Grundsicherung Untervermietung größerer Wohnung an Eltern

11. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Grundsicherung Untervermietung größerer Wohnung an Eltern

Hallo zusammen,

trotzt jahrelanger Arbeit (mehr als 25 Jahre), werden meine Eltern früher oder später auf Grundsicherung angewiesen sein, da die Rente nicht ausreicht.

Aktuell sind die Mietpreise in meiner Stadt sehr hoch. Darf ich folgendes machen um auszuhelfen:

Wohnung als Hauptmieter mieten
Diese günstiger (bis zum Maximalbetrag der Grundsicherung) an meine Eltern vermieten
Die Differenz würde ich tragen

Muss man evtl. auf die Größe der Wohnung achten? Also ich meine ich könnte theoretisch auch eine wirklich große Wohnung mieten z.B. 100 qm, wäre das dann verboten? Würde sich was ändern wenn die Wohnung mir gehört.

Will im Grunde meine Eltern was Gutes tun aber auch verhindern, dass es irgendwie blöde Auswirkungen hat und sie später, wenn eben die Grundsicherung ansteht ausziehen müssten, da das Geld nicht reicht. Aktuell ist mein Vater immer noch mit 67 Jahren angestellt.

Vielen Dank für jeden Hinweis.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von MichaelFragt):
werden meine Eltern früher oder später auf Grundsicherung angewiesen sein, da die Rente nicht ausreicht.
Das kann man jetzt nicht sagen. Dein Vater könnte jetzt Rente beantragen und trotzdem noch weiter zur Rente hinzuverdienen.
Und Vermögen hätten die Eltern nicht?

Prognose könnte auch sein:
- Wohngeld zur Rente beim Wohnungsamt beantragen. Statt Grundsicherung/Sozialhilfe.
- Also wohnen bleiben, wo man wohnt und dann, wenn Renten und Wohngeld noch immer nicht ausreicht--- die Differenz zuschießen.

Wohnung mieten:
-Du wärst nicht der Eigentümer, sondern der Hauptmieter.
-Würdest du eine Wohnung kaufen, könntest du Vermieter sein.
-Niemand würde dir verbieten, eine Wohnung von 100 m² zu mieten oder zu kaufen.
-Ob du als Hauptmieter komplett an deine Eltern untervermieten könntest, bedarf der Zustimmung des Vermieters.
- Wenn wirklich nur Grundsicherung vom Sozialamt in Frage käme, würde das Amt nach einer gewissen Zeit nur die angemessenen Wohnkosten für diese Wohnung in diesem Ort leisten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Wohnung als Hauptmieter mieten
Diese günstiger (bis zum Maximalbetrag der Grundsicherung) an meine Eltern vermieten
Die Differenz würde ich tragen


Das ist - jedenfalls sozialrecht betrachtet - möglich.

Zitat:
Muss man evtl. auf die Größe der Wohnung achten?


Die Größe der Wohnung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich bei der Ermittlung angemessener Heizkosten wird allerdings maximal die angemessene Größe für 1 Person zugrund gelegt.

Zitat:
Würde sich was ändern wenn die Wohnung mir gehört.


Sozialrechtlich nicht. Allerdings entfällt dann die Notwendigung des Hauptvermieters zur Zustimmung zur Untervermietung. Außerdem musst Du Mieteinnahmen versteuern und die Finanzämter kommen durchaus schonmal auf die Idee, einfach von fiktiv deutlich höheren zu versteuernden Mieteinnahmen auszugehen, wenn eine Wohnung/ein Haus deutlich unter Marktwert vermietet wird.

Wie gesagt, sozialrechtlich egal, sollte aber insgesamt mit bedacht werden.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichaelFragt
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Das klingt doch sehr ermutigend!

Zitat:

Niemand würde dir verbieten, eine Wohnung von 100 m² zu mieten oder zu kaufen.

Zitat:
Die Größe der Wohnung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich bei der Ermittlung angemessener Heizkosten wird allerdings maximal die angemessene Größe für 1 Person zugrund gelegt.


Nein haben Sie nicht.
Zitat:

Und Vermögen hätten die Eltern nicht?


Das hatten Sie tatsächlich, wo mein Vater einen Minijob nach seinem Renteneintritt hatte. Anschließend hat er einen besseren Job gefunden und die Sind jetzt nicht auf Wohngeld angewiesen. Allerdings ohne Job reicht die Rente i.H.v. ca. 550€ leider nicht aus.
Zitat:

Wohngeld zur Rente beim Wohnungsamt beantragen. Statt Grundsicherung/Sozialhilfe.


Das wäre natürlich Blöd, da eig. ja Grundsicherung so ausgelegt ist, dass man da nicht noch hunderte Euro übrig hat. Müsste wohl in den sauren Apfel beißen wenn es so kommt, was solls.
Zitat:

Außerdem musst Du Mieteinnahmen versteuern und die Finanzämter kommen durchaus schonmal auf die Idee, einfach von fiktiv deutlich höheren zu versteuernden Mieteinnahmen auszugehen, wenn eine Wohnung/ein Haus deutlich unter Marktwert vermietet wird.

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