Geld auf Konto des Sohnes. Anrechnung auf Bafög.

22. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)
Geld auf Konto des Sohnes. Anrechnung auf Bafög.

Hallo, zu meiner Frage hab ich im Internet unterschiedliche Angaben gefunden, deswegen möchte ich hier nochmal nachfragten. Meine Freundin studiert noch. Ich Arbeite vollzeit. Unser Sohn ist 2 Jahre alt. Zur Geburt haben wir für ihn so ein Sparkonto angelegt. Eins von diesen Kindersparkontos wo man dann zum Geburtstag und zu Weltspartag 5 Euro von der Bank geschenkt bekommt. Auf dieses Konto konnten wir samt aller Geltgeschenke zur Geburt und zu den Geburtstagen plus allem was uns übriggeblieben ist in den 2 Jahren fast 13.000 Euro ansparen. Nochmals, Kontoinhaber ist unser Sohn. Für den Bafögantrag muss meine Freundin nun einen Vermögensauskunft erteilen. Die Bank hat in Ihrer Auskunft aber das Vermögen meines Sohnen bei Ihr mit aufgeführt (wohl weil sie eben Bevollmächtigte ist und ebenso der gesetzliche Vertreter). Ich finde das ein wenig sonderbar. Ist denn das Vermögen meines Sohnen auch das Vermögen meiner Freundin. Wenn das so wäre könnten wir den Bafögantrag wohl vergessen. Der Freibetrag wäre ja deutlich überschritten. Muss mein Sohn dann meiner Freundin ihr Studium finanzieren? Kann ich mir fast nicht vorstellen.

Besten dank!

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
Ich finde das ein wenig sonderbar.

Und ich finde das schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
wohl weil sie eben Bevollmächtigte ist und ebenso der gesetzliche Vertreter
Damit hat die Freundin doch wohl Verfügungsgewalt über das Konto.

Zitat (von dr.guitar):
Unser Sohn ist 2 Jahre alt. Zur Geburt haben wir für ihn so ein Sparkonto angelegt.
Zitat (von dr.guitar):
Auf dieses Konto konnten wir samt aller Geltgeschenke zur Geburt und zu den Geburtstagen plus allem was uns übriggeblieben ist in den 2 Jahren fast 13.000 Euro ansparen.
Stimmt mich irgendwie nachdenklich ...

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#3
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Naja, sonderbar, nachdenklich wie auch immer? Die Frage
Ist ja wie ist die rechtliche Lage?
Ich bin angestellter Arzt und verdiene "ganz gut". Uch bezahle die Miete und die meisten laufenden Kosten. Und wir könnten das das Bafög zu einem guten Teil für unseren Sohn sparen. In jeden fall liegt die Kohle jetzt auf dem Konto dessem inhaber mein Sohn ist.
Ich kann da nix illegales erkennem, nichtmal was nachdenkliches.

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#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Rechtlich ganz einfach: Ihre Freundin ist Bevollmächtigte über das Konto und kann damit darüber verfügen. Somit als Vermögen anrechenbar.

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#5
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

@Harry van Sel: Was findest du denn "schlicht falsch" ? Dass die Bank das Vermögen auf dem Konto des Sohnes als Vermögen der Mutter ausweist? Oder meine Vorstellung davon was hier wem "gehört". Vielleicht wird mein Unverständnis klarer, wenn ich ein anders Beispiel bringe. Angenommen ich bin Student und beziehe Bafög,und meine mutter wird zum Pflegefall und ich übernehme die Betreuung, auch über ihre Finanze. Dann bin uch ja auch Verfügungsberechtigt uber das Konto meiner Mutter. Wird mir das dann auch angerechnet?

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#6
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Das ist eine komplexe Frage. Die zivilrechtliche Zuordnung des Vermögens ist hier von einem Rechtsanwalt mal grob abgerissen.

Daran muss sich auch die Bewertung der BAföG-Stelle messen. Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, vgl. BVerwG, Urteil vom 04.09.2008 - 5 C 12/08.

Wie das bei euch konkret entschieden wird, kann wohl keiner sicher vorhersehen.

