Grundsicherung beantragen beim Sozialamt - Rentenverfahren läuft noch - ich blicke da nicht mehr dur

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
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guest-12328.01.2023 18:57:04
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(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Grundsicherung beantragen beim Sozialamt - Rentenverfahren läuft noch - ich blicke da nicht mehr dur

Ich habe heute Post vom neuen JC bekommen. Ich werde nunmehr aufgefordert das ich einen Antrag zur Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt im neuen Landkreis stellen soll. Habe da auch mal etwas nachgefragt, normalerweise geht das doch eigntlich nicht, solange ein Rentenverfahren noch läuft und ohne weitere Begutachtung, das ich einen Antrag auf Grundsicherung stellen soll.

Wegen der Termine beim neuen JC habe ich jetzt Unterstützung von der Diakonie und deren Mitarbeitern bekommen, das die als neutrale Begleitperson als sogegannte Ämterlotsen mich begleiten und kennen sich auch sehr gut aus und nehmen auch persönlich Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern auf, wenn es sein muss. Das ist mir schon eine sehr große Hilfe, wenn man wo neu hingezogen ist und sich noch nicht richtig auskennt.

Normalerweise ist das doch so, das die auf jeden Fall solange weiter zahlen müssen, bis das mit der Rente endgültig geklärt ist oder hat sich an dem Gesetz nun etwas geändert, was ich nicht weiß oder drehen die ihr eigenes Ding?

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32 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente können gleichzeitig gezahlt werden. Die Grundsicherung dient dann zur Aufstockung bis auf Hartz4 Niveau, wenn die Erwerbsminderungsrente finanziell nicht ausreicht.

Hartz IV ist normalerweise nur für erwerbsfähige Leistungsbezieher gedacht.

-- Editiert von fb367463-2 am 26.10.2018 19:18

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

ja aber momentan läuft ja das Rentenverfahren noch beim Sozialgericht, ich denke dann ist nur eine Sache möglich???? Das ist eigentlich auch klar, das man nur Leistungen bekommen kann, wenn man auch erwerbsfähig ist und das wird derzeit auch noch geprüft. Therapeutische Hilfe hab ich jetzt auch noch dazu bekomme deswegen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Ich werde nunmehr aufgefordert das ich einen Antrag zur Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt im neuen Landkreis stellen soll.
Moin. Na siehst du. Das neue JC hält dich für nicht mehr erwerbsfähig. Sie meinen, du seiest voll erwerbsgemindert. Das ist das, was du schon immer hier geschrieben und allen anderen auch erzählt hast.
Zitat (von Schneewittchen27):
normalerweise geht das doch eigntlich nicht, solange ein Rentenverfahren noch läuft
Offenbar doch. Sonst würde das JC dich nicht zum Sozialamt schicken. Sondern *schikanieren*.
Zitat (von Schneewittchen27):
Normalerweise ist das doch so, das die auf jeden Fall solange weiter zahlen müssen
Ja, genauso ist das.
Du wirst deinen Ämterlotsen auch für die Sachen mit dem Sozialamt gebrauchen. Das ist dort auch alles sehr bürokratisch. Aber nein, sie drehen nicht ihr eigenes Ding. sie haben nur andere Gesetze, solche für voll Erwerbsgeminderte Personen
Du bekommst jetzt weiterhin Geld vom JC jeden Monat im Voraus.
Du sollst zunächst nur den Antrag für das Sozialamt (Leistungen nach SGB XII) stellen.
Dann wird der dort abgegeben, wochen-oder monatelang geprüft.
Dann gibt es einen Bescheid vom Sozialamt.
Darin erfährst du, ab wann und von wem du die gleiche Summe wie bisher bekommst.
Das mit dem Rentenverfahren läuft parallel so wie bisher einfach weiter.
Wenn das SG darüber entscheidet, erst dann ändert sich vielleicht etwas an den einzelnen Leistungen. Es wird aber nicht weniger als jetzt.

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#4
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

ach so dann läuft es so bei denen. Das ist mir auch noch nicht bewußt gewesen Dann müsste das der neuen SB aber auch mal klar gemacht werden, die Ämterlotsin wird mich dabei aber unterstützend begleiten und auch notfalls bei der Antragsausfüllung behilflich sein. Man muss sich auch erst in einer neuen Umgebung zurecht finden und eingewöhnen.

D. h. die Grundsicherung wird so hoch wie Alg ii sein und die Miete plus Heizkosten dann auch übernommen werden? Damit ich auch weiterhin bis das alles abgechlossen ist, abgesichert sind bin. Hier krieg ich wenigstens die Hilfe, die ich brauche. Und für meine angeschlagene Gesundheit, ist das die Erholung, auf die ich schon lange gewartet habe und auch unter neue Leute komme. Das tut mir persönlich richtig gut.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Schneewittchen:

Finanziell macht es keinen Unterschied, ob Du ALG II oder GruSi beziehst. Und ich habe in Deinem letzten Thread schon geschrieben, dass ich es für falsch hielt, dass das alte Jobcenter Dich zwar als nicht vermittelbar und damit indirekt als erwerbsunfähig geführt, aber Dich nicht ans Sozialamt verwiesen hat.

