Gefährdet Altersrente aus Österreich (Betrag unter 50 Euro) den Bezug von ALG 1in Deutschland ?

26. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährdet Altersrente aus Österreich (Betrag unter 50 Euro) den Bezug von ALG 1in Deutschland ?

Hallo,
Folgender Sachverhalt :
Meine Schwester, 62 Jahre alt, bezieht zur Zeit ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeit.
Sie wurde von der Arbeitsagentur für Arbeit aufgefordert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Dieser wurde abgelehnt. Widerspruch hat sie aus verschiedenen Gründen, die hier irrelevant sind, nicht erhoben.
Im Rahmen des Antrags auf Erwerbsminderung hat meine Schwester auch Arbeitszeiten in Österreich (16 Monate als Studentin) eingetragen, ohne jedoch eine Altersrente zu beantragen.
Dies wurde jedoch von der Deutschen Rentenversicherung an die Pensionsversicherungsanstalt in Österreich weitergeleitet. Diese erließ am 2 Juli 2024 rückwirkend ab dem 1.07.2023 einen Bescheid über die Anerkennung einer Altersrente.
Der monatliche Betrag beträgt genau 49,99 Euro (kein Witz). Das ALG 1 beträgt 1573 Euro.

Kann diese Anerkennung einer Altersrente in Österreich , trotz dem sehr niedrigen Betrag, das ALG 1 in Deutschland gefährden, ggf rückwirkend ? (Meine Schwester kann in Deutschland ja frühestens eine Altersrente ab Mai 2024 beantragen) und sollte sie Widerspruch erheben?
Oder kann im schlimmsten Fall nur passieren, dass dieser Betrag angerechnet wird?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten,



-- Editiert von Moderator topic am 26. August 2024 14:20

-- Thema wurde verschoben am 26. August 2024 14:20

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18068 Beiträge, 6636x hilfreich)

... falsches Forum - Arbeitsrecht betrifft das nicht; die Anfrage ist offenkundig unter Sozialrecht besser aufgehoben

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34260 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Klartext01):
Gefährdet Altersrente aus Österreich
Nein. Die Höhe ist kein Witz, sondern ergibt sich aus den 16 Monaten (da hat sie mal RV-Beiträge gezahlt oder entspr. gearbeitet). Das gefährdet die ALG-Leistung nicht und wird evtl. nach § 156 (1, Nr.4) SGB III angerechnet.

Zitat (von Klartext01):
und sollte sie Widerspruch erheben?
Ich wüsste nicht, gegen was.
Die Ablehnung des EM-Rentenantrages sollte sie der Arbeitsagentur mitteilen.


:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das gefährdet die ALG-Leistung nicht und wird evtl. nach § 156 (1, Nr.4) SGB III angerechnet.

Das ist ja beruhigend, aber warum gefährdet es die ALG1-Leistung nicht (bis auf eine mögliche Anrechnung, die kein Problem wäre) ? Ich habe überall gelesen, dass eine ausländische Altersrente eine ALG 1 Leistung ausschließt...Gibt es es da eine Betragsgrenze ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17084x hilfreich)

Zitat (von Klartext01):
Ich habe überall gelesen, dass eine ausländische Altersrente eine ALG 1 Leistung ausschließt

Das ist auch richtig und die Antwort von @Anami somit falsch.

Zitat (von Klartext01):
Gibt es es da eine Betragsgrenze ?

Nein

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von Klartext01):
Ich habe überall gelesen, dass eine ausländische Altersrente eine ALG 1 Leistung ausschließt

Das ist auch richtig und die Antwort von @Anami somit falsch.


Das bedeutet also, dass meine Schwester Widerspruch gegen den Zeitpunkt des Anspruchs einlegen sollte ? (sie hat ja den Antrag nicht gestellt, da sie diese Rente erst ab Mai 2025 beantragen wollte, wenn sie ebenfalls Altersrente in Deutschland bezieht), um das Wegfallen des ALG 1 zu vermeiden? (3 Monate Frist, um einen Widerspruch zu erheben, steht auf dem österreichischen Bescheid).