Für mich hinterlässt lediglich die Gesamtkonstellation einen faden Beigeschmack. Ihr seid eine kleine Familie, der Vater Arzt, die Mutter studiert, das 2-jährige Kind dürfte mit seinem Vermögen zu den Top 1% in Deutschland gehören. Und jetzt soll BAföG - eine staatlich finanzierte Transferleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes eines Auszubildenden - bezogen werden, um das Sparbuch des Kindes weiter zu füllen. Als Außenstehender wünscht man sich da schon ein wenig die Ablösung von der altbackenen Ehe (denn wärt ihr verheiratet würdet ihr definitiv nichts bekommen) und den Weg hin zur Bedarfsgemeinschaft im BAföG.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Naja, ich behaupte mal, dass der Steuervorteil, den eine Hochzeit bringen würde, größer wäre als die im Raum stehende Bafög-Summe. (Oder andersherum: Durch eine Nicht-Heirat bekommt "sie" zwar Bafög, "er" verzichtet aber auf einen erheblichen Steuervorteil. Steuerlich gibt es fast nicht besseres, als einen armen Studenten / eine arme Studentin zu heiraten ...)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Steuerlich gibt es fast nicht besseres, als einen armen Studenten / eine arme Studentin zu heiraten ...)


:grins: Oh je, wenn das meine Freundin ließt! Dann bin ich fällig ;)

Gut, vielen Dank erstmal. Das mit dem faden Beigeschmack ist mir durchaus verständlich. In der Tat war dieses Konto als Sparkonto für unseren Sohn gedacht. Allein 3000 Euro stammen von den Großeltern, die allmählich wohl der Meinung sind, dass man ab einem gewissen Alter nicht mehr so viel Kohle aufm Konto braucht.
Ich hab übrigens bisher nicht erwähnt dass wir auch eine Tochter haben. Insofern liegen wir eigentlich nicht weit über den Freibeträgen (ca. 2000 Euro)

Bevor wir uns mit dem Bafögamt jetzt streiten haben wir uns entschieden das Geld das über dem Freibetrag liegt vor der Antragstellung auszugeben. Ich habe in den letzten Wochen reichlich Ersatzteile für unseren alten VW-Bus kaufen mussen, deutlich über 1000 Euro, dieses Geld würde mir meine Freundin jetzt auf mein Konto überweisen (alle Rechnungen liegen vor). Ausserdem wollte ich mir zu meinem Geburtstag eine E-Gitarre kaufen (Kostet 1600 €) Diese wird mir jetzt wohl meine Freundin schenken. Dann läge das Konto unter dem Freibetrag. Ausgeben wird ja noch erlaubt sein, oder gibts da dann auch n Problem?

@smogman:
Also dass meine Partnerin bisher zweifelsfrei Anspruch auf Bafög hatte ist ja unstrittig. Wir sind unverheiratet ich bin nicht Unterhaltspflichtig. Dass ihr Bafög zusteht ist in unserer Konstellation mit meinem ganz guten Einkommen halt einfach Glück, aber wie @drkabo schon richtig schreibt, haben wir an anderer Stelle ja auch Pech. Natürlich sind wir eine Familie. Die Steuervorteile verheirateter, die die ja eigentlich dazu da sind Familien zu unterstützen stehen uns aber nicht zu, weil wir unser "Zusammenleben" nicht vor dem Staat besiegeln wollen. Mir ist immer noch nicht klar warum man denn nun einen Vertrag mit und vor einer staatlichen Institution schließen muss um als Familie zu gelten. Aber das ist eine andere Frage und hier OT.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Wurde Betreuungsunterhalt zwischenzeitlich abgeschafft?

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#10
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

der ist nur fällig wenn wir nicht zusammen wohnen

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Müsste er nicht trotzdem angerechnet werden?

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#12
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

inwiefern? Sorry, ich kann nicht folgen! Was hätte der denn mit meinem "Problem" zu tun?

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Du hast Recht, sry.

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#14
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
Ausgeben wird ja noch erlaubt sein, oder gibts da dann auch n Problem?
Ebenfalls eine schwierige Frage. Wirft man hier eine Rechtsmissbräuchlichkeit vor, so würde das Vermögen dennoch fiktiv angerechnet werden. Im wortst case Szenario ist das Geld also ausgegeben und wird trotzdem beim BAföG angerechnet, interessant dazu z.B. beim VGH München, Beschluss vom 30.01.2012 - 12 C 11.114.

