Hallo zusammen,
nehmen wir an eine Person bezieht schon über viele Jahre staatliche Leistungen und hat nun eine kleine umsetzbare Zuverdienetmöglicukeit entdeckt bis 100 € pro Monat.
Es handelt sich dabei um das bezahlte testen von Android Videospielen. Bisher erfolgte eine Auszahlung in Höhe von 64 € auf das Bankkonto.
Nehmen wir an es kommt öfter zu Auszahlungen dieser Größenordnung und der Leistungsbezieher meldet dies nicht dem Jobcenter welches es bei einer spontanen Prüfung des Bankkontos herausfindet.
Inwiefern hat sich die Person strafbar gemacht bzw liegt hier Sozialbetrug vor?
Zweiter anzunehmender Fall. Der Leistungsbezieher meldet die Geldeingänge dem Jobcenter verspätet selbst an kurz bevor die routinemäßige Überprüfung der Kontos wegen des Weiterbewilligungsantages stattfindet.
Was kann passieren bzw welcher Straftatbestand liegt vor?
Gleiche Frage wäre das Sozialbetrug?
Vielen Dank für die Hilfe.
Geringe Einnahmen bis 100 € verschweigen oder verspätet melden.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Sozialbetrug in beiden Fällen.l
Inwiefern hat sich die Person strafbar gemacht bzw liegt hier Sozialbetrug vor? "Staatliche Leistungen" gibt es viele. Wenn Alg 2/Bürgergeld gemeint ist, dann hat man die Grenzen anrechnungsfreien Nebeneinkommens nicht überschritten - also kein Betrug. Dennoch ist mit einem Bußgeld zu rechnen, da man das Einkommen nicht gemeldet hat.
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Zitat:Wenn Alg 2/Bürgergeld gemeint ist, dann hat man die Grenzen anrechnungsfreien Nebeneinkommens nicht überschritten - also kein Betrug.
Dieses anrechnungsfreie Nebeneinkommen gibt es allerdings nur und ausschließlich für Erwerbseinkommen. Die entscheidende Frage wäre also, ob es sich hier tatsächlich um eine Erwerbstätigkeit handelt, die ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale angemeldet wird. Wenn dem so ist, würde ich mich anschließen und sagen kein Betrug. Wenn nicht... Bin ich unsicher, ob das einer Erwerbstätigkeit mit entsprechenden Freibeträgen gleichzusetzen ist.
Davon ausgehend, dass der Betrugstatbestand tatsächlich erfüllt ist, ändert sich daran auch nichts dadurch, dass der "Betrüger" seine Tat selbst meldet, im Vergleich dazu, dass er tatsächlich anderweitig auffliegt. Lediglich beim Strafmaß dürfte sich ersteres positiv auswirken.
Gruß
Axel
Die entscheidende Frage wäre also, ob es sich hier tatsächlich um eine Erwerbstätigkeit handelt, die ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale angemeldet wird. Wieso Minijobzentrale? Das war quasi eine selbständige Tätigkeit.
Dieses anrechnungsfreie Nebeneinkommen gibt es allerdings nur und ausschließlich für Erwerbseinkommen. Richtig. Da hier für das Geld ja eine Leistung erbracht wurde, dürfte das schon Erwerbseinkommen sein.
Vom Jobcenter gibts ALG2, heißt jetzt Bürgergeld.Zitatviele Jahre staatliche Leistungen :
Was heißt NUN? Seit wann testet er? Wenn es bisher nur 1x 64,- gab, ist der *Job* neu.
Als Minijob, also angestellt als Tester bei Fa. xy? Oder als selbstständiger Tester mit Gewerbe?ZitatZuverdienetmöglicukeit entdeckt bis 100 € pro Monat. :
Bankkonten werden nicht einfach so spontan geprüft, aber Kontoauszüge sollen vorgelegt werden...Zitatdies nicht dem Jobcenter welches es bei einer spontanen Prüfung des Bankkontos herausfindet. :
Dieses Einkommen nicht melden ist ne Owi. Ob die bei bisher 64,- geahndet wird?
