Hallo.
Ich habe mit meinem Lebensgefährten ein Kind. Wie sind zusammen haben aber getrennte Wohnungen. In der Woche Arbeitet er auf Montage. Am We ist er bei uns. Er bezahlt 2x im Monat den We Einkauf für uns. Und hilft so wenn was sein sollte. Ich beziehe Aufstockung vom Amt. Teilzeitarbeit aber derzeit Mutterschaft.
Nun will das Amt wissen was er verdient wegen Unterhaltsleistungen mir gegen über und unserem Kind.
Ich teilte mit das ca 250 Euro Unterhalt von ihm erhalte.
Diese Informationen reicht Ihnen nicht zu. Ich möchte aber solang wir zusammen sind keinen Anwalt oder Beistand beim Jugendamt einschalten, wozu auch.
Wir haben nun Quittungen gemacht über die Monatlichen 250 Euro.
Reicht das aus? Muss er seine Lohnzettel einreichen?
Gemeinsames Kind - getrennt Wohnen
12. Januar 2021
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Frage vom 12. Januar 2021 | 16:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Kind - getrennt Wohnen
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#1
Antwort vom 12. Januar 2021 | 16:19
Von
Status: Unbeschreiblich (38476 Beiträge, 14009x hilfreich)
Also, mir würde es nicht reichen. Quittungen sind Papier und Papier ist geduldig. Wie wäre es denn mit einer sauberen Berechnung des Kindesunterhalts und damit, dass dann dieser Betrag überwiesen wird auf Dein Konto?
wirdwerden
Und jetzt?
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