Grundsicherung Rechtslage Briefzustellung

10. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
wkl22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsicherung Rechtslage Briefzustellung

Ich würde meinen, wenn dem Jobcenter vom Gesetz her der Rücken gestärkt wird und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft, bekommt, muss auch der Grundsicherungsempfänger mehr Rechte bekommen: EIN entscheidendes Recht ist: Postzustellung vom Jobcenter nur noch als Einschreiben MIT Unterschrift des Empfängers rechtsgültig ! So kann dem Grundsicherungsempfänger kein Nachteil/Sanktion entstehen, wenn er gar keine Post vom Jobcenter erhalten hat.




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13287 Beiträge, 4520x hilfreich)

Hast Du auch eine Frage?

Zitat:
und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft, bekommt,


Diesen Freibrief für Willkür sehe ich in den gesetzlichen Neuregelungen nicht ansatzweise.

Zitat:
So kann dem Grundsicherungsempfänger kein Nachteil/Sanktion entstehen, wenn er gar keine Post vom Jobcenter erhalten hat.


Für den Zugang von z.B. Einladungen zu Meldeterminen ist auch nach bisheriger Rechtslage bereits das Jobcenter beweisbelastet. Da muss nichts neues ins Gesetz geschrieben werden.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2340 Beiträge, 464x hilfreich)

Zitat (von wkl22):
Ich würde meinen, wenn dem Jobcenter vom Gesetz her der Rücken gestärkt wird und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft, bekommt,
Ich sehe nirgendwo in der aktuellen und geplanten Gesetzeslage einen Freibrief für Willkür.

Zitat (von wkl22):
Postzustellung vom Jobcenter nur noch als Einschreiben MIT Unterschrift des Empfängers rechtsgültig ! So kann dem Grundsicherungsempfänger kein Nachteil/Sanktion entstehen, wenn er gar keine Post vom Jobcenter erhalten hat.
Warum nicht lieber: Der Grundsicherungsempfänger hat einmal die Woche beim Amt zu erscheinen und dann doch seine Post persönlich in Empfang nehmen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130559 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von wkl22):
Ich würde meinen, wenn dem Jobcenter vom Gesetz her der Rücken gestärkt wird und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft

Was zum Glück nicht passiert ist.



Zitat (von wkl22):
EIN entscheidendes Recht ist: Postzustellung vom Jobcenter nur noch als Einschreiben MIT Unterschrift des Empfängers rechtsgültig !

Nö.



Zitat (von vacantum):
Warum nicht lieber: Der Grundsicherungsempfänger hat einmal die Woche beim Amt zu erscheinen und dann doch seine Post persönlich in Empfang nehmen.

Sehr guter Vorschlag, das spart nicht nur Millionen an Porto, sondern dämmt auch das Problem der unerlaubten und unentdeckten Ortsabwesendheit ein.




-- Editiert von User am 10. Juli 2026 13:23

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40840 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von wkl22):
Ich würde meinen, wenn dem Jobcenter vom Gesetz her der Rücken gestärkt wird und dieses damit einen Freibrief für Willkür, was Sanktionen betrifft, bekommt,
Sehe ich nicht so. Meinst du Meldeversäumnisse? Die wenigen eLB, die der Gesetzgeber hier aktuell anspricht, sollen *etwas strenger* in ihre Pflicht genommen werden.
Zitat (von wkl22):
muss auch der Grundsicherungsempfänger mehr Rechte bekommen:
Es gilt in der Gesetzgebung nicht---> dies für das
Zitat (von wkl22):
EIN entscheidendes Recht ist: Postzustellung vom Jobcenter nur noch als Einschreiben MIT Unterschrift des Empfängers rechtsgültig !
LOL. Die Zusteller aller Versanddienstleister würden *** schreien...und die JC müssten teuer bezahlen, statt *sparen* an Aufwand aller Art.
Außerdem:
Weißt du, dass man für *Rechte*, die man haben will, kämpfen muss? Es dürfte nicht allzu viele eLB geben, die das auch für ein Recht halten.