Zitat (von dr.guitar):
Also dass meine Partnerin bisher zweifelsfrei Anspruch auf Bafög hatte ist ja unstrittig. Wir sind unverheiratet ich bin nicht Unterhaltspflichtig.
Doch bist du, eine Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB ist entgegen deiner Auffassung nicht von einer Haushaltszugehörigkeit abhängig. Sie ist nur beim BAföG aus nicht ersichtlichen Gründen irrelevant.

Zitat (von dr.guitar):
aber wie @drkabo schon richtig schreibt, haben wir an anderer Stelle ja auch Pech.
Ob ihr steuerlich Pech habt oder aber schlicht eure zustehenden Vorteile ggf. nicht in Anspruch nehmt, rechtfertigt keinen Anspruch an völlig anderer Stelle.

Zitat (von dr.guitar):
Die Steuervorteile verheirateter, die die ja eigentlich dazu da sind Familien zu unterstützen stehen uns aber nicht zu, weil wir unser "Zusammenleben" nicht vor dem Staat besiegeln wollen. Mir ist immer noch nicht klar warum man denn nun einen Vertrag mit und vor einer staatlichen Institution schließen muss um als Familie zu gelten.
Scheinbar hast du dich mit dem Thema der Ehe noch gar nicht wirklich beschäftigt, sonst würdest du nicht solchen Unsinn schreiben. Eine Ehe wird weder vom Staat besiegelt noch schließt man einen Vertrag mit selbigem ab. Die Vorschriften zur Ehe findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Zusammenleben der Bürger untereinander. Die Ehe ist also so ziemlich genau das Gegenteil von dem, was du glaubst. Der Gesetzgeber leitet an anderer Stelle lediglich Rechtsfolgen für Eheleute ab.

Zitat (von drkabo):
ich behaupte mal, dass der Steuervorteil, den eine Hochzeit bringen würde, größer wäre als die im Raum stehende Bafög-Summe.
Die Aussage wage ich Anbetracht des Gehaltes von angestellten Ärzten schon an sich zu bezweifeln. Je nach Förderungshöhe der Mutter müsste sich das Gehalt des Vaters grob überschlagen schon so Richtung 10.000 monatlich bewegen. Ganz unabhängig davon halte ich persönlich es generell für Nonsens Vorteile und Nachteilen aus zwei völlig unterschiedlichen Rechtsbereichen aufzuwiegen. Das dient lediglich dem ruhigen Gewissen

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#15
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Ebenfalls eine schwierige Frage. Wirft man hier eine Rechtsmissbräuchlichkeit vor, so würde das Vermögen dennoch fiktiv angerechnet werden. Im wortst case Szenario ist das Geld also ausgegeben und wird trotzdem beim BAföG angerechnet, interessant dazu z.B. beim VGH München, Beschluss vom 30.01.2012 - 12 C 11.114..


beim drüberlesen ging es hier aber wohl darum dass Vermögen Übertragen wurde. bei mir geht es Um die Anschaffung eines Instrumentes (das nach Bafög übrigens kein Vermögen ist, dass man Angeben müsste), sowie um das Bezahlen von Rechnungen, die ich innerhalb der Familie vorgestreckt habe und einzeln belegen kann.

Zitat (von smogman):
Zitat (von dr.guitar):
Also dass meine Partnerin bisher zweifelsfrei Anspruch auf Bafög hatte ist ja unstrittig. Wir sind unverheiratet ich bin nicht Unterhaltspflichtig.
Doch bist du, eine Unterhaltspflicht nach § 1615l BGB ist entgegen deiner Auffassung nicht von einer Haushaltszugehörigkeit abhängig. Sie ist nur beim BAföG aus nicht ersichtlichen Gründen irrelevant.


Stimmt natürlich. Aber in diesem Fall eben irrelevant!

Zitat (von smogman):
Zitat (von dr.guitar):
Die Steuervorteile verheirateter, die die ja eigentlich dazu da sind Familien zu unterstützen stehen uns aber nicht zu, weil wir unser "Zusammenleben" nicht vor dem Staat besiegeln wollen. Mir ist immer noch nicht klar warum man denn nun einen Vertrag mit und vor einer staatlichen Institution schließen muss um als Familie zu gelten.
Scheinbar hast du dich mit dem Thema der Ehe noch gar nicht wirklich beschäftigt, sonst würdest du nicht solchen Unsinn schreiben. Eine Ehe wird weder vom Staat besiegelt noch schließt man einen Vertrag mit selbigem ab. Die Vorschriften zur Ehe findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Zusammenleben der Bürger untereinander. Die Ehe ist also so ziemlich genau das Gegenteil von dem, was du glaubst. Der Gesetzgeber leitet an anderer Stelle lediglich Rechtsfolgen für Eheleute ab.


