Grundsicherung Sozialamt wie ist der richtige Verlauf?

4. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Grundsicherung Sozialamt wie ist der richtige Verlauf?

Ich bin es noch mal. Ich wollte gerne mal wissen, wer jetzt aktuell für die Grundsicherung beim Sozialamt zuständig ist. Momentan geht es bei mir gar nicht weiter. Das mit der Kirche hatte sich schnell erledigt, da ich dort nur für lau was getan hätte und momentan bin ich noch wieder weiter krank geschrieben. JC verlangt weiterhin Krankmeldungen und auch ständig neue Wegeunfähigskeitsbescheinigungen von mir, will aber für die Kosten nicht aufkommen....Ist das so richtig?

Und ich habe nach meinen Umzug im letzten Jahr von Seiten des JC einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen müssen. Ich habe dort persönlich mit allen vorhandenen Unterlagen vorgesprochen. Nun fühlt sich anscheinend niemand verantwortlich, das ich aus AlG II (sprich Hartz IV) rauskomme und dann erstmal Sozialleistungen beim Sozialamt beziehe, da das Rentenverfahren immer noch läuft. Da geht auch gar nix voran.

Meine neue SB wünscht ständig neue Krankmeldungen (ist aber teilweise mit sehr langen Wartezeiten, die ich wegen eines anderen Termins zur KG einmal abbrechen musste) verbunden und das setzt mir gesundheitlich nun noch mehr zu. Mein HA würde mir auch bescheinigen, das ich nicht mehr arbeitsfähig bin, aber das alleine reicht nun ja auch nicht aus. Ich kann mich nicht alle 2 oder jede Woche neu krank schreiben lassen und die Atteste gehen auch ins Geld, was ich auf Dauer nicht habe.

Wer ist jetzt definitiv dafür verantwortlich, das ich nun erstmal in die Grundsicherung beim Sozialamt geschickt werde? Mein HA würde mir zwar was dazu schreiben, aber er ist ja auch leider kein Amtsarzt. Das würde hier übrigens bei uns im neuen Landkreis über das Gesundheitsamt laufen. Also völlig anders, wie man es eigentlich kennt. Ich hänge momentan in den Seilen, bin dauerhaft krank geschrieben und nix passiert. Ich habe wirklich die Nase voll mich derart von A nach B schieben zu lassen. Auch um die Flut der ganzen Terminelnladungen abzwehren. Zudem hab ich mehr wie einmal die Unterlagen dort hingeschickt und auch persönlich mit dem Umzug für das laufende Rentenverfahren abgegeben, ist bei der neuen SB ebenfalls nicht vorhanden. So kann es nicht weiter gehen. Bekannte empfehlen mir hier eine Beschwerde an die nächst höhere Stelle zu schreiben, allerdings weiß ich nicht, ob das was bringt.

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13 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
wer jetzt aktuell für die Grundsicherung beim Sozialamt zuständig ist.
Das ist die Behörde Sozialamt. Dort gibt es die Grundsicherungsstelle.
Du hast ja deine Unterlagen schon im September 2018 dort abgegeben. Sie liegen noch dort.

Du legst aber einfach jetzt die gleiche Platte auf, wie in dem anderen Ort. Dasselbe Spiel!
Denn das ist: AU-Bescheinigungen holen, wenn dir was nicht passt.
Alle Register ziehen und an Unglaubliches glauben, wenn es dir gefällt. Kirchenmusiker-Ausbildung...
Dann wieder auf krank und erwerbsunfähig machen und evtl. sogar das Rentenantragsverfahren neu anschieben.

Zitat (von Schneewittchen27):
und will auch ständig neue Wegeunfähigskeitsbescheinigungen von mir,
Ja, das ist rechtens. Leg sie vor, du bekommst die 5,36 pro WUB zurück.
Oder: Leg sie nicht vor, such dir Argumente dagegen, riskiere, dass das JC dir wegen fehlender Mitwirkung im wiederholten Falle die Leistungen sogar ---ganz-- versagt.
Wer alle 2 Wochen zum Hausarzt dackelt, kann durchaus mal ne Stunde oder zwei beim JC aufnehmen. Bringt monatlich ca. 1000,- Hartz 4.

Zitat (von Schneewittchen27):
Nun fühlt sich anscheinend niemand verantwortlich, das ich aus AlG II (sprich Hartz IV) rauskomme und dann erstmal Sozialleistungen beim Sozialamt beziehe,
Das hast du immer noch nicht verstanden. SO geht das nicht. :crazy:
Für dich wird das Sozialamt erst zuständig, wenn dein Rentenverfahren ergibt, dass du erwerbsunfähig bist. d.h. voll und dauerhaft erwerbsgemindert. Erst dann bist raus aus Hartz 4.

