Geringe Einnahmen bis 100 € verschweigen oder verspätet melden.

4. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
fishingforinformation
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geringe Einnahmen bis 100 € verschweigen oder verspätet melden.

Hallo zusammen,

nehmen wir an eine Person bezieht schon über viele Jahre staatliche Leistungen und hat nun eine kleine umsetzbare Zuverdienetmöglicukeit entdeckt bis 100 € pro Monat.
Es handelt sich dabei um das bezahlte testen von Android Videospielen. Bisher erfolgte eine Auszahlung in Höhe von 64 € auf das Bankkonto.

Nehmen wir an es kommt öfter zu Auszahlungen dieser Größenordnung und der Leistungsbezieher meldet dies nicht dem Jobcenter welches es bei einer spontanen Prüfung des Bankkontos herausfindet.
Inwiefern hat sich die Person strafbar gemacht bzw liegt hier Sozialbetrug vor?

Zweiter anzunehmender Fall. Der Leistungsbezieher meldet die Geldeingänge dem Jobcenter verspätet selbst an kurz bevor die routinemäßige Überprüfung der Kontos wegen des Weiterbewilligungsantages stattfindet.
Was kann passieren bzw welcher Straftatbestand liegt vor?
Gleiche Frage wäre das Sozialbetrug?

Vielen Dank für die Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Sozialbetrug in beiden Fällen.l

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Inwiefern hat sich die Person strafbar gemacht bzw liegt hier Sozialbetrug vor? "Staatliche Leistungen" gibt es viele. Wenn Alg 2/Bürgergeld gemeint ist, dann hat man die Grenzen anrechnungsfreien Nebeneinkommens nicht überschritten - also kein Betrug. Dennoch ist mit einem Bußgeld zu rechnen, da man das Einkommen nicht gemeldet hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Wenn Alg 2/Bürgergeld gemeint ist, dann hat man die Grenzen anrechnungsfreien Nebeneinkommens nicht überschritten - also kein Betrug.


Dieses anrechnungsfreie Nebeneinkommen gibt es allerdings nur und ausschließlich für Erwerbseinkommen. Die entscheidende Frage wäre also, ob es sich hier tatsächlich um eine Erwerbstätigkeit handelt, die ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale angemeldet wird. Wenn dem so ist, würde ich mich anschließen und sagen kein Betrug. Wenn nicht... Bin ich unsicher, ob das einer Erwerbstätigkeit mit entsprechenden Freibeträgen gleichzusetzen ist.

Davon ausgehend, dass der Betrugstatbestand tatsächlich erfüllt ist, ändert sich daran auch nichts dadurch, dass der "Betrüger" seine Tat selbst meldet, im Vergleich dazu, dass er tatsächlich anderweitig auffliegt. Lediglich beim Strafmaß dürfte sich ersteres positiv auswirken.

Gruß

Axel

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Die entscheidende Frage wäre also, ob es sich hier tatsächlich um eine Erwerbstätigkeit handelt, die ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale angemeldet wird. Wieso Minijobzentrale? Das war quasi eine selbständige Tätigkeit.
Dieses anrechnungsfreie Nebeneinkommen gibt es allerdings nur und ausschließlich für Erwerbseinkommen. Richtig. Da hier für das Geld ja eine Leistung erbracht wurde, dürfte das schon Erwerbseinkommen sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32245 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fishingforinformation):
viele Jahre staatliche Leistungen
Vom Jobcenter gibts ALG2, heißt jetzt Bürgergeld.
Was heißt NUN? Seit wann testet er? Wenn es bisher nur 1x 64,- gab, ist der *Job* neu.
Zitat (von fishingforinformation):
Zuverdienetmöglicukeit entdeckt bis 100 € pro Monat.
Als Minijob, also angestellt als Tester bei Fa. xy? Oder als selbstständiger Tester mit Gewerbe?
Zitat (von fishingforinformation):
dies nicht dem Jobcenter welches es bei einer spontanen Prüfung des Bankkontos herausfindet.
Bankkonten werden nicht einfach so spontan geprüft, aber Kontoauszüge sollen vorgelegt werden...
Dieses Einkommen nicht melden ist ne Owi. Ob die bei bisher 64,- geahndet wird?
Das Entdecken der Einnahmen durch Vorlage der Kontoauszüge ergibt Einkommen aus Erwerbstätigkeit (angestellt ODER selbstständig) und ist bis 100,- mtl. anrechnungsfrei.
Zitat (von fishingforinformation):
bevor die routinemäßige Überprüfung der Kontos wegen des Weiterbewilligungsantages stattfindet.
Wegen eines WB-Antrages erfolgt sowas auch nicht. Aber die Vorlage von Kontoauszügen wird häufig gefordert.

