Hallo zusammen,
der Wohngeldantrag für meine Oma läuft z. Zt. und nun haben wir durch Zufall eine Wohnugn gefunden, in die sie eventuell einziehen kann. Sie würde sich etwas verkleinern und ggf. käme sie mit der niedrigereren Miete auch ohne Wohngeld klar.
Nun zu meiner Frage: gibt es unabhängig vom Wohngeld eine Art Zuschuss/Hilfe für Rentner mit wenig Rente bei einem Umzug?
Danke für eure Antworten :-)
Gruß
emma2811
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Gibt es Umzugskostenzuschüsse für Rentner?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Auch wenn man sonst keine Sozialhilfe benötigt und auch keine Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, auch nicht ergänzend, kann es in schwierigen Situationen solche Hilfe geben. Warum also nicht auch bei einem Umzug, der dem Sozialamt als nötig geschildert wird?
quote:<hr size=1 noshade>Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen sollen als Darlehen erbracht werden. Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. <hr size=1 noshade>
Letzte Sätze Absatz 1 in SGB XII § 29 Unterkunft und Heizung
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
@Gerd:
Ich denke auch, dass es Hilfe im Rahmen des SGB XII geben kann, ohne aber genau sagen zu können, welches die richtige Rechtsgrundlage wäre. § 29 greift m.E. nur bei laufendem Leistungsbezug.
@emma:
Ich würde auf jeden Fall empfehlen, mal beim örtlichen Sozialamt nachzufragen, ob es irgendwelche Unterstützung gibt. Ansonsten helfen vielleicht auch Wohlfahrtsverbände wie AWO, Caritas, Diakonie oder ähnliche.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
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@Emma, @Gerd, @Axel
SGB XII; §§ 9 und 73
SGB XII, §29 greift hier m.E. nicht.
Wichtig ist der ausschließlich schriftliche Antrag, der nachweisbar sein sollte. Dann muss der Leistungsträger ggfalls eine Ablehnung begründen und gegen diese kann man Rechtsmittel einlegen.
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Warum immer gleich nach dem (Sozial-)Staat schreien?
Wie schaut es hier mit der sozialen Verpflichtung der Kinder und Enkelkinder aus (geldmäßig/körperlich beim Umzug)?
...und nicht gleich auf mir rumhacken....
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