Ansonsten ganz klar: Eigenes Einkommen oberhalb des Bedarfes--- dann bist du raus aus Hartz 4.

Zitat (von Schneewittchen27):
Wer ist jetzt definitiv dafür verantwortlich, das ich nun erstmal in die Grundsicherung beim Sozialamt geschickt werde?
Niemand. Wieso erstmal?
Dein Hausarzt kann dich nur arbeitsunfähig schreiben.
Der kann dich nicht erwerbsunfähig schreiben.
Der wird bald merken, was du treibst. Der schreibt dann nichts mehr. Dann suchst du dir einen neuen. Das hast du schon fleissig geübt.
Der Hausarzt schreibt dir tatsächlich Atteste zur Wegeunfähigkeit? Kannst du nicht laufen?

Zitat (von Schneewittchen27):
Also völlig anders, wie man es eigentlich kennt.
Der Amtsarzt kann durchaus beim Gesundheitsamt sitzen. Das ist gar nicht selten.
Zitat (von Schneewittchen27):
Ich habe wirklich die Nase voll mich derart von A nach B schieben zu lassen.
Hauptsache, du kriegst von A und B immer und jederzeit die Krankschreibungen. Und pünktlich das Hartz 4.
Es war also nicht die frühere Wohnung und die Leute und das JC in dem anderen Ort---- DU warst es. Und jetzt bist DU es auch, und nicht der Ort oder die Wohnung oder das JC.
Zitat (von Schneewittchen27):
Auch um die Flut der ganzen Terminelnladungen abzwehren
Nimm sie einfach wahr, dann wird aus Flut schnell Ebbe.
Zitat (von Schneewittchen27):
allerdings weiß ich nicht, ob das was bringt.
Was soll das denn bringen?
Es bringt nur noch mehr Einladungen, Schreiben, Gespräche.
Am Ende kann dir eine Behörde leider nicht auf den Kopf zusagen, wie sie dich einschätzt.

Aber ich kann das.
(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!)

-- Editiert von Moderator am 04.03.2019 18:36

-- Editiert von Moderator am 05.03.2019 11:37

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich glaub', ich spinne - nach der "Wunderheilung", als Sie meinten, was "Schones" gefunden zu haben ist es jetzt nicht mehr so schön und zack! KRANKSCHREIBUNG. Ich wünschte, Sie könnten mir leid tun.

Ich stimme Anami in allen Belangen zu.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat:
Dann wieder auf krank und erwerbsunfähig machen und evtl. sogar das Rentenantragsverfahren neu anschieben.


Anami, wenn ich mich recht erinnere, fehlen die Pflichtzeiten für eine EMR.

Zitat:
Zitat (von Schneewittchen27):
Auch um die Flut der ganzen Terminelnladungen abzwehren


Wie viele Termine haben sie denn? Sie sollten daran denken, sie bekommen Geld von Staat, da sind solche Termine doch eine Kleinigkeit.

Was meint ihr Arzt zur Angelegenheit, wie lange wird er noch AU ausstellen?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Anami, wenn ich mich recht erinnere, fehlen die Pflichtzeiten für eine EMR.
Danke. Na, denn. Das hatte ich nicht mehr aufm Schirm. Dann ist das Thema EMR ganz vom Tisch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Noch mal es ist nicht so das ich nicht arbeiten will, sondern einfach nicht kann. Mein neuer HA ist sehr gut und würde mir das normal auch so beim JC bescheinigen, aber er kann mich ja nun nicht mal in die Grundsicherung schickerun. Der Antrag verweilt nunmehr beim Sozialamt seit 5 Monaten, ich habe den Antrag noch mal hervor geholt und auf das Datum geschaut. JC fühlt sich nicht zuständig Amtsarzt einzuschalten. Die fordern mich wie gesagt nur auf, das ich weiterhin Au sein soll. Ich musste dies beim alten JC am alten Wohnort seitdem ich mich im laufenden Rentenverfahren befinde nicht mehr machen.

