Grundsicherung Erwerbsunfähig Darlehen / Schenkung für zweckgebundene Ausgaben

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)
Grundsicherung Erwerbsunfähig Darlehen / Schenkung für zweckgebundene Ausgaben

Wenn man Grundsicherung wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit
nach SGB XII bezieht, darf man Darlehen oder Schenkungen annehmen
von Verwandten oder Freunden wenn eine zweckgebundene Verwendung
vorliegt ?
Keine Luxusgüter, sondern notwendige Ausgaben für notwendige Anschaffungen.
Kann man das irgendwo nachlesen, ist jede zweckgebundene Verwendung grundsätzlich erlaubt ?
Sie verändert ja nicht den Bedarf den man zum Leben braucht.

Hatte in einem anderen Forum geschrieben und sehr widersprüchliche Antworten erhalten.

Eine Antwort:
"Lasse deshalb den XXX von deinen Verwandten direkt bezahlen, damit ist es eine zweckgebundene Verwendung."

Eine Antwort:
"Ansonsten eben noch den Darlehensvertrag ganz privat aufsetzen, spätestens 12 Jahre Zahlungsfrist mit vorheriger Ratenzahlungsmöglichkeit.
Diesen so lange aufheben. Egal wie Ihr verbleibt."
Kann man den auf 12 Jahre befristen und zwischendurch immer abzahlen wenn man etwas übrig hat, ohne das es eine feste Ratenhöhe gibt ?
Was bedeutet "Diesen solange aufheben ?"

Eine Antwort :
"Dem Grundsicherungsamt würde ich nichts sagen. Privatsache."

Besteht da eine Meldepflicht?

Vielen Dank für eure Meinungen,
Christina

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ja, Sie müssen alle finanziellen oder wirtschaftlichen Vorteile melden.

Und Sie irren, wenn Sie glauben, dass es eine Rechtsvorschrift gibt, nach der dann korrekt gehandelt wird. Zumindest ist zu 90% aus meiner Erfahrung nicht damit zu rechnen.

Sie haben es mit einer Behörde zu tun, wo die Leistung der Sachbearbeiter m.E. daran gemessen wird, Geld einzusparen. Und jeder SB scheint doch sehr nach eigenem Bauchgefühl zu entscheiden. Die korrekte Handlungsweise können Sie dann im nachhinein über das Sozialgericht feststellen lassen.

Um sich die Diskussion und den Terror um diese Einnahme auf Ihr Konto zu ersparen, sollten einfach keine Gelder über Konten fließen. Ist so.



-- Editiert von hamburgerin01 am 24.03.2008 23:45:34

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#2
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn es zum Beispiel um nicht erstattungsfähige Arztkosten geht ?
Das wäre doch eine Notlage die am Regelbedarf nichts ändert.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@christina:

Um was geht es denn genau, und vor allem um was für einen Betrag?

Wenn z.B. Dein Kühlschrank kaputt ist, und ein Dir wohlgesonnerner Dritter geht hin, kauft einen neuen Kühlschrank, und schenkt Dir diesen, dann dürfte das m.E. kein Problem darstellen. Zumindest ist diese Schenkung kaum feststellbar. Wenn dieser Gönner Dir aber z.B. 300 Euro überweist und Dir mitteilt, für das Geld sollst Du Dir einen Kühlschrank kaufen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die ARGE davon Wind bekommt, relativ hoch. Und streng genommen müsste dieses Geld als Einkommen angerechnet werden. Ob das in diesem Fall als anrechnungsfreies, weil zweckgebundenes, Einkommen handeln würde, kann ich leider auch nicht genau sagen. Ich würde dieses einfach bei der zuständigen ARGE erfragen und mir ggf. schriftlich bestätigen lassen.

Von was für nicht erstattungsfähigen Arztkosten sprichst Du denn? Die medizinisch notwendigen Behanldungskosten werden von der Krankenkasse bezahlt, Privatleistungen sind letztendlich Dein Privatvergnügen und die üblichen Zuzahlungen müssen aus der Regelleistung bestritten werden.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#4
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für Deine Antwort,
es geht konkret darum, daß mein Zahnarzt
meint, die Sachen die die Kasse bezahlt
seien keine ausreichende, angemessene Versorgung mehr und sowas würde er grundsätzlich nicht machen,
er sagt er würde nur angemessene Versorgung
durchführen und da müsse man eben dazubezahlen.
Summe weiss ich noch nicht, aber billig wird es nicht.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ja, ja, die Zahnärzte. :(

Folgender Vorschlag: Lasse Dir von Deinem Zahnarzt einen konkreten Heil- und Kostenplan erstellen. Diesen reichst Du bei Deiner Krankenkasse ein und bittest um Mitteilung, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Gleichzeitig stellst Du einen Härtefallantrag. Dafür musst Du Deine Einkommensverhältnisse entsprechend darlegen. Es kann sein, dass die KK dann einen höheren Betrag übernimmt.

