Gehalt/Leistungen während Schwangerschaft (2 Stellen)

28. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
spracheverbindet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt/Leistungen während Schwangerschaft (2 Stellen)

Hallo in die Runde,

Ich habe eine Frage zu der Schwangerschaft und Leistungen:

Frau X hat zwei Stellen:

Stelle A als Mitarbeiterin bei einer Kommune im sozialen Bereich (Teilzeit).

Stelle B als Verkäuferin bei einer kleinen Firma (Mini job).

Sie macht beide Jobs bis sie schwanger wurde. Nach der Schwangerschaft kann sie nicht wirklich arbeiten.

Frage 1: Kommt das Gehalt & Leistungen während Schwangerschaft von den beiden Stellen?

Frage 2: Was würde sich in der Höhe des Gehalts und der Leistungen ändern, wenn sie die Stelle B (minijob) vor der Schwangerschaft kündigen würde?

Lg

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 1376x hilfreich)

https://www.haufe.de/personal/entgelt/mutterschaftsgeld-auch-im-minijob_78_327712.html#:~:text=Schwangere%20Minijobberinnen%20sind%20w%C3%A4hrend%20der,Sicherung%20oder%20von%20ihrer%20Krankenkasse.

das sollte man mal genau durchlesen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2636 Beiträge, 855x hilfreich)

Ging es denn hier wirklich um die Frage nach dem Mutterschaftsgeld?

Die Fragen klingen irgendwie sehr allgemein.

Zitat (von spracheverbindet):
Nach der Schwangerschaft kann sie nicht wirklich arbeiten.
Was soll das heißen? Ein Beschäftigungsverbot kann nur ein Arzt attestieren.

Zitat (von spracheverbindet):
Frage 1: Kommt das Gehalt & Leistungen während Schwangerschaft von den beiden Stellen?
Soweit ein Beschäftigungsverbot besteht, erhält man weiterhin Gehalt. Transferleistungen für Schwangere gibt es bis zum Eintritt in den Mutterschutz nicht.

Zitat (von spracheverbindet):
Frage 2: Was würde sich in der Höhe des Gehalts und der Leistungen ändern, wenn sie die Stelle B (minijob) vor der Schwangerschaft kündigen würde?
Bei einer freiwilligen Aufgabe der Tätigkeit, erhält man kein Gehalt mehr. Das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld reduzieren sich ggf.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spracheverbindet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten. Ich kann jetzt den Fall präzisieren:

Ja, es geht um jegliche Form von Einnahmen und Einkommen während der Schwangerschaft und Mutterschutzzeit.

Die Frau ist während der Schwangerschaft krankgeschrieben. Nach der Geburt bleibt sie solange zu Hause wie das rechtlich möglich ist und arbeitet nicht.

Meine Frage ist, was ändert sich zwischen diesen beiden Optionen (was Einnahmen, staatliche Hilfe, Krankengeld und jegliche Form von Einkommen angeht):

Option 1: Frau X kündigt ihre Stelle als Verkäuferin bei der Firma (minijob) und arbeitet nur bei der Kommune (teilzeit). Dann wird sie schwanger.

Option 2: Frau X arbeitet sowohl als Verkäuferin bei der Firma (minijob) als auch Mitarbeiterin bei der Kommune (teilzeit).

Wie viel Einkommensunterschiede (prozentual) gibt es zwischen diesen zwei Optionen?

Für jede Antwort wäre ich dankbar.

Lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spracheverbindet
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ideen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.239 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.