Neue SB sagt ich soll mich weiter krank schreiben lassen, solange wie das Rentenverfahren noch läuft. Aktueller Stand dort liegt beim Richter (selbst nachgefragt)., Soll mich gegen Ende der Woche beim Sozialgericht melden.
Wo ich mir den Fuß verstaucht hatte, konnte ich fast gar nicht gut laufen. Das neue JC befindet sich nicht im selben Ort muss erst mit dem Bus hinfahren, was hier mehr ländlich nicht ganz einfach ist, weil ich mich auch erst umgewöhnen muss, wenn man vorher in einer Großstadt gelebt hat.

Mittlerweile auch schon Beschwerde eingereicht, da ständig irgendwelche auch persönlich eingereichten Unterlagen nicht da sind oder verschwunden sind. Wohin auch immer. Ausgang noch offen, da ich den Brief die Woche erst abgeschickt habe. Werden die Unterlagen in der alten Akte normal nicht weiter geleitet, an das neue JC?

Es ist mir auch natürlich klar, das ich Verpflichtungen als Alg II Empfänger habe, aber so kann das Theater auch nicht weiter gehen. Wenn die neue SB auch das macht was sie will, beim letzten Gespräch hat sie mir auch noch gesagt, das ich nicht mehr zu Terminen kommen muss, aber gleichzeitig wieder das ich mich weiterhin Krank schreiben lassen soll. Das widerspricht sich für mich. Die kommen mir da zwar schon entgegen, aber ich habe auch keine Lust mehr alle 2 Wochen zum Arzt zu laufen nur wegen Krankmeldung. Mittlerweile würde mir jeder bescheinigen, das ich nicht mehr arbeiten kann, auch wenn ich es selber noch gerne wollte. Meine Gesundheit geht vor.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Anami, es fehlen nicht nur die Pflichtzeiten, sie hat doch das Verfahren, wenn ich mich recht erinnere, zurückgenommen. DAs Rentenverfahren dürfte damit abgeschlossen sein. Sie schrieb: wegen Aussichtslosigkeit, das hätte sie ja auch schon früher feststellen können, oder? Hier wird doch immer alles, wirklich alles in Bewegung gesetzt. Ja watt is denn nu mit dem Rentenverfahren?

Ansonsten ist es wirklich wurscht, ob das JC oder aber das Sozialamt zuständig ist. Die Bezüge sind gleich hoch, man wird bei dem Alter der Fragestellerin immer Nachweise haben wollen.

Mir ist immer noch schleierhaft, wie die Fragestellerin auf die Idee kam, einigermaßen zuverlässig einen Job ausführen zu können (Orgel spielen mitunter am Sonntag). Denn wenn immer was quer läuft, was im Leben ständig passiert, dann fällt ja hier jemand in tiefe Krankheit. Dass diesen Zirkus nicht jedes Amt mitmacht, das ist doch klar.

Sie sollte lernen, dass es Spielregeln gibt, an die sie sich auch zu halten hat. Das wäre vielleicht ein Einstieg in eine etwas bessere Zukunft.

wirdwerden

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
es fehlen nicht nur die Pflichtzeiten, sie hat doch das Verfahren, wenn ich mich recht erinnere, zurückgenommen. DAs Rentenverfahren dürfte damit abgeschlossen sein.
Ja, das stimmt.

Ich lese das im Beitrag vom 20.1. 2019:
Das Rentenverfahren hab ich zurück gezogen, der Anspruch wäre sowieo nicht gegeben.
Und außerdem, weil sie zu dieser Zeit gerade von ihrer Traum-Ausbildung Kirchenmusik o.s.ä. angelacht wurde. Da zieht man mal die Klage zurück--- könnte ja evtl. hinderlich sein.

Ja, stimmt. EM-Rente wäre sowieso nicht gegeben.

Voll in die Rente hat sie vor vielen Jahren gezahlt, als sie noch im ÖD war. Da kriegt sie erst was in ca. 20 Jahren, mit Übergang in die Altersrente.

Zitat (von wirdwerden):
Ansonsten ist es wirklich wurscht, ob das JC oder aber das Sozialamt zuständig ist.
Oh nein, so wurscht ist das nicht.
Der Regelbedarf ist 424,- --- und die Wohnkosten werden auch bezahlt und die KK-Beiträge auch.
Aber das Schonvermögen ist auf max. 5000,- begrenzt.
Erwerbstätigkeit wird mit 30% Anrechnung *bestraft*. Das dürfte die TE nicht interessieren--- sie kann jetzt und später nicht arbeiten. Es werden sich immer Gründe finden lassen, Übung hat schon den Meister gemacht.
Zitat (von wirdwerden):
Dass diesen Zirkus nicht jedes Amt mitmacht, das ist doch klar.
Vor allem das JC wird bald die Nase voll haben. Da hat das Amt durchaus spielbare Instrumente.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3516 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat:
Neue SB sagt ich soll mich weiter krank schreiben lassen, solange wie das Rentenverfahren noch läuft. Aktueller Stand dort liegt beim Richter (selbst nachgefragt)., Soll mich gegen Ende der Woche beim Sozialgericht melden

Wenn sie da Verfahren zurückgezogen haben, kann nichts mehr beim Richter liegen. Der Fall ist für das Gericht erledigt.
Es stellt sich halt die Frage, wann schrieben sie den tatsächlichen Sachstand im Januar oder jetzt!

