Grundsatzurteil? Arbeiten trotz Erwerbsunfähigkeit

8. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.08.2024 19:11:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsatzurteil? Arbeiten trotz Erwerbsunfähigkeit

Bin vom Amtsarzt der Agentur bis auf weiteres nicht Erwerbsfähig. Wird auch wohl weiter so sein
Antrag auf EWR kann nicht gestellt werden, da die Voraussetzungen der 36 Pflichtbeiträge noch nicht erfüllt sind.
Da ich keine Lust auf Schulden und Insolvenz habe, bin ich sozusagen gezwungen, arbeiten zu gehen.
Ich meine irgendwann mal gelesen zu haben, dass es ein Urteil gibt, dass dies nicht nachteilig gewertet kann.
"Wer arbeitet, kann nicht krank sein"

Kann jemand Hinweise geben?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39526 Beiträge, 14165x hilfreich)

Mir ist der Zweck dieser Anfrage nicht ganz klar. Welche Nachteile erwachsen Dir, wenn du arbeitest?

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34247 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Tommy010769):
Bin vom Amtsarzt der Agentur bis auf weiteres nicht Erwerbsfähig.
Steht das SO im Bericht? Meist hat der Ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit die Aufgabe, die *Leistungsfähigkeit* einer Person zu bewerten.
Bist du denn von deinem Hausarzt auch arbeitsunfähig geschrieben? Dann gäbe es vermutlich Krankengeld
oder Bürgergeld oder ALG, wenn schon die Agentur für Arbeit involviert ist.

Ob du mit den 36 Monatsbeiträgen Anspruch auf eine EW-Rente hättest, ist ja noch nicht festgestellt, oder? Das wäre nur 1 Voraussetzung.
Zitat (von Tommy010769):
Wer arbeitet, kann nicht krank sein"
Solch ein Urteil ist mir nicht bekannt.

Aber bekannt ist mir, dass auch Erwerbsgeminderte (voll und teilweise) sehr häufig arbeiten/erwerbstätig sind. Ob mit oder ohne Rente, ist dabei nicht relevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124509 Beiträge, 40373x hilfreich)

Zitat (von Tommy010769):
"Wer arbeitet, kann nicht krank sein"

Das ist natürlich völliger Unfug.
Es ist ja nicht mal so, das jemand der arbeitsunfähig ist, nicht arbeiten darf / kann.

Allerdings spricht das Ausüben einer Erwerbtätigkeit zu 100% gegen das vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit



Zitat (von Tommy010769):
Antrag auf EWR kann nicht gestellt werden,

Was soll der Antrag bewirken?



Zitat (von Tommy010769):
Da ich keine Lust auf Schulden und Insolvenz habe, bin ich sozusagen gezwungen, arbeiten zu gehen.

Alternativ könnte man seinen Saldo durch das Prinzip des "Verzicht" einer adäquaten Ausgewogenheit zuführen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.08.2024 19:11:08
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gutachten des Amtsarzt beschreibt eine Erwerbsunfähigkeit bis zum nächsten Gutachten in einem einen Jahr.
Das ist aber nicht die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39526 Beiträge, 14165x hilfreich)

Wundert Dich das? Du beantwortest ja auch nicht Fragen, um was geht es denn konkret?

wirdwerden

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