Hallo,
Folgender Sachverhalt :
Meine Schwester, 62 Jahre alt, bezieht zur Zeit ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeit.
Sie wurde von der Arbeitsagentur für Arbeit aufgefordert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Dieser wurde abgelehnt. Widerspruch hat sie aus verschiedenen Gründen, die hier irrelevant sind, nicht erhoben.
Im Rahmen des Antrags auf Erwerbsminderung hat meine Schwester auch Arbeitszeiten in Österreich (16 Monate als Studentin) eingetragen, ohne jedoch eine Altersrente zu beantragen.
Dies wurde jedoch von der Deutschen Rentenversicherung an die Pensionsversicherungsanstalt in Österreich weitergeleitet. Diese erließ am 2 Juli 2024 rückwirkend ab dem 1.07.2023 einen Bescheid über die Anerkennung einer Altersrente.
Der monatliche Betrag beträgt genau 49,99 Euro (kein Witz). Das ALG 1 beträgt 1573 Euro.
Kann diese Anerkennung einer Altersrente in Österreich , trotz dem sehr niedrigen Betrag, das ALG 1 in Deutschland gefährden, ggf rückwirkend ? (Meine Schwester kann in Deutschland ja frühestens eine Altersrente ab Mai 2024 beantragen) und sollte sie Widerspruch erheben?
Oder kann im schlimmsten Fall nur passieren, dass dieser Betrag angerechnet wird?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten,
-- Editiert von Moderator topic am 26. August 2024 14:20
-- Thema wurde verschoben am 26. August 2024 14:20
Gefährdet Altersrente aus Österreich (Betrag unter 50 Euro) den Bezug von ALG 1in Deutschland ?
26. August 2024
Thema abonnieren
Frage vom 26. August 2024 | 12:24
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährdet Altersrente aus Österreich (Betrag unter 50 Euro) den Bezug von ALG 1in Deutschland ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. August 2024 | 12:38
Von
Status: Legende (18068 Beiträge, 6636x hilfreich)
... falsches Forum - Arbeitsrecht betrifft das nicht; die Anfrage ist offenkundig unter Sozialrecht besser aufgehoben
#2
Antwort vom 26. August 2024 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (34260 Beiträge, 5904x hilfreich)
Nein. Die Höhe ist kein Witz, sondern ergibt sich aus den 16 Monaten (da hat sie mal RV-Beiträge gezahlt oder entspr. gearbeitet). Das gefährdet die ALG-Leistung nicht und wird evtl. nach § 156 (1, Nr.4) SGB III angerechnet.ZitatGefährdet Altersrente aus Österreich :
Ich wüsste nicht, gegen was.Zitatund sollte sie Widerspruch erheben? :
Die Ablehnung des EM-Rentenantrages sollte sie der Arbeitsagentur mitteilen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Sozialrecht und staatliche Leistungen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. August 2024 | 13:19
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas gefährdet die ALG-Leistung nicht und wird evtl. nach § 156 (1, Nr.4) SGB III angerechnet. :
Das ist ja beruhigend, aber warum gefährdet es die ALG1-Leistung nicht (bis auf eine mögliche Anrechnung, die kein Problem wäre) ? Ich habe überall gelesen, dass eine ausländische Altersrente eine ALG 1 Leistung ausschließt...Gibt es es da eine Betragsgrenze ?
#4
Antwort vom 26. August 2024 | 13:31
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17084x hilfreich)
ZitatIch habe überall gelesen, dass eine ausländische Altersrente eine ALG 1 Leistung ausschließt :
Das ist auch richtig und die Antwort von @Anami somit falsch.
ZitatGibt es es da eine Betragsgrenze ? :
Nein
#5
Antwort vom 26. August 2024 | 13:39
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat (von Klartext01): :
Ich habe überall gelesen, dass eine ausländische Altersrente eine ALG 1 Leistung ausschließt
Das ist auch richtig und die Antwort von @Anami somit falsch.
Das bedeutet also, dass meine Schwester Widerspruch gegen den Zeitpunkt des Anspruchs einlegen sollte ? (sie hat ja den Antrag nicht gestellt, da sie diese Rente erst ab Mai 2025 beantragen wollte, wenn sie ebenfalls Altersrente in Deutschland bezieht), um das Wegfallen des ALG 1 zu vermeiden? (3 Monate Frist, um einen Widerspruch zu erheben, steht auf dem österreichischen Bescheid).
VIelen Dank für die hilfreiche Antwort.
