Geldgewinn Meldepflicht Grundsicherung EM Rente

10. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
YearOne
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Geldgewinn Meldepflicht Grundsicherung EM Rente

Hallo zusammen, ich habe bei einem Gewinnspiel 5000€ gewonnen, ich bin vor Jahren an einer Psychose erkrankt, und bekomme ca.300€ Rente und ca.400€ Grundsicherung. Ich würde mit dem Geld gerne meine Schulden zurückzahlen 2300€ und einige Relativ teure Artzuntersuchungen bezahlen die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, mir aber verdammt wichtig seind, weil sich dadurch mein Gesundheitlicher Zustand ändern könnte.

Wie sieht es jetzt aus, wird das Geld angerechnet, muss ich es abgeben, oder muss ich es überhaupt melden bzw. wird jemand davon erfahren wenn ich es nicht melde ?

Sorry, aber ich sehe es nicht ein in diesem Fall das ganze Geld abzugeben, ich lebe seit Jahren am Minimum, mit meiner Gesundheit gehts bergab, ich Zahle jedem Monat meine Schulden zurück, und versuche die paar euro die mir bleiben zu sparen.



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-- Editiert YearOne am 10.08.2013 20:37

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@YearOne:

So verständlich Deine Wünsche auch sein mögen, so unrealistisch sind sie leider auch. Der Gewinn wird definitiv mitgeteilt werden müssen und mit Sicherheit auf die laufenden Leistungen angerechnet.

quote:
bzw. wird jemand davon erfahren wenn ich es nicht melde ?


Den Gedanken solltest Du ganz schnell ad acta legen. Wenn das dann auf andere Weise rauskommt, hast Du nicht nur eine entsprechende Rückforderung von Leistungen, sondern auch noch ein Strafverfahren wegen Betruges an der Backe.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
Tantchen Emma
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo Year One,

der Geldgewinn stellt Vermögen dar, das auf die Grundsicherungsleistung angerechnet wird.
Wie AxelK schreibt, solltest du es melden, sonst gibts Probleme.

Auf die EM-Rente wird Vermögen nicht angerechnet.
Wenn du sicher gehen möchtest, kannst du es melden, musst dabei aber keine Rentenkürzung befürchten.

LG

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"- keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung - "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

der Geldgewinn stellt Vermögen dar, das auf die Grundsicherungsleistung angerechnet wird. Das ist kein Vermögen, das ist Einkommen. Für Vermögen gäbe es Freibeträge, für Einkommen gibt es die nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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