Gegen die zeitliche Befristung einer Rente klagen sinnvoll?

8. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Rolli999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Gegen die zeitliche Befristung einer Rente klagen sinnvoll?

Hallo,
folgendes Problem: Einem 34-jährigen wurde von der BfA eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zugesprochen. Die Rente ist zeitlich befristet - zunächst auf 2,5 Jahre. Der Rentner hätte natürlich lieber eine zeitlich unbefristete Rente, zumal in seinem Fall keine Aussicht mehr auf eine wesentliche Besserung seiner Leistungsfähigkeit besteht. Er ist schon seit 20 Jahren chronisch (psychisch) krank, hat schon zahllose ambulant und stationäre Therapien gemacht - alles ohne wesentlichen Erfolg. Macht es Sinn, gegen die BfA vor dem Sozialgericht zu klagen, mit dem Ziel eine dauerhafte Rente zu bekommen oder wäre dies aussichtslos?
Gruss,
Rolli

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
verona
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich würde zunächst schriftlich gegen die Entscheidung des Rentenvers.-trägers Widerspruch einlegen mit ausführlicher Begründung, in der Regel innerhalb 1 Monats nach Erhalt des Bescheides. Erst wenn dieser Widerspruch abschlägig entschieden wird ist beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen ( kostenlos).
Wenn man mit den fachlichen Dingen nicht so bewandert ist kann man sich auch von verschiedenen Verbänden oder Vereinen vertreten lassen ( Vollmacht geben). Ansonsten kurz vor Ablauf des befristeten Rentenbescheides einen neuen Antrag stellen. Gruß Verona

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Sie werden jedoch unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen .
D.h., sie werden zunächst erst einmal auf max. 3 Jahre befristet, die Zeitrente wird höchstens 2x verlängert (max. 9 Jahre) und dann in einen unbefristete umgewandelt.
Die Befristung auf zunächst 2,5 Jahre in diesem Fall ist also durchaus üblich.



-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 08.02.2005 19:49:31

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rolli999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ein Nachtrag:
Der Rentner legte Widerspruch gegen die zeitliche Befristung seiner Rente ein. Er wurde zu einem unabhängigen Gutachter geschickt. Daraufhin entschied der Rentenversicherer, daß der Rentner eine Dauerrente erhält. Dem Widerspruch wurde also statt gegeben. Der Gutachter hatte in seinem Gutachten geschrieben, daß keine Aussicht mehr auf eine wesentliche Besserung der Leistungsfähigkeit des Rentners besteht.
Fazit: Es lohnt sich, gegen die zeitliche Befristung einer Rente vorzugehen, auch wenn der Rentner noch recht jung ist. Ob einem Rentner eine Dauerrente zusteht, ist eine medizinische Frage und wenn jemand so krank ist, daß keine Aussicht mehr auf eine wesentliche Besserung besteht, braucht er sich nicht mit einer Zeitrente zufrieden zu geben.
Gruss,
Rolli

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rolli999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
was der Grund für den Widerspruch war? Der Rentenbescheid enthielt die Aussage, daß die Rente auf Zeit gewährt wird, da es nach den medizinischen Untersuchungsbefunden nicht unwahrscheinlich sei, daß die volle Erwerbsminderung behoben werden könne. Der Rentenversicherer hat also die zeitliche Befristung medizinisch begründet. Diese Argumentation war aber absurd, denn hier bestand definitiv keine Aussicht mehr auf Besserung. Gegen die Befristung und diese Begründung wurde Widerspruch eingelegt. Der Gutachter sah auch keine Aussicht mehr auf eine Besserung und der Rentenversicherer schloss sich dem an und gewährte eine Dauerrente, vermutlich auch, weil er wußte, daß der Rentner anderenfalls vor dem Sozialgericht klagen und hier wahrscheinlich gewinnen würde.
Zu den Steuern: Der Rentner ist ledig und außerdem erhält er nur eine kleine Rente. Ca 750 Euro brutto und ca 680 netto. Das ist doch steuerfrei, oder?
Gruss,
Rolli

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.