausgedrückt als Scherz.
Die 15 Vollstreckungsbescheide sind einzeln für jeden Beitragsmonat am gleichen Tag eingegangen.
Mir kommt es eher so vor, als wenn hier eine Krankenversicherung versucht ein "schlechtes Risiko" abzuwimmeln, da Person A schon ein gewisses Alter erreicht hat.
Gruß
123brecht123
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In Deutschland besteht eben seit einiger Zeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das man das nicht weiss, zählt nicht. Bei Wiedereinreise nach Deutschland sollte man sich schon darüber informierren, was für Pflichten auf einen zukommen, wenn man wieder hier leben möchte.
Ausserdem: Dass man in eine Versicherungs einzahlt, auch wenn man evtl. die Leistungen nie in Anspruch nimmt ist eines der Grundprinzipien einer Versicherung. Müssten nur die Leute einzahlen, bei denen der Versicherungsfall auch eintritt, so könnte keine Versicherung funktionieren.
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