Grundsicherung Restforderung Strom/Gas

13. Dezember 2025 Thema abonnieren
 Von 
PSrecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsicherung Restforderung Strom/Gas

Hallo Zusammen
Ich lebe aufgrund einer Erkrankung von der Grundsicherung.
Im November kam die Jahresabrechnung meines Energieversorgers mit eine Restforderung von ca.150€
Ich habe daraufhin meinen Sachbearbeiter beim Sozialamt angeschrieben und um eine Kostenübernahme gebeten.
Diese erfolgte in dem Monat wo die Restforderung fällig war.
Das Amt hat aber nur 40€ vom Gasverbrauch übernommen.
Soweit ich informiert bin richtet sich die Nebenkostenübernahm am tatsächlichen Verbrauch wobei das Amt eigentlich die komplette Restforderung übernehmen müsste.
Oder wird dies nun anders gehandhabt?
Danke schonmal für alle Antworten




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40865 Beiträge, 6604x hilfreich)

Zitat (von PSrecht123):
Ich lebe aufgrund einer Erkrankung von der Grundsicherung.
Es geht um die Angemessenheit deiner Kosten für Strom und Gas.

Die 40,- Nachzahlung für Gas wurden Wahrscheinlich bis zur Grenze der örtl. festgelegten Angemessenheit übernommen.
?? Steht evtl. sogar in dem Brief/Bescheid, seit wann diese Angemessenheitsgrenze gilt?

Falls die kommunalen Richtlinien für KdU deiner Stadt älter als 2 Jahre sind, könntest du Widerspruch gegen die zu geringe Kostenübernahme erheben.

Zitat (von PSrecht123):
Soweit ich informiert bin richtet sich die Nebenkostenübernahm am tatsächlichen Verbrauch
Aber nur bis zur Angemessenheitsgrenze. Es gilt § 35 (Abs. 1, Satz 1) SGB XII:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42875 Beiträge, 14797x hilfreich)

Strom ist normalerweise nicht in den Nebenkosten drin, die von der Grundsicherung abgedeckt werden. Es sei denn, auch Warmwasser wird mit Strom erzeugt. Dann wird ein Teil der Stromrechnung durch eine Pauschale auch vom Staat getragen. Den Reststrom muss der Betroffene selbst tragen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40865 Beiträge, 6604x hilfreich)

Ich korrigiere:
Es geht um die Angemessenheit deiner Kosten für Strom und Gas.
Der TE bezieht seit Jahren Sozialhilfe und fragt deshalb wahrscheinlich nicht nach den Stromkosten...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42875 Beiträge, 14797x hilfreich)

Du, wenn die Nachzahlungsforderung eben in einem Schreiben niedergelegt wurde, das erstmalig war, dann hat sie das vielleicht nicht erfasst. Denn das Ganze ist ja ausdrücklich als Nachforderung für Strom und Gas getitelt.

wirdwerden

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#5
 Von 
PSrecht123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für Eure Information.
Ich werde mal überprüfen wie hoch in meinem Fall die Angemessenheitsgrenze ist und schreibe dann nochmal.
Schönes Wochenende

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