Ja, da muss ich mich natürlich entschuldigen, dass ich (formaljuristisch gesehen) so einen Unsinn geschrieben habe.
Trotzdem bleibt eine Ehe für mich ein "Vertrag", den die Eheleute unter sich und mit dem Staat schließen und hierbei entbinden sie den Staat von Sozialleistungen (z.B. dem Bafög). Meinetwegen ist es auch eine Versicherung mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von... 60%?. Nenn es wie du willst. In jedem Fall ist die Ehe in meinen Augen ein Anachronismus. Auch das magst du für einen Unsinn halten. Dass ich Unterhaltspflichtig für meine Freundin bin, sie aber im Falle meines Todes keinen Anspruch auf "Hinterbliebenenrente" hat finde ich schon auch komisch.

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#16
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
. Dass ich Unterhaltspflichtig für meine Freundin bin, sie aber im Falle meines Todes keinen Anspruch auf "Hinterbliebenenrente" hat finde ich schon auch komisch.


Du bist ja nur temporär unterhaltspflichtig. Bei mehreren Kindern von verschiedenen Müttern .... welche sollte denn dann diese Rente erhalten?

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#17
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
beim drüberlesen ging es hier aber wohl darum dass Vermögen Übertragen wurde.
Rechtsprechung dient nicht nur dazu eine exakt gleiche Fallkonstellation für die Zukunft zu lösen, sondern auch angrenzende Normen und deren Sinn klarzustellen. Wenn du dir eine Gitarre und Ersatzteile kaufst, hat dir deine Lebensgefährtin vorher das Vermögen übertragen.

Zitat (von dr.guitar):
Trotzdem bleibt eine Ehe für mich ein "Vertrag", den die Eheleute unter sich und mit dem Staat schließen und hierbei entbinden sie den Staat von Sozialleistungen (z.B. dem Bafög). Meinetwegen ist es auch eine Versicherung mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von... 60%?. Nenn es wie du willst. In jedem Fall ist die Ehe in meinen Augen ein Anachronismus. Auch das magst du für einen Unsinn halten. Dass ich Unterhaltspflichtig für meine Freundin bin, sie aber im Falle meines Todes keinen Anspruch auf "Hinterbliebenenrente" hat finde ich schon auch komisch.
Wäre mir neu, dass man den Staat per Ehevertrag von Sozialleistungen entbindet oder irgendwas versichert. Es ist zwar fraglich etwas zu bewerten (Anachronismus), von dem man relativ offensichtlich keinen Schimmer hat (Ehe), hier hast du allerdings meine Zustimmung. Das altbackene Ehemodell gehört einer ordentlichen Reform unterzogen und an die heutige Zeit angepasst. Ich bin dafür, dass deine Lebensgefährtin und dein Kind eine Hinterbliebenenrente bekommen, wenn du verstirbst. Ich bin dafür, dass eure Familie die Steuervorteile eines Ehepaares in Anspruch nehmen darf. Und ich bin dagegen, dass deine Lebensgefährtin BAföG bekommt, wenn du Arzt bist. ;-)

Deine Fragen zum BAföG sind jedenfalls sehr komplex, die wirst du hier eher nicht beantwortet bekommen und solltest dir vielleicht einen Anwalt hinzuziehen.

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#18
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von dr.guitar):
. Dass ich Unterhaltspflichtig für meine Freundin bin, sie aber im Falle meines Todes keinen Anspruch auf "Hinterbliebenenrente" hat finde ich schon auch komisch.


Du bist ja nur temporär unterhaltspflichtig. Bei mehreren Kindern von verschiedenen Müttern .... welche sollte denn dann diese Rente erhalten?


Da würde sich schon eine passable Lösung für das SGB VI finden lassen. Wenn solche merkwürdigen Konstruktionen wie die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten existieren, könnte man z.B. diese mal durch eine sinnvolle Fallkonstellation wie diese hier ersetzen.