Aber dein Vorschlag hat was:
eLB (auch Aufstocker ??) müssten werktäglich (Mo-Sa) zu Hause auf die evtl. Zustellung eines evtl. Einladungsbriefes vom JC warten. ---> Ehrlich? Wer will das schon... nur nachts und sonntags Freiheit zu haben... :grins:
Zitat (von wkl22):
So kann dem Grundsicherungsempfänger kein Nachteil/Sanktion entstehen, wenn er gar keine Post vom Jobcenter erhalten hat.
Falls das passiert, können eLB sich seit > 20 Jahren wehren, ist aber umständlich und langwierig. Und seit > 20 Jahren können sie vorbeugen, indem sie sicherstellen, dass sie postalisch erreichbar sind. Das ist in erster Linie *Eigenschutz*, nennt sich Briefkasten mit korrekter Beschriftung und gilt auch für ganz viele andere Postsendungen.
---> Fast alles nichts Neues.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42863 Beiträge, 14796x hilfreich)

Noch in Ergänzung: mögliche Zugangsprobleme haben mit materiell-rechtlichen Veränderungen in Gesetzen überhaupt nichts zu tun. Und - selbst wenn man den Zugang eines Umschlages beweisen kann durch entsprechende Dokumentation, weiß man immer noch nicht, was der Briefumschlag zum Inhalt hatte. Und - es kann ja durchaus im Interesse des Adressaten sein, wenn der Zugang etwas später war, als vielleicht durch eine Zustellungsurkunde dokumentiert. Im übrigen haben wir hinsichtlich der Beweislastregeln was den Zugang eines Dokumentes angeht, klare Regeln, die sich zumindest seit Jahrzehnten bewährt haben. Es obliegt dem Absender, zu beweisen, was wann bei einem Adressaten angekommen ist. Welchen Sinn macht es im Interesse des Adressaten, daran zu rütteln? Erkläre uns das.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40840 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es obliegt dem Absender, zu beweisen, was wann bei einem Adressaten angekommen ist.
Und das ist auch gut so...und gilt übrigens auch für jede Ansichtskarte.
Im vom TE konstruierten Fall kann es durchaus dazu führen, dass sich solche Beweisführung des Absenders sehr lang hinzieht, gerichtliche Klärung am SG incl.
Und bis dahin... im schlimmsten Fall Ebbe ?

Wann bemerken eLB frühestens, dass sie ---keine postalische Einladung vom JC--- und auch sonst keine Post vom JC (zB Anhörung) erhalten haben?
mE wird es den Betroffenen erst bekannt, wenn am Monatsletzten nicht die erwartete Leistung am Geldautomaten verfügbar ist. Auch nicht neu ist, dass sich JC als *Beweiserbringung* auf § 37 SGB X stützen.
eLB sind n.n. gezwungen, am JC digital und damit an E-mail-Kommunikation teilzunehmen. Weil... man weiß warum.

...ist das nicht eher ein Thema für die Plauderecke?...oder für Frau H.R. aus O.?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wkl22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Warum nicht lieber: Der Grundsicherungsempfänger hat einmal die Woche beim Amt zu erscheinen und dann doch seine Post persönlich in Empfang nehmen.


Guter Vorschlag ! Macht für die Jobcenter ca. 1.5 Milliarden Fahrtkosten jährlich . Ich denke da sind Rückscheineinschreiben wesentlich günstiger! Und dadurch muss auch viel weniger Post versendet werden, da kein Brief verloren gehen kann, was wiederum Porto spart.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42863 Beiträge, 14796x hilfreich)

Wie kommst Duf die Idee, dass kein Einschreiben-Brief verloren geht, alle Zustellungsurkunden ordnungsgemäß ausgefüllt werden, dass dadurch Klarheit über den Inhalt des Umschlages besteht? Abgesehen davon, es müsste erst einmal eine Gesetzesänderung erfolgen, die die zwingende persönliche Unterschrift vorschreibt. Und diese Form der Zustellung soll eine Ersparnis sein? Mal überlegt, wann die Geldempfänger denn mal einkaufen gehen können, die Kinder in die Kita bringen, die Oma besuchen können? Das ist doch ein menschenunwürdiger Eingriff in die Grundrechte des Leistungsempfängers. Eine solche Einschränkung der Prsönlichkeitsrechte sollte doch eigentlich indiskutabel sein.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40840 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von wkl22):
Macht für die Jobcenter ca. 1.5 Milliarden Fahrtkosten jährlich
Wie kommst du auf diese Idee und die fantastische Summe?
Frage ...um mal bei der eigentlichen Sache zu bleiben:
Wie oft bist du eingeladen worden, hast (wichtige Post) vom JC nicht erhalten---und welche Nachteile hattest du davon?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von wkl22):
Grundsicherung Rechtslage Briefzustellung

Hat sich seit Jahren nicht geändert.