Erwerbsunfähig im Sinne des SGB II ist übrigens jeder, der aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Und das ist bei Dir ja wohl nach Deinen eigenen Angaben nicht der Fall. Von daher arbeitet das neue Jobcenter - jedenfalls an der Stelle - erstmal völlig korrekt.

Die einzige Frage die sich mir stellt ist, wie die die Erwerbsunfähigkeit festgestellt haben. Aber das soll erstmal nicht Dein Problem sein.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Dann müsste das der neuen SB aber auch mal klar gemacht werden,
Was meinst du damit? Was weiß die neue SB nun wieder nicht?
Es läuft übrigens überall so, wenn jemand vom JC zum Sozialamt wechseln soll bzw. wird.

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#7
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
@Schneewittchen:

Finanziell macht es keinen Unterschied, ob Du ALG II oder GruSi beziehst. Und ich habe in Deinem letzten Thread schon geschrieben, dass ich es für falsch hielt, dass das alte Jobcenter Dich zwar als nicht vermittelbar und damit indirekt als erwerbsunfähig geführt, aber Dich nicht ans Sozialamt verwiesen hat.

Erwerbsunfähig im Sinne des SGB II ist übrigens jeder, der aus gesundheitlichen Gründen für voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des 1. Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten. Und das ist bei Dir ja wohl nach Deinen eigenen Angaben nicht der Fall. Von daher arbeitet das neue Jobcenter - jedenfalls an der Stelle - erstmal völlig korrekt.

Die einzige Frage die sich mir stellt ist, wie die die Erwerbsunfähigkeit festgestellt haben. Aber das soll erstmal nicht Dein Problem sein.

Die Frage stellt sich mir allerdings auch, ich weiß nicht, ob die sich jetzt doch mal mit dem alten JC in Verbindung gesetzt haben oder nicht. Ich bin mittlerweile die 5. Woche seit meinen Umzug krank geschrieben, musste nur einmal den neuen Hausarzt wechseln und habe jetzt auch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Ich bekiomme ja auch jetzt neue Psychotherapie und da hab ich einen schnellen Termin bekommen, mal sehen wie es anlaufen wird. Ich habe auch ein Attest darüber, das ich krankheitsbedingt schon umgezogen bin.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Die Frage stellt sich mir allerdings auch,
Bist du dir sicher, dass du einen Antrag auf Leistungen nach SGB XII (Sozialamt) stellen sollst?
Das neue JC braucht sich nicht mit dem alten JC in Verbindung setzen. Die entscheiden selbst.
Das mit deinen Krankheiten und x Ärzten und Attesten ist für die Fragen, die sich jetzt stellen, nicht relevant.

Was hat das neue JC dir genau als Aufforderung geschrieben? Bis wann sollst du das spätestens erledigen?

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#9
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

man hat eben die Frechheit besessen und mich kurz nach 7 Uhr aus dem Bett geklingelt. Diese neue SB ist für mich schon am Anfang untragbar geworden und fing dann an noch herum zu meckern und ich sollte unverzüglich bis Donnerstag die Au und die Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, das kann ich nicht mehr beeinflussen weil das dann an der Post und nicht mehr an mir liegt und morgen auch bei uns noch Feiertag ist.
Sie sieht das mit dem laufenden Rentenverfahren gar nicht ein. Das bringt auch gar nichts mehr weiter darüber mit der zu disktuieren und ich find es ziemlich bescheuert mich jetzt deswegen auch noch dauerhaft krankschreiben zu lassen. Hoffentlich meckert sie nicht noch rum, das ich jetzt den Hausarzt gewechselt habe, aber bei dem ersten hab ich mich nicht wohl gefühlt und der ist auch total überlaufen und haben mich direkt trotz Termin wegen Überfüllung weg geschickt. Das geht ja auch nicht.
Ich finde es nicht okay, wenn die mich dermaßen früh anruft und mich aus dem Bett klingelt. Wie kann ich mich jetzt am besten über die Dame beschweren? Notfalls weiter über meinen Anwalt von meinen alten Wohnort, weil der auch noch das Rentenverfahren weiter betreut.

Ich soll in der Tat Leistungen zur Grundsicherung stellen beim Sozialamt,, habe Fristverlängerung bekommen bis zum 22.11. weil ich das bis zum 08. nicht schaffe und mir der Antrag auch erst per Post zugeschickt wird und ich das mit Hilfe von der Diakonie alles ausfüllen kann. Die scheinen beim neuen JC irgendwie ihr eigenes Ding zu drehen. Und ich möchte mir auch verbitten mich so dermaßen früh anzurufen. Das find ich nicht okay und das regt mich auch nur wieder ziemlich auf.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Wie kann ich mich jetzt am besten über die Dame beschweren? Notfalls weiter über meinen Anwalt von meinen alten Wohnort,

Idealerweise gleich mit Klage. Geht ja gar nicht, das der arbeitende Teil der Bevölkerung Deine Ruhephasen stört ...

