Moin,
ich beziehe 300,- Euro EM-Rente plus 500,- Euro Grundsicherung. Es gibt gegen mich noch einen titulierten Unterhaltsanspruch, der jetzt vollstreckt wird. Ich würde gerne die monatliche Rate zahlen, in dem ich einen Minijob annehme.
Meine Frage, wird der Lohn auf meine Grundsicherung angerechnet? Habe gehört, dass Zahlungen (aus dem Lohn) auf titulierten Unterhalt nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Verständlich?
LG Hauke
Grundsicherung, ZV, Kindesunterhalt
22. Juni 2021
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Frage vom 22. Juni 2021 | 18:45
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 23x hilfreich)
Grundsicherung, ZV, Kindesunterhalt
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#1
Antwort vom 23. Juni 2021 | 14:22
Von
Status: Unbeschreiblich (31968 Beiträge, 5629x hilfreich)
Du hattest vor einiger Zeit schon gefragt und hast seitdem offenbar nichts gegen die ZV unternommen?
https://www.123recht.de/Forum-__f583684.html
Ein Minijob führt bei der Grundsicherung zur Anrechnung. 30% sind der Absetzbetrag nach SGB XII, evtl. auch 50%.
Ich habe noch nicht gehört, dass es da Ausnahmen gäbe.
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