Hallo
Ich habe einen GDB von 50. Diabetes mellitus,Bluthochdruck, Skleritis.
Ich habe im März 2012 einen Rentenantrag bei Rentenversicherung Bund gestellt und war letzte Woche zu deren Gutachter.
Ich habe Ende April einen Verschlimmerungsantrag auf Bluthochdruck und Skleritis beim amt für soziale angelegenheiten gestellt. Da sich der Blutdruck und das sehen(Skleritis) sich verschlechtert hat. Dieser Antrag läuft gerade.
Am Freitag wurde jetzt bei mir eine KHK (angina Pectoris) festgestellt (Die KHK ist eine chronische Erkrankung, die im Verlauf von Jahren fortschreitet, eine Heilung ist nicht möglich). Beim Amt für soziales ist bei dem Grad den ich habe einen GDB von 50-70 anzurechnen.
1. Frage: Soll ich die Rentenversicherung anrufen, anschreiben und denen das mitteilen bevor sie eine Endscheidung über meinen Rentenantrag gestellt haben oder geht das nicht , oder was wäre der richtigere Weg ?
2. Frage : Wie Frage 1, nur an das Amt für soziale Angelegenheiten ?
Gruss Jonny
Gdb - Verschlimmerungsantrag - Rentenantrag
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Du kannst beide Stellen darauf hinweisen, mit Angabe des Arztes, der das festgestellt hat. Falls erforderlich, werden die Befunde dann nochmals dort abgefragt.
Schwerbehinderten-Ausweis:
Du bekommst beim Schwerbehindertenausweis normalerweise einen Bescheid, der Dir dann auch die zugrundeliegenden Befunde auflistet. Sollte der Gesamt-GdB dann nicht "Deinen Wünschen entsprechen", kannst du ggf. in den Widerspruch gehen.
( Wichtig ist hierbei jedoch, dass keine Aufaddierung der diversen Gebrechen stattfindet - d.h. wenn du sowieso einen GdB von 70 ( beispielsweise ) bekämst, dann würde durch die neu gefundene KHK kein GesamtGdB von 140 herauskommen ).
Es zählt immer die Gesamt-Beeinträchtigung durch alle Erkrankungen bzw. deren Auswirkungen.
Rentenantrag:
Auch hier würde es m.E. reichen, wenn du die Information nachreichst. Jedoch besteht keine Verbindung zwischen GdB ( Grad der Behinderung ) und einer möglichen Berentung.
Die Berentung ( auf Zeit ) erfolgt nur, wenn Deine Erkrankungen dich für jeden ( nicht zwangsläufig Deinen ) Beruf auf eine mögliche Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden für eine volle Erwerbsminderungsrente bzw. 3-6 Stunden bei halber Erwerbsminderung einschränken.
Ein hoher GdB führt nicht zwangsläufig zu einer Berentung, ein geringer GdB kann jedoch eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen - es hängt also davon ab, was Du derzeit machst und was genau für Einschränkungen bestehen.
Egal, der ganze Sermon interessiert dich vermutlich nicht - also teile beiden Stellen die neue Sachlage mit und schau was dabei rumkommt. Im Zweifel kannst du danach sowieso noch in den Widerspruch gehen, wo du dann deine KHK "ganz formvollendet" vorstellen kannst
Viele Grüße von Biggi
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Hallo Biggi
Vielen Dank für deine Antworten und Hinweise.Haben wir sehr geholfen.
Wünsche ein schönes Wochenende.
Gruss Jonny
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Gerne und auch Dir ein schönes Wochenende!
Viele Grüße von Biggi
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