Die SB beim JC ist nicht zu beneiden.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Neue SB sagt ich soll mich weiter krank schreiben lassen, solange wie das Rentenverfahren noch läuft. Aktueller Stand dort liegt beim Richter (selbst nachgefragt).,

Zitat (von Schneewittchen27):
da das Rentenverfahren immer noch läuft. Da geht auch gar nix voran.
Hat wohl vergessen, dass:
Zitat (von Anami):
Ich lese das im Beitrag vom 20.1. 2019:
Das Rentenverfahren hab ich zurück gezogen, der Anspruch wäre sowieo nicht gegeben.


Gut vorstellbar, dass sie nicht mehr durchblickt.
Einerseits sind diese JC-Dinge, auch durch den Umzug bedingt, neu und umständlich und papierintensiv. Das nervt viele Leistungsbezieher.
Andererseits beflügelt die TE diese Papierflut noch selber durch ihre verschleierten Unfähigkeiten.
Ein Mitarbeiter eines JC sagt KEINEM Leistungsbezieher: Lassen Sie sich weiter krank schreiben.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Anami, mit dem "wurscht," ob Sozialgeld oder aber ALG II hat Du recht. Ich bezog meine Auskunft auf diesen ganz speziellen Fall. Denn die Fragestellerin hatte ja in einem der anderen Threads durchblicken lassen, dass ihre finanziellen Mittel erschöpft seien. Und die Frage nach geregelter Arbeit stellt sich bei ihr ja nicht mal im Ansatz. Es geht also nur um das, was monatlich aufs Konto kommt. Und da ist es wirklich wurscht, aus welchem Topf das bezahlt wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und da ist es wirklich wurscht, aus welchem Topf das bezahlt wird.
Ja. Stimmt.

Wie es ausschaut, bleibts ja beim Hartz 4.
Wer Kirchenmusik machen kann, und gerade dann arbeitsfähig ist und schon etliche Aktivitäten dafür anleiert--- der kann auch an diversen Massnahmen teilnehmen. Man wird schon rausfinden, was noch geht.

Äußerst selten schreibe ich das so drastisch, und ich betreue etliche, sehr unterschiedliche LB, aber diese Userin provoziert doch geradezu, dass man sie unter *amtl. Beobachtung* stellt.

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#12
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

beleidigen lassen muss ich mich hier wohl in diesem Forum sicher nicht oder? Ich kann eben momentan nicht mehr arbeiten und zudem kommt noch dazu, das es meiner Mutter im Pflegeheim deutlich schlechter geht ich durch Zufall nur von einem Betreuerwechsel ebenfalls erfahren habe, weil es mit der davor schon anderweitig auch genug Probleme gegeben hat und ich vom Arzt weiterhin krank geschrieben worden bin.

Jetzt muss ich zudem noch jederzeit dmit rechnen, das es mit meiner über 80jährigen dementkranken Mutter bald zuende geht und habe nicht mal Fahrgeld über um sie evtl. noch besuchen zu können. Die Beerdigung müsste auch jemand anders für mich regeln, bin aber leider die noch einzig lebende nächste Angehörige von ihr (Adoptivkinder) und leibliche Kinder hat sie meines Wissens nicht. Das ist für mich auch eine psychische Dauerbelastung , wenn man jemand nahen Angehörigen als Pflegelfall an die 10 Jahre bereits schon an der Backe hat. Ich lenke mich mit Musik auch ein wenig ab und das ist ja nun nicht verboten oder bringt mir irgendein Cent ein.

Ich versuche jetzt noch für den Ernstfall zu regeln, wer aus der Ferne dort in der Nähe wohnend, das alles für mich regeln könnte. Viellicht hat da jemand vernünftige Vorschläge für mich und beleidigt mich nicht gleich wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Es macht wenig Sinn, mitten im Thread das Thema zu wechseln - machen Sie bitte einen NEUEN Thread auf.

0x Hilfreiche Antwort

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