Gemeinschaftskonto - ALG2, Einkommen, etc.

24. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Elr0nd
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 2x hilfreich)
Gemeinschaftskonto - ALG2, Einkommen, etc.

Hallo,
ich ziehe mit meiner Freundin zusammen und wir sind beide noch in der Probezeit. Im schlimmsten Fall könnte also eine/r von uns in Kürze den Job verlieren. Daher wollen wir etwas vorsichtig sein.

Soweit ich weiß hat man eine "Schonfrist" von einem Jahr, innerhalb dessen man auch noch ALG2 bekommt wenn man mit einem Partner mit Einkommen zusammen wohnt, richtig?

Da wir am liebsten ein Gemeinschaftskonto zur Zahlung der Miete, Einkäufe und sonstiger Ausgaben eröffnen würden, wollte ich mich vorher erkundigen ob sich das nachteilig auf diese Schonfrist auswirken kann und man dann selbst innerhalb des einen Jahres kein ALG2 bekommen würde?

Würde das Geld auf diesem Gemeinschaftskonto eigentlich dann 50:50 als Vermögen angerechnet werden oder in voller Höhe bei jedem Einzelnen? Und würden Eingänge auf diesem Konto (selbst vom Partner) als Einkommen angerechnet werden?

Gibt es sonst negative Auswirkungen durch die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31952 Beiträge, 5627x hilfreich)

Zitat (von Elr0nd):
Soweit ich weiß hat man eine "Schonfrist" von einem Jahr
Es kommt drauf an... dieses 1 Jahr ist kein Selbstläufer.
Schonfrist--- würdet ihr wofür haben wollen? Wer will vor wem oder was geschont werden? :)
Zitat (von Elr0nd):
wenn man mit einem Partner mit Einkommen zusammen wohnt,
Wenn das der Fall ist, und einer arbeitslos wird, und einer Alg2 beantragt, dann gilt § 7 Abs. 3a SGB II.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Zitat (von Elr0nd):
Gibt es sonst negative Auswirkungen durch die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos?
Wenn Partner in einen gemeinsamen Haushalt einziehen/zusammenziehen, ein gemeinsames Konto für Miete, Einkäufe usw füllen ...
Dann darf das JC vermuten, dass es Partner im Sinne des Abs.3a sind. Dann wird eine BG aus 2 Personen gem. Ab.3 angenommen.
Ich meine, das tut das JC dann auch.

Die Schlüsselwörter sind
Partner---gemeinsamer Umzug ---gemeinsamer Haushalt---gemeinsames Konto-- beidseitige Verfügung über das Konto.
Zitat (von Elr0nd):
Würde das Geld auf diesem Gemeinschaftskonto eigentlich dann 50:50 als Vermögen angerechnet werden
Das ist gemeinsames gemeinschaftliches Vermögen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat:
Wenn Partner in einen gemeinsamen Haushalt einziehen/zusammenziehen, ein gemeinsames Konto für Miete, Einkäufe usw füllen ...
Dann darf das JC vermuten, dass es Partner im Sinne des Abs.3a sind. Dann wird eine BG aus 2 Personen gem. Ab.3 angenommen.


So wird das Jobcenter wahrscheinlich handeln. Rechtlich korrekt wäre es in diesem Automatismus nicht wirklich.

@Elr0nd:

Zitat:
Soweit ich weiß hat man eine "Schonfrist" von einem Jahr, innerhalb dessen man auch noch ALG2 bekommt wenn man mit einem Partner mit Einkommen zusammen wohnt, richtig?


So pauschal ist das nicht richtig. Richtig ist lediglich, dass nach einem Jahr des Zusammenwohnens eine Beweislastumkehr eintritt. Das heißt, im ersten Jahr des Zusammenwohnens muss das Jobcenter nachweisen, dass Ihr gegenseitig füreinander einsteht, ab dem zweiten Jahr müsst Ihr das Gegenteil beweisen.

Zitat:
Da wir am liebsten ein Gemeinschaftskonto zur Zahlung der Miete, Einkäufe und sonstiger Ausgaben eröffnen würden, wollte ich mich vorher erkundigen ob sich das nachteilig auf diese Schonfrist auswirken kann und man dann selbst innerhalb des einen Jahres kein ALG2 bekommen würde?


Ein gemeinsames Konto ist grundsätzlich erstmal ein Indiz für ein gemeinsames wirtschaften und füreinander einstehen. Aber:

Wenn auf dieses Konto jeder von Euch gleichmäßig seinen Anteil an den Gemeinschaftskosten wie Miete, Strom, Telefon/Internet und Einkäufe einzahlt und diese Kosten ausschließlich davon gedeckt werden, dann ist das eigentlich unproblematisch. Die Einzahlungen sollten immer auch von dem jeweiligen eigenen Bankkonto erfolgen und die Ausgaben und deren Zwecke entsprechend nachprüfbar sein. Auch sollte dieses Gemeinschaftskonto nicht dazu verwendet werden, um Guthaben anzusparen. Das wäre nochmals ein weiteres, deutlich schwerwiegenderes Indiz für gemeinsames wirtschaften.

Es ist allerdings vorprogrammiert, dass das Ganze vermutlich nicht reibungslos funktionieren wird, wenn tatsächlich einer von Euch kurz nach dem Zusammenziehen arbeitslos wird.

Gruß,

Axel

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