VIelen Dank für die hilfreiche Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34260 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Klartext01):
da sie diese Rente erst ab Mai 2025 beantragen wollte, wenn sie ebenfalls Altersrente in Deutschland bezieht), um das Wegfallen des ALG 1 zu vermeiden? (3 Monate Frist, um einen Widerspruch zu erheben, steht auf dem österreichischen Bescheid).
Danke für die nachgereichten korrigierten Infos. Also erst ab Mai 25 wollte sie... Wo überall steht das denn ?
Was will die Arbeitsagentur denn nachgewiesen haben? Hat man schon 1 Gespräch mit der Leistungsberatung der Agentur *angedacht*?

Ja, Widerspruch gegen den Ösi-Bescheid kann man erheben.

ICH würde mich auch an die DRV und an die RV in Österreich wenden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von Klartext01):
hat meine Schwester auch Arbeitszeiten in Österreich (16 Monate als Studentin) eingetragen

Zitat (von Klartext01):
Diese erließ am 2 Juli 2024 rückwirkend ab dem 1.07.2023 einen Bescheid über die Anerkennung einer Altersrente.

Das ist sehr verwunderlich, denn Deiner Schwester steht keine Altersrente aus Österreich zu, da sie die Mindestversicherungsdauer schlicht nicht erfüllt.

Damit sie eine Alterspension aus Österreich erhalten würde, benötigt sie mindestens 180 Versicherungsmonate, davon mind. 7 Jahre (84 Monate) aufgrund einer Erwerbstätigkeit.

Die 16 Monate in Österreich können später dann bei der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden.

-- Editiert von User am 26. August 2024 14:53

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#8
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Danke für die nachgereichten korrigierten Infos. Also erst ab Mai 25 wollte sie... Wo überall steht das denn ?
Was will die Arbeitsagentur denn nachgewiesen haben? Hat man schon 1 Gespräch mit der Leistungsberatung der Agentur *angedacht*?


Meine Schwester hatte gar keinen Antrag auf Altersrente in Österreich gestellt (da sie diesen erst in Mai 2025 zusammen mit der deutschen vorgezogenen Altersrente einreichen wollte), sondern nur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Deutschland. Da in dem Bogen die verschiedenen Arbeitszeiten eingetragen werden mussten (auch im Ausland) und diese auch der DRV schon aus dem Versicherungsverlauf bekannt waren, gehen wir davon aus, dass die DRV diese noch zusätzlich anhand der Angaben eingereicht hat.
Die Arbeitsagentur hat sich noch gar nicht gemeldet, meine Schwester möchte nur nach dem Bescheid vermeiden , dass das ALG 1 (auch noch rückwirkend!) gestrichen wird. Da der Betrag der Rente sehr niedrig ist, waren wir uns unsicher, ob es eben ALG1 gefährden kann, was jetzt ziemlich katastrophal wäre oder nur angerechnet wird.
Dann wird sie wohl Widerspruch einreichen.

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#9
 Von 
Klartext01
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das ist sehr verwunderlich, denn Deiner Schwester steht keine Altersrente aus Österreich zu, da sie die Mindestversicherungsdauer schlicht nicht erfüllt.

Damit sie eine Alterspension aus Österreich erhalten würde, benötigt sie mindestens 180 Versicherungsmonate, davon mind. 7 Jahre (84 Monate) aufgrund einer Erwerbstätigkeit.


Es wäre in der Konstellation schön, wenn es so wäre, aber offensichtlich zählen die Zeiten n Deutschland schon jetzt für die Anwartschaft mit, denn den Bescheid für die nicht beantragte Rente (!) hat sie ja zu ihrem Erstaunen bekommen. (In Österreich ist die Regelaltersgrenze für Frauen 60).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34260 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Klartext01):
Meine Schwester hatte gar keinen Antrag auf Altersrente in Österreich gestellt
Ja, das hatte ich gelesen.
Was aus Österreich kam, kann mE nur ein Behörden-Irrtum sein. Ob man dagegen Widerspruch erhebt...?
Richtig ist, dass für die deutsche Altersrente auch rv-pflichtige Zeiten im Ausland/Ösi mitzählen.
Das mit dem Wegfall von ALG wegen Ö-Rente dürfte damit auch wegfallen.
Anzurechnen auf ALG wäre dann auch nix.
Zitat (von Klartext01):
Die Arbeitsagentur hat sich noch gar nicht gemeldet,
Es genügt, einfach die Ablehnung des EMR-Antrags mitzuteilen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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