Das Entdecken der Einnahmen durch Vorlage der Kontoauszüge ergibt Einkommen aus Erwerbstätigkeit (angestellt ODER selbstständig) und ist bis 100,- mtl. anrechnungsfrei.
Wegen eines WB-Antrages erfolgt sowas auch nicht. Aber die Vorlage von Kontoauszügen wird häufig gefordert.Zitatbevor die routinemäßige Überprüfung der Kontos wegen des Weiterbewilligungsantages stattfindet. :
Viel einfacher wäre es, wenn man mtl. seine Einnahmen dem JC mitteilt. Per Kontoauszug oder Verdienstnachweis.
So lange, bis das JC schreibt, es möchte das nicht jeden Monat sehen, sofern es nicht mehr als 100,- sind.
Oder bis das JC die EKS-Formulare für Selbständige ausgibt und alle 6 Monate sehen will.
Selbstständig bis max 100,----> ist keine ernstzunehmende Tätigkeit.
-- Editiert von User am 4. März 2023 19:39
Hi,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich möchte es nur aus dem Grund nicht melden weil es sich um Videospiele handelt mit denen die Einnahmen generiert werden. Es erweckt dann evt einen falschen Eindruck.
Für mich ist das Arbeit. Ich muss recherchieren wie das Spiel funktioniert zudem ist es extrem zeitaufwändig. Für diese bisher einmalige Auszahlung habe ich ca 40 Tage gespielt.
Ich bin bei dieser Firma (das ist eine App) weder angestellt noch selbstständig. Wenn ich möchte arbeite ich vorhandene Aufträge ab und das war es.
Nochmals vielen Dank nun habe ich ja ein paar Informationen.
Ich neige dazu es nicht weiter zu tun.
-- Editiert von User am 4. März 2023 23:48
Zitat:Ich bin bei dieser Firma (das ist eine App) weder angestellt noch selbstständig.
Also handelt es sich um Schwarzarbeit.
Ob in der Konstellation das Jobcenter die Einnahme tatsächlich als Erwerbseinkommen behandelt, erscheint mir keinesfalls selbstverständlich. Wenn nein, wäre schon mit den 64 Euro anrechenbares Einkommen generiert worden.
Zitat:Ich möchte es nur aus dem Grund nicht melden
Dann solltest Du die Tätigkeit unterlassen.
Zitat:weil es sich um Videospiele handelt mit denen die Einnahmen generiert werden. Es erweckt dann evt einen falschen Eindruck.
Ich kann nicht recht nachvollziehen, welcher falsche Eindruck erweckt werden sollte, weil jemand Videospiele testet.
Gruß,
Axel
Auf den Kontoauszügen finden sich Gutschriften. Du brauchst nichts erklären--- es sind dann anzurechnende Einnahmen.ZitatIch möchte es nur aus dem Grund nicht melden weil es sich um Videospiele handelt :
Von wem bekommst du Geld, zB die 64,- Von Tante App?ZitatWenn ich möchte arbeite ich vorhandene Aufträge ab und das war es. :
Das seltsame *Hobby* solltest du lieber lassen, schon wegen des Zeitaufwandes.
... dürfte eine selbstständige Tätigkeit sein, selbst wenn kein Gewerbe angemeldet wurde. Ich kenne ähnliche Konstrukte, wo Leute für eine Fa. bspw. Preise in Supermärkten eruieren. Das Ganze läuft dort über Werkverträge. Sie erhalten Angebote vom Unternehmen und können jeweils entscheiden, ob sie annehmen oder nicht.ZitatDas seltsame *Hobby* :
Beim Jobcenter dürfte das als Erwerbstätigkeit eingestuft werden. 100 Euro wären damit pro Monat anrechnungsfrei.
-- Editiert von User am 5. März 2023 16:11
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