GbR und Kfz-Wechsel, Problem bei ALG II

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Beauty-Tina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR und Kfz-Wechsel, Problem bei ALG II

Hallo, entschuldigt die lange Vorgeschichte, aber ich denke, es ist alles wichtig.

Ich (weiblich) betreibe mit meiner Freundin seit Juli 2007 als GbR einen eBay-Shop (30.000 €/Jahr). Letztes Jahr haben wir einen Gewinn von 1000 € gemacht, 2007 2.500 € Verlust - es geht bergauf. Ich mache die Buchhaltung und arbeite zusätzlich in einer anderen Firma. Meine Freundin betreibt den Shop, kümmert sich um Ein- und Verkauf. Sie hat zwei schulpflichtige Kinder und lebt mit einem Partner zusammen. Der Partner ist seit vorigem Herbst arbeitslos. Die Familie erhält seit Oktober ALG II. Soweit problemlos.

Ich habe 2007 meinen privaten PKW (Bora TDI) in die GbR eingebracht (EZ 2001). Fahrleistung 2008: 25.000 km, 60 % dv. betrieblich. Auf Grund der inzwischen hohen Laufleistung von 260.000 km waren im vergangenen Jahr laufend Reparaturen - über 2000 €. Jetzt hätte schon wieder eine Reparatur von Bremsen und Stossdämpfer angestanden. Wirtschaftlich nicht sinnvoll. Aber ein Auto ist unbedingt notwendig. Einkäufe in Mitteldeutschland mehrmals wöchentlich, Versand per DHL und Hermes. Deshalb haben wir kurz entschlossen einen anderen Gebrauchtwagen gekauft (Audi A6TDI, EZ 2004). Das Auto ist auf meinen Namen zugelassen, die Rechnung und der Verkauf des alten gingen über GbR mit UST). Der Kaufpreis von 16.980 Euro, davon 12.480 Darlehen (Rate 250 €), 1000 bar, 3.500 als "Freundschaftspreis" für den alten. Osteuropa ruft.

Unser Problem:
Jetzt hat meine Freundin weiterhin zusätzliche Sozialleistungen beantragt und das Amt macht dicke Backen, wegen Angemessenheit. Ich vermute, es geht um die 7.500 Euro-Grenze. Aber ich beziehe ja keine Sozialleistungen und habe privat wirtschaftlich nichts mit der Familie meiner Freundin zu tun. Wir betreiben nur den eBay-Shop gemeinsam als GbR.

Hätten wir vorher um Erlaubnis bitten müssen? Könnte das Amt die Leistungen deshalb einstellen? Hat von Euch jemand dazu einen Ratschlag, wie wir das darlegen können und ob es dazu eventuell schon Urteile gab?

Danke im Voraus.
Beauty-Tina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Clonk
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 25x hilfreich)

Du hast geschrieben, dass der Audi auf dich angemeldet ist. Somit gehört er ja auch nicht der GbR und steht in keiner Verbindung zu deiner Freundin.
Selbst wenn das Auto deiner Freundin gehören würde, dann wären die Belastungen des Autos entsprechend zu berücksichtigen und gegen zu rechnen.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13042 Beiträge, 4440x hilfreich)

@Clonk:

quote:
Du hast geschrieben, dass der Audi auf dich angemeldet ist. Somit gehört er ja auch nicht der GbR und steht in keiner Verbindung zu deiner Freundin.


Sehe ich auch so. Wobei ich jetzt mal ganz boshaft unterstelle, dass die Kosten für das Fahrzeug, vor allem die 250 Euro Tilgungsrate, wahrscheinlich als Betriebskosten geltend gemacht werden sollen. Und da dürfte die ARGE - zu Recht - wohl nicht mitspielen.

quote:
Selbst wenn das Auto deiner Freundin gehören würde, dann wären die Belastungen des Autos entsprechend zu berücksichtigen und gegen zu rechnen.


Theoretisch ja. Leider liegen Theorie und Praxis aber häufig sehr weit auseinander.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Beauty-Tina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erst mal für Eure Antworten.

Genau da liegt das Problem.
Die Betriebskosten von dem alten Bora haben wir ja auch abgerechnet und Vorsteuer dafür gezogen. Der lief auch auf meinen Namen und war nur per Vertrag zwischen meiner Freundin und mir in die GbR eingebracht. Wir haben den auch mit ausgewiesener Ust als Firma verkauft und eine Eingangsrechnung für den Audi mit ebensolcher für die Firma, wegen der Vorsteuer.

Beim Amt hatte meine Freundin im Herbst die Hälfte der Kosten angegeben, da uns ja in der GbR alles zu gleichen Teilen gehört. Da war das kein Problem.

Jetzt wären dann - rein theoretisch - 125 € als hälftige Kosten für das Darlehen anzusetzen oder dürfen wir nur die monatlichen Zinsen in die Betriebskosten einrechnen?

Danke Eure
Beauty-Tina

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