#6
Antwort vom 26. August 2024 | 14:23
Von
Status: Unbeschreiblich (34260 Beiträge, 5904x hilfreich)
Danke für die nachgereichten korrigierten Infos. Also erst ab Mai 25 wollte sie... Wo überall steht das denn ?Zitatda sie diese Rente erst ab Mai 2025 beantragen wollte, wenn sie ebenfalls Altersrente in Deutschland bezieht), um das Wegfallen des ALG 1 zu vermeiden? (3 Monate Frist, um einen Widerspruch zu erheben, steht auf dem österreichischen Bescheid). :
Was will die Arbeitsagentur denn nachgewiesen haben? Hat man schon 1 Gespräch mit der Leistungsberatung der Agentur *angedacht*?
Ja, Widerspruch gegen den Ösi-Bescheid kann man erheben.
ICH würde mich auch an die DRV und an die RV in Österreich wenden.
#7
Antwort vom 26. August 2024 | 14:46
Von
Status: Gelehrter (11187 Beiträge, 4294x hilfreich)
Zitathat meine Schwester auch Arbeitszeiten in Österreich (16 Monate als Studentin) eingetragen :
ZitatDiese erließ am 2 Juli 2024 rückwirkend ab dem 1.07.2023 einen Bescheid über die Anerkennung einer Altersrente. :
Das ist sehr verwunderlich, denn Deiner Schwester steht keine Altersrente aus Österreich zu, da sie die Mindestversicherungsdauer schlicht nicht erfüllt.
Damit sie eine Alterspension aus Österreich erhalten würde, benötigt sie mindestens 180 Versicherungsmonate, davon mind. 7 Jahre (84 Monate) aufgrund einer Erwerbstätigkeit.
Die 16 Monate in Österreich können später dann bei der deutschen Rentenversicherung angerechnet werden.
-- Editiert von User am 26. August 2024 14:53
#8
Antwort vom 26. August 2024 | 14:50
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDanke für die nachgereichten korrigierten Infos. Also erst ab Mai 25 wollte sie... Wo überall steht das denn ? :
Was will die Arbeitsagentur denn nachgewiesen haben? Hat man schon 1 Gespräch mit der Leistungsberatung der Agentur *angedacht*?
Meine Schwester hatte gar keinen Antrag auf Altersrente in Österreich gestellt (da sie diesen erst in Mai 2025 zusammen mit der deutschen vorgezogenen Altersrente einreichen wollte), sondern nur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Deutschland. Da in dem Bogen die verschiedenen Arbeitszeiten eingetragen werden mussten (auch im Ausland) und diese auch der DRV schon aus dem Versicherungsverlauf bekannt waren, gehen wir davon aus, dass die DRV diese noch zusätzlich anhand der Angaben eingereicht hat.
Die Arbeitsagentur hat sich noch gar nicht gemeldet, meine Schwester möchte nur nach dem Bescheid vermeiden , dass das ALG 1 (auch noch rückwirkend!) gestrichen wird. Da der Betrag der Rente sehr niedrig ist, waren wir uns unsicher, ob es eben ALG1 gefährden kann, was jetzt ziemlich katastrophal wäre oder nur angerechnet wird.
Dann wird sie wohl Widerspruch einreichen.
#9
Antwort vom 26. August 2024 | 15:07
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas ist sehr verwunderlich, denn Deiner Schwester steht keine Altersrente aus Österreich zu, da sie die Mindestversicherungsdauer schlicht nicht erfüllt. :
Damit sie eine Alterspension aus Österreich erhalten würde, benötigt sie mindestens 180 Versicherungsmonate, davon mind. 7 Jahre (84 Monate) aufgrund einer Erwerbstätigkeit.
Es wäre in der Konstellation schön, wenn es so wäre, aber offensichtlich zählen die Zeiten n Deutschland schon jetzt für die Anwartschaft mit, denn den Bescheid für die nicht beantragte Rente (!) hat sie ja zu ihrem Erstaunen bekommen. (In Österreich ist die Regelaltersgrenze für Frauen 60).
#10
Antwort vom 26. August 2024 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (34260 Beiträge, 5904x hilfreich)
Ja, das hatte ich gelesen.ZitatMeine Schwester hatte gar keinen Antrag auf Altersrente in Österreich gestellt :
Was aus Österreich kam, kann mE nur ein Behörden-Irrtum sein. Ob man dagegen Widerspruch erhebt...?
Richtig ist, dass für die deutsche Altersrente auch rv-pflichtige Zeiten im Ausland/Ösi mitzählen.
Das mit dem Wegfall von ALG wegen Ö-Rente dürfte damit auch wegfallen.
Anzurechnen auf ALG wäre dann auch nix.
Es genügt, einfach die Ablehnung des EMR-Antrags mitzuteilen.ZitatDie Arbeitsagentur hat sich noch gar nicht gemeldet, :
Und jetzt?
Schon
277.437
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten