Ich würde meinen, wenn dem Jobcenter vom Gesetz her der Rücken gestärkt wird und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft, bekommt, muss auch der Grundsicherungsempfänger mehr Rechte bekommen: EIN entscheidendes Recht ist: Postzustellung vom Jobcenter nur noch als Einschreiben MIT Unterschrift des Empfängers rechtsgültig ! So kann dem Grundsicherungsempfänger kein Nachteil/Sanktion entstehen, wenn er gar keine Post vom Jobcenter erhalten hat.
Grundsicherung Rechtslage Briefzustellung
Hast Du auch eine Frage?
Zitat:und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft, bekommt,
Diesen Freibrief für Willkür sehe ich in den gesetzlichen Neuregelungen nicht ansatzweise.
Zitat:So kann dem Grundsicherungsempfänger kein Nachteil/Sanktion entstehen, wenn er gar keine Post vom Jobcenter erhalten hat.
Für den Zugang von z.B. Einladungen zu Meldeterminen ist auch nach bisheriger Rechtslage bereits das Jobcenter beweisbelastet. Da muss nichts neues ins Gesetz geschrieben werden.
Gruß,
Axel
Ich sehe nirgendwo in der aktuellen und geplanten Gesetzeslage einen Freibrief für Willkür.Zitat :Ich würde meinen, wenn dem Jobcenter vom Gesetz her der Rücken gestärkt wird und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft, bekommt,
Warum nicht lieber: Der Grundsicherungsempfänger hat einmal die Woche beim Amt zu erscheinen und dann doch seine Post persönlich in Empfang nehmen.Zitat :Postzustellung vom Jobcenter nur noch als Einschreiben MIT Unterschrift des Empfängers rechtsgültig ! So kann dem Grundsicherungsempfänger kein Nachteil/Sanktion entstehen, wenn er gar keine Post vom Jobcenter erhalten hat.
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Zitat :Ich würde meinen, wenn dem Jobcenter vom Gesetz her der Rücken gestärkt wird und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft
Was zum Glück nicht passiert ist.
Zitat :EIN entscheidendes Recht ist: Postzustellung vom Jobcenter nur noch als Einschreiben MIT Unterschrift des Empfängers rechtsgültig !
Nö.
Zitat :Warum nicht lieber: Der Grundsicherungsempfänger hat einmal die Woche beim Amt zu erscheinen und dann doch seine Post persönlich in Empfang nehmen.
Sehr guter Vorschlag, das spart nicht nur Millionen an Porto, sondern dämmt auch das Problem der unerlaubten und unentdeckten Ortsabwesendheit ein.
-- Editiert von User am 10. Juli 2026 13:23
Sehe ich nicht so. Meinst du Meldeversäumnisse? Die wenigen eLB, die der Gesetzgeber hier aktuell anspricht, sollen *etwas strenger* in ihre Pflicht genommen werden.Zitat :Ich würde meinen, wenn dem Jobcenter vom Gesetz her der Rücken gestärkt wird und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft, bekommt,
Es gilt in der Gesetzgebung nicht---> dies für dasZitat :muss auch der Grundsicherungsempfänger mehr Rechte bekommen:
LOL. Die Zusteller aller Versanddienstleister würden *** schreien...und die JC müssten teuer bezahlen, statt *sparen* an Aufwand aller Art.Zitat :EIN entscheidendes Recht ist: Postzustellung vom Jobcenter nur noch als Einschreiben MIT Unterschrift des Empfängers rechtsgültig !
Außerdem:
Weißt du, dass man für *Rechte*, die man haben will, kämpfen muss? Es dürfte nicht allzu viele eLB geben, die das auch für ein Recht halten.
Aber dein Vorschlag hat was:
eLB (auch Aufstocker ??) müssten werktäglich (Mo-Sa) zu Hause auf die evtl. Zustellung eines evtl. Einladungsbriefes vom JC warten. ---> Ehrlich? Wer will das schon... nur nachts und sonntags Freiheit zu haben...
Falls das passiert, können eLB sich seit > 20 Jahren wehren, ist aber umständlich und langwierig. Und seit > 20 Jahren können sie vorbeugen, indem sie sicherstellen, dass sie postalisch erreichbar sind. Das ist in erster Linie *Eigenschutz*, nennt sich Briefkasten mit korrekter Beschriftung und gilt auch für ganz viele andere Postsendungen.Zitat :So kann dem Grundsicherungsempfänger kein Nachteil/Sanktion entstehen, wenn er gar keine Post vom Jobcenter erhalten hat.
---> Fast alles nichts Neues.
Noch in Ergänzung: mögliche Zugangsprobleme haben mit materiell-rechtlichen Veränderungen in Gesetzen überhaupt nichts zu tun. Und - selbst wenn man den Zugang eines Umschlages beweisen kann durch entsprechende Dokumentation, weiß man immer noch nicht, was der Briefumschlag zum Inhalt hatte. Und - es kann ja durchaus im Interesse des Adressaten sein, wenn der Zugang etwas später war, als vielleicht durch eine Zustellungsurkunde dokumentiert. Im übrigen haben wir hinsichtlich der Beweislastregeln was den Zugang eines Dokumentes angeht, klare Regeln, die sich zumindest seit Jahrzehnten bewährt haben. Es obliegt dem Absender, zu beweisen, was wann bei einem Adressaten angekommen ist. Welchen Sinn macht es im Interesse des Adressaten, daran zu rütteln? Erkläre uns das.
wirdwerden
Und das ist auch gut so...und gilt übrigens auch für jede Ansichtskarte.Zitat :Es obliegt dem Absender, zu beweisen, was wann bei einem Adressaten angekommen ist.
Im vom TE konstruierten Fall kann es durchaus dazu führen, dass sich solche Beweisführung des Absenders sehr lang hinzieht, gerichtliche Klärung am SG incl.
Und bis dahin... im schlimmsten Fall Ebbe ?
Wann bemerken eLB frühestens, dass sie ---keine postalische Einladung vom JC--- und auch sonst keine Post vom JC (zB Anhörung) erhalten haben?
mE wird es den Betroffenen erst bekannt, wenn am Monatsletzten nicht die erwartete Leistung am Geldautomaten verfügbar ist. Auch nicht neu ist, dass sich JC als *Beweiserbringung* auf § 37 SGB X stützen.
eLB sind n.n. gezwungen, am JC digital und damit an E-mail-Kommunikation teilzunehmen. Weil... man weiß warum.
...ist das nicht eher ein Thema für die Plauderecke?...oder für Frau H.R. aus O.?
Zitat :Warum nicht lieber: Der Grundsicherungsempfänger hat einmal die Woche beim Amt zu erscheinen und dann doch seine Post persönlich in Empfang nehmen.
Guter Vorschlag ! Macht für die Jobcenter ca. 1.5 Milliarden Fahrtkosten jährlich . Ich denke da sind Rückscheineinschreiben wesentlich günstiger! Und dadurch muss auch viel weniger Post versendet werden, da kein Brief verloren gehen kann, was wiederum Porto spart.
Wie kommst Duf die Idee, dass kein Einschreiben-Brief verloren geht, alle Zustellungsurkunden ordnungsgemäß ausgefüllt werden, dass dadurch Klarheit über den Inhalt des Umschlages besteht? Abgesehen davon, es müsste erst einmal eine Gesetzesänderung erfolgen, die die zwingende persönliche Unterschrift vorschreibt. Und diese Form der Zustellung soll eine Ersparnis sein? Mal überlegt, wann die Geldempfänger denn mal einkaufen gehen können, die Kinder in die Kita bringen, die Oma besuchen können? Das ist doch ein menschenunwürdiger Eingriff in die Grundrechte des Leistungsempfängers. Eine solche Einschränkung der Prsönlichkeitsrechte sollte doch eigentlich indiskutabel sein.
wirdwerden
Wie kommst du auf diese Idee und die fantastische Summe?Zitat :Macht für die Jobcenter ca. 1.5 Milliarden Fahrtkosten jährlich
Frage ...um mal bei der eigentlichen Sache zu bleiben:
Wie oft bist du eingeladen worden, hast (wichtige Post) vom JC nicht erhalten---und welche Nachteile hattest du davon?
Zitat :Grundsicherung Rechtslage Briefzustellung
Hat sich seit Jahren nicht geändert.
Zitat :Macht für die Jobcenter ca. 1.5 Milliarden Fahrtkosten jährlich
Nonsens
Zitat :Und dadurch muss auch viel weniger Post versendet werden, da kein Brief verloren gehen kann,
Das kann man nur als *Schwachsinn* bezeichnen.
Zitat :...ist das nicht eher ein Thema für die Plauderecke?
Eher *Trollalaram*
Und - selbst wenn man den Zugang eines Umschlages beweisen kann durch entsprechende Dokumentation, weiß man immer noch nicht, was der Briefumschlag zum Inhalt hatte.
Das ist korrekt.
Stimmt.Zitat :selbst wenn man den Zugang eines Umschlages beweisen kann durch entsprechende Dokumentation, weiß man immer noch nicht, was der Briefumschlag zum Inhalt hatte.
Doch welchen Sinn macht nun das von dir eingeforderte sog. Recht, dass Grundsicherungsempfänger per Einschreiben Rückschein ihre JC-Post zur Kenntnis erhalten?
Meinst du, das JC würde nichts oder sinnfreies in die Sendung packen?
Meinst du, der Zusteller müsse auch noch Zeuge des Inhalts werden?
Was würde ein Gericht nach einer Klage und nach Prüfung des gesamten Sachverhaltes und der Abwägung der Argumente/Beweise von Kläger und Beklagtem wohl entscheiden?
Hast du das schon erlebt oder kennst du ein entspr. Urteil?
Anami, er will doch gar nicht Einschreiben mit Rückschein. Er will immer eine persönliche Zustellung mit Unterschrift des Leistungsempfängers für einen Umschlag mit unbekanntem Inhalt. Ist doch noch doller.
Und ja, ich habe schon erlebt, dass ein Umschlag mit "falschem" Inhalt ankam. Und mir ist immer noch schleierhaft, was dieses Zustellungshindernis mit einer Verbesserung der Situation des Betroffenen zu tun haben soll. Für mich ist das pure Schikane.
wirdwerden
Nicht? Was ist denn gemeint, was in D im aktuellen Postverkehr allseits bekannt ist?Zitat :er will doch gar nicht Einschreiben mit Rückschein.
Sind Rückscheineinschreiben denn nicht Einschreiben Rückschein?Zitat :Macht für die Jobcenter ca. 1.5 Milliarden Fahrtkosten jährlich . Ich denke da sind Rückscheineinschreiben wesentlich günstiger!
Ja, schon doll....und man geht mE davon aus, dass das JC dann ggfl. nicht den Inhalt des Einschreiben Rückschein-Briefs *beweisen* könne. Oder?
Ja, irgendwelche ganz dolle Ideen schwirren in irgendwelchen Köpfen.
Ja, wer nicht? Für jeden Empfänger gibt es diverse Möglichkeiten, den Absender zu kontaktieren und den Irrtum aufzuklären. Gilt auch für Grundsicherungsempfänger. Gilt auch für leere Umschläge.Zitat :Und ja, ich habe schon erlebt, dass ein Umschlag mit "falschem" Inhalt ankam.
Hä? Wer schikaniert hier wen? Bisher ist das nur eine einzige Phantasie... ein User fordert (aus unbekannten Gründen) EIN Recht für Grundsicherungsempfänger.Zitat :Für mich ist das pure Schikane.
Echt doll.
Die Umsetzung der Phantasie wäre eine Schikane für die Betroffenen.
wirdwerden
Ach so.Zitat :Die Umsetzung der Phantasie wäre eine Schikane für die Betroffenen.
Das passiert ja zum Glück seit > 20 Jahren und nach allen wissenschaftlichen, statistischen und juristischen Erkenntnissen ---NICHT---.
Und jetzt?
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