Viel einfacher wäre es, wenn man mtl. seine Einnahmen dem JC mitteilt. Per Kontoauszug oder Verdienstnachweis.
So lange, bis das JC schreibt, es möchte das nicht jeden Monat sehen, sofern es nicht mehr als 100,- sind.
Oder bis das JC die EKS-Formulare für Selbständige ausgibt und alle 6 Monate sehen will.
Selbstständig bis max 100,----> ist keine ernstzunehmende Tätigkeit.




-- Editiert von User am 4. März 2023 19:39

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
fishingforinformation
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich möchte es nur aus dem Grund nicht melden weil es sich um Videospiele handelt mit denen die Einnahmen generiert werden. Es erweckt dann evt einen falschen Eindruck.
Für mich ist das Arbeit. Ich muss recherchieren wie das Spiel funktioniert zudem ist es extrem zeitaufwändig. Für diese bisher einmalige Auszahlung habe ich ca 40 Tage gespielt.

Ich bin bei dieser Firma (das ist eine App) weder angestellt noch selbstständig. Wenn ich möchte arbeite ich vorhandene Aufträge ab und das war es.

Nochmals vielen Dank nun habe ich ja ein paar Informationen.

Ich neige dazu es nicht weiter zu tun.




-- Editiert von User am 4. März 2023 23:48

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#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Ich bin bei dieser Firma (das ist eine App) weder angestellt noch selbstständig.


Also handelt es sich um Schwarzarbeit.

Ob in der Konstellation das Jobcenter die Einnahme tatsächlich als Erwerbseinkommen behandelt, erscheint mir keinesfalls selbstverständlich. Wenn nein, wäre schon mit den 64 Euro anrechenbares Einkommen generiert worden.

Zitat:
Ich möchte es nur aus dem Grund nicht melden


Dann solltest Du die Tätigkeit unterlassen.

Zitat:
weil es sich um Videospiele handelt mit denen die Einnahmen generiert werden. Es erweckt dann evt einen falschen Eindruck.


Ich kann nicht recht nachvollziehen, welcher falsche Eindruck erweckt werden sollte, weil jemand Videospiele testet.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32245 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von fishingforinformation):
Ich möchte es nur aus dem Grund nicht melden weil es sich um Videospiele handelt
Auf den Kontoauszügen finden sich Gutschriften. Du brauchst nichts erklären--- es sind dann anzurechnende Einnahmen.
Zitat (von fishingforinformation):
Wenn ich möchte arbeite ich vorhandene Aufträge ab und das war es.
Von wem bekommst du Geld, zB die 64,- Von Tante App?

Das seltsame *Hobby* solltest du lieber lassen, schon wegen des Zeitaufwandes.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das seltsame *Hobby*
... dürfte eine selbstständige Tätigkeit sein, selbst wenn kein Gewerbe angemeldet wurde. Ich kenne ähnliche Konstrukte, wo Leute für eine Fa. bspw. Preise in Supermärkten eruieren. Das Ganze läuft dort über Werkverträge. Sie erhalten Angebote vom Unternehmen und können jeweils entscheiden, ob sie annehmen oder nicht.

Beim Jobcenter dürfte das als Erwerbstätigkeit eingestuft werden. 100 Euro wären damit pro Monat anrechnungsfrei.

-- Editiert von User am 5. März 2023 16:11

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