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#19
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
Diese wird mir jetzt wohl meine Freundin schenken. Dann läge das Konto unter dem Freibetrag. Ausgeben wird ja noch erlaubt sein, oder gibts da dann auch n Problem?


Klar kann sie das Geld ausgeben. Allerdings nicht unbedingt für dich, wenn es das Sparbuch des Kindes ist und auch auf dessen Namen läuft.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Ja das ist es ja offensichtlich nicht mal. Alao entweder gehört die Kohle meinem Sohn, wenn sie auf seinem Konto liegt. Aber dann ist wohl kaum mein Sohn dafür zuständig seiner Mutter das Studium zu finanzieren. Oder es ist eben nicht sein Geld, wel er zu jung ist um welches zu besitzen und es deswegen auch seiner Mutter gehört. Dann wäre es Anrechnungsfähig, dann kann die Mutter es aber natürlich auch für sich oder was auch immer ausgeben.

@Smogman: ich bin jetzt 40 Jahre alt und war noch nicht verheiratet. Ich kann aber etliche gescheiterte Ehen und die damit verbundenen Probleme in meinem Umfeld überblicken. Fast überall haben Scheidungen zu erheblichen Schäden geführt. Zwischenmenschlich, Finanziell, im Bezug auf die Kinder und die GANZE Familie. Scheinbar sind die einzigen die davon profitieren die Scheidungsanwälte. Ich weiß also nicht was für eine "Ahnung" oder was für einen "blassen Schimmer" ich Deiner werten Meinung nach vom Thema Ehe haben sollte. Mir reichenddie Erfahrungen der Anderen vollig aus. Für mich stellt es sich (ganz unjuristisch gesehen) genau so dar wie ich es oben beschrieben habe. Und wenn meine Freundin kein Bafög bekäme wenn wir verheiratet wären, dann hätten wir den Staat eben sehr wohl mit der Eheschließung von einer Sozialleistung entbunden. Du wirst jetzt sagen "das Bafög ist keine Sozialleistung", oder ist es das doch? Keine Ahnung! Ist auch egal. Ich glaube es ist klar was ich sagen will.

Einig sind wir uns jedenfalls in dem von dir angesprochenen Punkten. Eine Vernünftige Absicherung für meine Partnerin und die staatliche und steuerliche Würdigung unseres Lebensmodels als Familie wären mir vielfach lieber als das Bafög, uber das wir uns freuen, dass wir aber nicht zwangsläufig zum Überleben bräuchten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Warum sollte deine Art zu leben staatlich subventioniert werden? Einen steuerlichen Vorteil hast du ja schon durch das Kind.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Damit hat die Freundin doch wohl Verfügungsgewalt über das Konto.

Irrelevant. Nur weil man eine Kontovollmacht hat, bedeutet das noch lange nicht, das dem Bevollmächtigten auch das Vermögen zuzurechen wäre.



Der Beschreibung nach ist es das Vermögen des Sohnes.
Man sollte die Bank also auffordern die fehlerhafte Aufstellung zu korrigieren und das fremde Vermögen nicht weiter aufzuführen



Braucht es denn unbedingt die Aufstellung der Bank für den Bafög-Antrag?
Wie genau hat die Bank denn die Aufstellung betitelt?



Zitat (von dr.guitar):
Ausgeben wird ja noch erlaubt sein, oder gibts da dann auch n Problem?

Das dürfte den Straftatbestand der Unterschlagung / Untreue erfüllen, wenn das Geld vom Konto des Sohnes kommt.

Und in Bezug auf Bafög ist eine absichtlich herbeigeführte Bedürftigkeit eine rechtsmißbräuchliche Gestaltung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irrelevant. Nur weil man eine Kontovollmacht hat, bedeutet das noch lange nicht, das dem Bevollmächtigten auch das Vermögen zuzurechen wäre.
Die Verfügungsberechtigung umfasst grundsätzlich nur Verfügungen über das Kontoguthaben, das heißt insbesondere:
Überweisungen;
Erteilung von Einzugsermächtigungen für Lastschriften;
Abheben von Bargeld;
Ankauf von Wertpapieren, Edelmetallen und ähnlichem;
Entgegennahme von Kontoauszügen und sonstigen Abrechnungen oder Aufstellungen.

