Großelternunterhalt Selbstbehalt, was kommt da auf uns als zukünftige Großeltern zu??

21. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Kai Glatz
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 14x hilfreich)
Großelternunterhalt Selbstbehalt, was kommt da auf uns als zukünftige Großeltern zu??

Großelternunterhalt Selbstbehalt

Guten Tag,
erst mal kurz zu uns. Wir sind einen Familie, Vater, Mutter 2 Kinder, 19 und 15 Jahre. Der 19 Jährige hatte es schon immer recht schwer, ADHS alle möglichen Lernschwächen, Depressionen usw. Er war schon mehrfach in psychischer Behandlung. Jetzt hat er seit 3 Monaten eine Freundin, die er natürlich gleich geschwängert hat. Kurz und knapp, sie wollen das Kind behalten, können aber natürlich nicht fürs Kind finanziell aufkommen. Die Freundin ist 17, hat auch Depressionen, und wird finanziell auch nie für das Kind sorgen können. Sie haben beide keinen Schulabschluss und können wegen der Depressionen auch nicht arbeiten.
Jetzt zur Frage: Ich bin Berufstätig, meine Frau Hausfrau und Mutter. Wir haben incl. der Mieteinnahmen aus 2 Eigentumswohnungen ein Netto Monatseinkommen von ca. 5000 Euro. Hiervon werden das Darlehn für die Wohnungen, und unser normaler Lebensunterhalt bestritten.
Die Frage die sich jetzt stellt ist, was müssen wir denn als zukünftige Großeltern zahlen, und was wir vom Sozialstaat übernommen. Es gibt ja diesen Selbstbehalt von 2000 Euro. Gilt dieser denn für jeden Großelternanteil? Also einmal für mich, und einmal für meine Frau? Werden wir dann auch für die Mieter der kleinen Familie aufkommen müssen? Wenn wir jetzt noch für eine Mietwohnung des Sohns (mit Freundin) und den Unterhalt aufkommen müssen, werden wir uns das vermutlich nicht leisten können.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TobiM78
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 20x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3773 Beiträge, 607x hilfreich)

Zitat (von Kai Glatz):
Die Freundin ist 17, hat auch Depressionen, und wird finanziell auch nie für das Kind sorgen können.

Somit wird sich das Jugendamt einschalten. Es gibt Mutter Kind Einrichtungen, dort gibt es entsprechendes Personal und wenn erkannt wird, dass sie das Kind nicht erziehen kann, wird es in eine Pflegefamilie kommen.
An ihrer Stelle würde ich mich beraten lassen, evtl. auch vom Jungendamt.

Eine eigene Wohnung würde ich an ihrer Stelle nicht finanzieren. Beide wären mit dem Kind überfordert, man muss an erster Stelle an das Kind denken. Und dann, wie lange bleiben die zusammen? Die Verantwortung für ein Kind zu tragen, könnte gesundheitliche Folgen haben.
Beide sollten in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Es gibt Einrichtungen, wo nicht nur körperlich behindert sind. Eine Leben ohne Arbeit, wird nicht sinnvoll sein.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34053 Beiträge, 5882x hilfreich)

Zitat (von Kai Glatz):
was müssen wir denn als zukünftige Großeltern zahlen
Das lässt sich jetzt noch nicht berechnen.
Zitat (von Kai Glatz):
Der 19 Jährige hatte es schon immer recht schwer,
Ist er erwerbsfähig? Hat er einen GdB?
Zitat (von Kai Glatz):
Sie haben beide keinen Schulabschluss und können wegen der Depressionen auch nicht arbeiten.
Das dürfte eine allzu pauschale Einschätzung sein. Wer erwerbsfähig ist, stellen iaR andere Stellen fest.
Zitat (von Kai Glatz):
und was wir vom Sozialstaat übernommen.
Das lässt sich jetzt noch nicht vorausberechnen.

Für Unterhaltsberechnungen ist grundsätzlich Einkommen und Vermögen zu berücksichtigen.
Die junge werdende Mutter hat vermutlich selbst auch Eltern, die unterhaltspflichtig für ihre Tochter und für ihr Enkelkind sind.

Zitat (von Kai Glatz):
Es gibt ja diesen Selbstbehalt von 2000 Euro.
Wo gibts denn diesen und für wen?
Zitat (von Kai Glatz):
Werden wir dann auch für die Mieter der kleinen Familie aufkommen müssen?
Für deren Miete? Das kann man jetzt noch nicht sagen, denn jetzt weiß niemand, wo und wie sie wohnen werden.
Zitat (von Kai Glatz):
Wenn wir jetzt noch für eine Mietwohnung des Sohns (mit Freundin) und den Unterhalt aufkommen müssen, werden wir uns das vermutlich nicht leisten können.
Auch das lässt sich jetzt nicht vorhersagen.

- Manche Betroffene veräußern auch schon mal *Eigenes*, bevor der Sozialstaat angerufen wird.
- Manche Betroffene Elternteile gehen, nachdem die Kinder relativ selbstständig sind, wieder einer Erwerbstätigkeit nach.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17242 Beiträge, 9505x hilfreich)

Wird die Mutter bei der Geburt immer noch minderjährig sein?

Wenn der zukünftige Vater arbeitsunfähig ist und noch zu Hause wohnt, wird der "Sozialstaat" ihm keine eigene Wohnung finanzieren.
Ich sehe die Priorität auch darin, den Vater und später auch die Mutter an Erwerbstätigkeit heranzuführen - gerade aus Verantwortung für das Kind.

Und wenn der zukünftige Vater weiterhin im "Hotel Mama&Papa" bleibt, sehe ich auch kein finanzielles Problem.

Nachtrag:
Möglicherweise wird der Sozialstaat eine Wohnung für die junge Mutter finanzieren.

-- Editiert von User am 21. Juli 2024 13:54

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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