Gastherme - werden oder werden die Stromkosten nicht übernommen?

9. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
camilito
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Gastherme - werden oder werden die Stromkosten nicht übernommen?

Hallo,

ich hoffe, hier ist jemand, der mir helfen kann.

Im Internet steht: "Strom gehört zum Regelsatz. ABER ....
Deswegen sollten Sie darauf achten, ob Sie einen Durchlauferhitzer oder eine Gastherme in Ihrer Wohnung haben. Wenn das so ist, haben Sie Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwasser."

Nun, ich habe eine Gastherme. Lt. den Stadtwerken werden 250kWh für den Betrieb verbraucht. In 2021 wären dies um die 63 Euro gewesen. Das Jobcenter meint, dass sie mir 5 % für den Stromverbrauch zahlen. Sind um die 21 Euro gewesen. Damit ist es für sie erledigt.


Auf meine Rückfrage kommt der Satz:

Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale WaWa-Erzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes WaWa anerkennt werden. Nach § 21 Abs. 7 SGB II wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, wenn ein von der Heizungsanlage techn. getrenntes Gerät oder System das Wasser erwärmt. Eine den Mehrbedarf auslösende Warmwassererzeugung liegt dagegen nicht vor, wenn mit einer zwar separaten Gastherme Warmwaser erzeugt wird, diese aber auch die Wohnung beheizt.


Ich verstehe das nicht. Gibt es wirkich Wohungen, in denen zwei Gasthermen stehen? Hat nun das Jobcenter Recht oder habe ich doch noch eine Möglichkeit diese Stromkosten ersetzt zu erhalten?


Danke für Eure Erfahrungen oder Euren Rat.

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Mach doch bitte in Deinem Ursprungsbetrag weiter:
https://www.123recht.de/Forum-__f596243.html



Zitat (von camilito):
Ich verstehe das nicht.

Deine Gastherme macht auch das Warmwasser, ist also ein zentrales System.



Zitat (von camilito):
habe ich doch noch eine Möglichkeit diese Stromkosten ersetzt zu erhalten?

Die Stromkosten wurden doch ersetzt, mit 21 EUR sogar recht großzügig, denn hier wären wohl eher 0 EUR angemessen gewesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.