Heißt somit auch: Verfügungsgewalt über das Vermögen. Man möge dies bitte gegenteilig belegen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Heißt somit auch: Verfügungsgewalt über das Vermögen. Man möge dies bitte gegenteilig belegen.
Das Abheben von Bargeld.


Die Verfühgungsgewalt klärt aber nicht die Besitzverhältnisse. Ebensowenig bedeutet doch die Tatsache dass ich Bargeld von einem Konto abheben darf (weil ich Verfügungsberechtigt bin), dass das abgehobene Geld auch meins ist. Wolltest du das damit sagen?

Zitat (von Harry van Sell):

Braucht es denn unbedingt die Aufstellung der Bank für den Bafög-Antrag?
Wie genau hat die Bank denn die Aufstellung betitelt?

Zitat (von dr.guitar):
Ausgeben wird ja noch erlaubt sein, oder gibts da dann auch n Problem?

Das dürfte den Straftatbestand der Unterschlagung / Untreue erfüllen, wenn das Geld vom Konto des Sohnes kommt.

Und in Bezug auf Bafög ist eine absichtlich herbeigeführte Bedürftigkeit eine rechtsmißbräuchliche Gestaltung.


Das Dokument trät den Titel Kundenfinanzstatus. Auf der ersten Seite ist das Girokonto meiner Freundin aufgeführt im ihren Sichteinlagen: ~1200€
Auf der Zweiten Seite heißt es Verträge: Zukunftssparen
Mit den Einlagen meines Sohnes. Hier sind als Personendaten Name, Anschrift und Geburtstag meines Sohnes Aufgeführt. Es ist also klar ersichtlich, dass dieser Vertrag zwar von der Freundin, aber in Vertretung für meinen Sohn abgeschlossen worden ist, der auch Also Kontoinhaber geführt ist.

Wir haben uns jetzt wohl entschieden im Bafögantrag das Vermögen der Freundin als vorhandenes Vermögen anzugeben, aber den gesamten Finanzstatus als Kopie mitzuschicken. Dann hat hat das Bafögamt Kenntis von dem Vohandenen Vermögen, gleichzeitig haben wir haber klargestellt, dass wir dieses nicht als Vermögen der Freundin sehen (was ja auch aus dem Antrag hervorgeht). Eine explizite Erklärung unterlassen wir. Sollte das Amt den Bafögantrag kürzen oder ablehnen können wir Widerspruch einlegen und die Sache gegebenenfalls über die Rechtschutzversicherung klären lassen (die aber ganz sicher wieder eine Ausrede finden wird warum sie da nicht zuständig ist). Wenistens kann man uns nicht vorwerfen wir hätten irgendetwas nicht mitgeteilt.

Alternativ kann werden wir morgen bei der Bank nachfragen ob das so richtig ist, dass das Vermögen des Sohnes auf den Finanzstatus seiner Mutter auftaucht. Sollte die Sparkasse den Finanzstatus ändern (so wie Harry das ja für richtig hält, kann man den Finanzstatus einreichen, und sich darauf berufen, dass ja auch die Bank die Besitzverhältnisse so sieht wie wir. Das dürfte aber im Fall der Fälle auf wackligen Beinen stehen.

Zitat (von Solan196):
Warum sollte deine Art zu leben staatlich subventioniert werden? Einen steuerlichen Vorteil hast du ja schon durch das Kind.


Also das ist Unsinn im Bezug auf meine Argumentation dass eine Familie wie meine nicht wie eine klassische (und korrekt vor Kirche und Staat verbriefte) Familie behandelt wird. Warum sollte denn dann eine Familie in der die Eltern verheiratet sind staatlich subventioniert werden (Ehegattensplitting), wenn die doch Kinder haben. Das ist doch Quatsch und mindestens so antiquiert wie die rechtliche regelung, dass der Vater eines Kindes immer der Mann ist, der zu Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist...... das ist ja.....1843.... und war damals schon falsch, besonders ohne Gentests ;)