Falls die KK immer noch zu wenig bezahlt, sprech mit Deinem SB bei der Grundsicherung über die Sache. Vielleicht können die verbleibenden Kosten von dort, ggf. als Darlehn, übernommen werden. Ob diesbezüglich ein Rechtsanspruch besteht, weiß ich leider nicht.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@christina

was @axel schreibt ist richtig, aber du brauchst kein darlehen.

die härtefallregelung, also die komplett übernahme der nötigen versorgung übernimmt die gkv ohne zuzahlung deinerseits. geregelt ist das in sgb V, §55, abs. 2 pkt 2.
dein zahnarzt muss nur den heil und kostenplan entsprechend begründen.

wenn dein zahnarzt das nicht will, solltest du dringend wechseln. das grenzt ja an erpressung.
ein guter zahnart begründet die nötige versorgung eines patienten, der sich das nicht leisten kann ggüber der gkv so, dass alle kosten übernommen werden und genau das in deinem mund gebohrt, gefüllt, aufgebaut wird, was du brauchst.
ein vernünftiger zahnarzt kann das so begründen, dass du nicht nur drei eckzähne kriegst, sondern auch die backenzähne, selbst wenn dort eine lücke ist.

z.b. wurzelbehandlungen werden nicht mehr bezahlt von der gkv. perverserweise würde die gkv aber dafür die kosten für extraktion zahlen und dann die krone.
hier kann ein guter zahnarzt 'was drehen' damit du vernünftig beißen kannst.

unser sozialsystem spart an einer stelle,um dann, wenn der zahn entfernt ist weitaus höhere kosten doch zu übernehmen :augenroll:

zu deiner ausgangsfrage: eine schenkung sollte definitiv nicht über das konto laufen.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 25.03.2008 21:15:52

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#7
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Härtefallregelung ist beantragt und
schon eingerechnet.
Es geht um Vermessungen die bei meinem Kiefer
notwendig seien und um Vollverblendungen im
sichtbaren Bereich wo mehrere Zahnärzte sagten, daß würde wesentlich länger halten
als Teilverblendungen, und die Kosten würden
sich daher lohnen.

Zu Darlehen und Schenkung hätte ich da noch ein paar Fragen,
wäre toll wenn jemand hier seine emailadresse hinterlassen könnte.

Vielen Dank,
Christina

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie Kontakt zu mehreren Zahnärzten haben, dann sollten Sie sich von denen mal jeweils einen Kostenvoranschlag geben lassen.

Unter:
http://www.arzt-preisvergleich.de/

können Sie dazu auch die Preise vergleichen.

Ich verstehe noch nicht, wieso da Einzahlungen auf Ihr Konto für vorgenommen werden müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
christina7
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke.
Es muss legal sein.Das ist zwingend nötig.
Wenn das mit Darlehen/zweckgebundener Schenkung geht wäre es sehr gut.

Meine email : rotor7@web.de
Würde mich sehr über Kontaktaufnahmen freuen.

Gruß,
Christina

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@christina

deine ausgangsfrage ist beantwortet. hier ist ein laienforum und rechtsverbindlich gibt es hier nix.

was zahnärzte so erzählen, um geld zu verdienen :augenroll:
ich habe an hinteren zähnen zwei üble schäden durch anästhesie und die gkv würde dafür nix zahlen- es sei denn, ich strenge nen prozess an und lass den schaden gutachterlich anerkennen. das ist mir zu langwierig. also hat mein zahnarzt es so formuliert, dass mir die krone gemacht wird, so dass sie mich lange kauen läßt.
das war relativ einfach, da zähne/kieferfehlstellungen - durch falsches kauen u.a. kann es probleme mit der wirbelsäule geben- weitere schäden auslösen können.
man muss nur den ricchtigen zahnarzt haben. es geht um sinnvolle versorgung, die nicht erneute kosten aufwirft in ein paar jahren, es geht ja nicht darum goldzähne im mund zu haben.
mit m. schilderung will ich dir aufzeigen, das ein wechsel des. z. arztes sinnvoll sein kann.
einer der trotz wissen um finanzielle schwierigkeiten, dich in raten, darlehen etc 'stürzt' hat s. ziel verfehlt.



sunbee

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