Zitat (von wkl22):
Macht für die Jobcenter ca. 1.5 Milliarden Fahrtkosten jährlich

Nonsens


Zitat (von wkl22):
Und dadurch muss auch viel weniger Post versendet werden, da kein Brief verloren gehen kann,

Das kann man nur als *Schwachsinn* bezeichnen.


Zitat (von Anami):
...ist das nicht eher ein Thema für die Plauderecke?

Eher *Trollalaram*


Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#11
 Von 
wkl22
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und - selbst wenn man den Zugang eines Umschlages beweisen kann durch entsprechende Dokumentation, weiß man immer noch nicht, was der Briefumschlag zum Inhalt hatte.

Das ist korrekt.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40840 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von wkl22):
selbst wenn man den Zugang eines Umschlages beweisen kann durch entsprechende Dokumentation, weiß man immer noch nicht, was der Briefumschlag zum Inhalt hatte.
Stimmt.
Doch welchen Sinn macht nun das von dir eingeforderte sog. Recht, dass Grundsicherungsempfänger per Einschreiben Rückschein ihre JC-Post zur Kenntnis erhalten?

Meinst du, das JC würde nichts oder sinnfreies in die Sendung packen?
Meinst du, der Zusteller müsse auch noch Zeuge des Inhalts werden?

Was würde ein Gericht nach einer Klage und nach Prüfung des gesamten Sachverhaltes und der Abwägung der Argumente/Beweise von Kläger und Beklagtem wohl entscheiden?
Hast du das schon erlebt oder kennst du ein entspr. Urteil?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42863 Beiträge, 14796x hilfreich)

Anami, er will doch gar nicht Einschreiben mit Rückschein. Er will immer eine persönliche Zustellung mit Unterschrift des Leistungsempfängers für einen Umschlag mit unbekanntem Inhalt. Ist doch noch doller.

Und ja, ich habe schon erlebt, dass ein Umschlag mit "falschem" Inhalt ankam. Und mir ist immer noch schleierhaft, was dieses Zustellungshindernis mit einer Verbesserung der Situation des Betroffenen zu tun haben soll. Für mich ist das pure Schikane.

wirdwerden

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40840 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
er will doch gar nicht Einschreiben mit Rückschein.
Nicht? Was ist denn gemeint, was in D im aktuellen Postverkehr allseits bekannt ist?
Zitat (von wkl22):
Macht für die Jobcenter ca. 1.5 Milliarden Fahrtkosten jährlich . Ich denke da sind Rückscheineinschreiben wesentlich günstiger!
Sind Rückscheineinschreiben denn nicht Einschreiben Rückschein?
Ja, schon doll....und man geht mE davon aus, dass das JC dann ggfl. nicht den Inhalt des Einschreiben Rückschein-Briefs *beweisen* könne. Oder?
Ja, irgendwelche ganz dolle Ideen schwirren in irgendwelchen Köpfen.
Zitat (von wirdwerden):
Und ja, ich habe schon erlebt, dass ein Umschlag mit "falschem" Inhalt ankam.
Ja, wer nicht? Für jeden Empfänger gibt es diverse Möglichkeiten, den Absender zu kontaktieren und den Irrtum aufzuklären. Gilt auch für Grundsicherungsempfänger. Gilt auch für leere Umschläge.
Zitat (von wirdwerden):
Für mich ist das pure Schikane.
Hä? Wer schikaniert hier wen? Bisher ist das nur eine einzige Phantasie... ein User fordert (aus unbekannten Gründen) EIN Recht für Grundsicherungsempfänger.
Echt doll.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42863 Beiträge, 14796x hilfreich)

Die Umsetzung der Phantasie wäre eine Schikane für die Betroffenen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40840 Beiträge, 6603x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Die Umsetzung der Phantasie wäre eine Schikane für die Betroffenen.
Ach so. :grins:
Das passiert ja zum Glück seit > 20 Jahren und nach allen wissenschaftlichen, statistischen und juristischen Erkenntnissen ---NICHT---.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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