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#25
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Wohnst du mit der Mutter deines Sohnes in einem Haushalt zusammen?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

jawohl

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Bildet ihr dann nicht eine Bedarfsgemeinschaft, so dass deine Freundin gar keine soziale Unterstützung bekommt, weil sie ja nicht in Not ist, da von dir "gestützt"?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Bildet ihr dann nicht eine Bedarfsgemeinschaft, so dass deine Freundin gar keine soziale Unterstützung bekommt, weil sie ja nicht in Not ist, da von dir "gestützt"?
Im BAföG nicht. Dort werden nur Einkommen und Vermögen des Auszubildende selbst, des Ehegatten und der Eltern geprüft. Selbst die Lebensgefährtin eines Milliardärs würde BAföG bekommen. In diesen Konstellationen ist also lediglich die persönliche Hemmschwelle zur Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen ein Hinderungsgrund. Und die ist in den vergangenen 20 Jahren massiv gesunken.

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#29
 Von 
dr.guitar
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von smogman):
In diesen Konstellationen ist also lediglich die persönliche Hemmschwelle zur Inanspruchnahme staatlicher Transferleistungen ein Hinderungsgrund. Und die ist in den vergangenen 20 Jahren massiv gesunken.


Vor 20 Jahren hat die Miete für eine familientaugliche Unterkunft auch 30% eines Familieneinkommens in Anspruch genommen und nicht >50%. Auf staatliche Leistungen die einem zustehen zu verzichten ist auch ziemlich dämlich. Hat denn jemals irgendjemand auf Kindergeld verzichtet? Oder verzichtet der Staat auf irgendein Geld dass ihm von mir zusteht weil er es gerade nicht braucht? Völliger Unsinn so ein Kommentar!!! In eine Diskussion darüber wie der Staat auf der anderen Seite agiert wenn es um Eintreiben von Steuern aus großen Unternehmen geht will ich garnicht erst einsteigen.

Im übrigen hoffe ich sehr, dass du nicht wirklich der Meinung bist, dass dass das Geld beim Staat besser aufgehoben wäre als auf einem Konto dass zu Zukunftsicherung eines Kindes gedacht ist!

-- Editiert von dr.guitar am 24.04.2020 08:38

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
smogman
Status:
Student
(2794 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von dr.guitar):
Vor 20 Jahren hat die Miete für eine familientaugliche Unterkunft auch 30% eines Familieneinkommens in Anspruch genommen und nicht >50%.
Und für die Untermauerung deiner These nimmst du einfach wahllos Zahlen aus dem Netz, die dir gerade in den Kram passen? Bei der Mietbelastungsquote sollte man vielleicht auch ein Augenmerk auf die sozialen Verhältnisse einer Familie werfen. Es ist relativ wahrscheinlich, dass für Familien im Niedriglohnsektor die o. g. Zahlen durchaus zutreffen und günstige Wohnungen vor allem in Städten fehlen. Wenn der Arzt mittleren Alters aber die Hälfte seines Gehaltes für Miete verbrät, dann sollte er das lieber nicht als Argument für Mietbelastungen von Familien verwenden.

Zitat (von dr.guitar):
Auf staatliche Leistungen die einem zustehen zu verzichten ist auch ziemlich dämlich.
Was meine Aussage zur Entwicklung der Hemmschwelle nur bestätigt.

Zitat (von dr.guitar):
Oder verzichtet der Staat auf irgendein Geld dass ihm von mir zusteht weil er es gerade nicht braucht?
Diese Gegenfrage, die meinst du wirklich ernst, oder? Zum Einstieg empfehle ich dir etwas Lektüre über die Begrifflichkeiten Staat und Steuer. Das reicht vielleicht fürs Erste um selbst weiter zu kommen.

Zitat (von dr.guitar):
Im übrigen hoffe ich sehr, dass du nicht wirklich der Meinung bist, dass dass das Geld beim Staat besser aufgehoben wäre als auf einem Konto dass zu Zukunftsicherung eines Kindes gedacht ist!
Ich konnte nicht lesen, dass jemand das Geld einkassieren möchte. Ich kann nur sagen, dass es bei einer BAföG-Berechnung u.U. zur Senkung der Bedürftigkeit führen kann. Und dass dies für eure Familie bereits Grund genug ist, das Geld dann für E-Gitarre und Autoteile auf den Kopf zu hauen und ihr damit sogar grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, Recht zu missbrauchen, um eine Leistung zu erhalten. Eure Hemmschwelle erscheint mir deshalb besonders niedrig.

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