Sorry, aber Du willst Dich wirklich mit aller Macht lächerlich machen? Jedes Klischee mitnehmen das sich bietet?



Teile der Dame nachweislich mit, das Du gemäß der DSGVO der Nutzung Deiner Telefonnummer per sofort widersprichst und diese sofort zu löschen bzw. zu sperren ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Schneewittchen27):
Wie kann ich mich jetzt am besten über die Dame beschweren? Notfalls weiter über meinen Anwalt von meinen alten Wohnort,

Idealerweise gleich mit Klage. Geht ja gar nicht, das der arbeitende Teil der Bevölkerung Deine Ruhephasen stört ...

wenn man krank ist schläf man bekanntlich länger, das ist klar. Das sollte die auch wissen, nee Klage nicht, aber ich habe der schon versucht klar zu machen, das dies nicht in Ordnung gewesen ist. Hab durch meine heisere Stimme kaum sprechen können.

Sorry, aber Du willst Dich wirklich mit aller Macht lächerlich machen? Jedes Klischee mitnehmen das sich bietet?



Teile der Dame nachweislich mit, das Du gemäß der DSGVO der Nutzung Deiner Telefonnummer per sofort widersprichst und diese sofort zu löschen bzw. zu sperren ist.


Ist es nicht immer wichtig, das ich telefonisch für die auch erreichbar bin, weil ich ja momentan krankheitsbedingt auch nicht selber hinfahren kann. Ich kann in dem neuen Handy die Nummer von ihr natürlich sperren, weil sie angezeigt wurde. Nur noch schriftlich mit denen zu komunizieren ist wohl dann doch der bessere Weg oder wie soll ich mich da jetzt weiter verhalten? Die pocht ja wegen dem Rentenverfahren regelrecht auf weitere Krankmeldungen von mir. Diese brauchte ich seit Rentenantragstellung beim alten JC nicht mehr vorlegen, das war auch so in der EGV vereinbart gewesen.

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Scheewittchen:

Du wirst Dich daran gewöhnen müssen - je schneller, desto besser - dass jetzt nunmal ein anderes Jobcenter mit einer anderen Sachbearbeiterin und einen anderen Vorgehensweise für Dich zuständig ist. Das alte Jobcenter war Dir - so jedenfalls mein Eindruck - überdurchschnittlich wohlgesonnen. Das neue Jobcenter kennt Dich noch nicht, stößt gleich zu Beginn auf wenig Kooperationsbereitschaft Deinerseits und wird deshalb kaum geneigt sein, Dich mit Samthandschuhen anzufassen.

Ob Du es für wichtig uns sinnvoll hälst telefonisch für das Jobcenter erreichbar zu sein - nichts von dem, was am Telefon besprochen wird ist jemals beweisbar - musst Du selbst entscheiden. Ich würde darauf bestehen, dass die Telefonnummer umgehend aus dem Datenbestand zu entfernen ist, was man Dir bitte auch schriftlich bestätigen möge. Es gibt keine Verpflichtung und - aus meiner sicht - auch keine Notwendigkeit, für das Jobcenter telefonisch erreichbar zu sein. Alles was mit dem Jobcenter zu besprechen ist, kann schriftlich oder persönlich erledigt werden.

Und wenn die aktuelle Sachbearbeiterin die fortlaufenden AU-Bescheinigungen haben möchte, dann ist das ihr gutes Recht und - genau genommen - auch Ihre Pflicht, die Vorlage derselben zu verlangen. Sie muss sich gegenüber Ihren Vorgesetzten schließlich auch dafür rechtfertigen, warum Sie Dir noch keine Arbeitsstelle vermittelt und noch keine Maßnahme "aufgedrückt" hat.

Gruß,

Axel

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#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Ist es nicht immer wichtig, das ich telefonisch für die auch erreichbar bin, weil ich ja momentan krankheitsbedingt auch nicht selber hinfahren kann.


Was denn nun? Du willst nicht angerufen werden, aber telefonisch für die erreichbar sein? :crazy:

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#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Sie sieht das mit dem laufenden Rentenverfahren gar nicht ein.
Das braucht sie doch nicht einsehen. Das ist dir hier schon x-mal geschrieben worden. Wenn eine Entscheidung dazu vorliegt, dann berücksichtigt sie diese. Bis dahin bist du JC-Kunde. Du solltest das endlich mal einsehen.
Selbstverständlich braucht das JC zeitnah die AU und die WUB. Zu Hause liegen lassen ist Nonsens. Du hättest gestern beides in den Briefkasten stecken können.
Das mit dem Telefon ist deine eigene ***. Niemand muss seine Telefonnummer angeben. Und mit dem JC muss man telefonisch nicht kommunizieren. Das war auch im alten JC schon so.
Beschwerde? Frechheit? Lächerlich.
Die SB pocht nicht wegen des Rentenverfahrens auf die AU, sondern wegen der AU.

Mich interessiert jetzt mal, wie du die WU-Bescheinigung erhalten hast. Von einem neuen Arzt in neuem Ort.
Alle Achtung, das gelingt nicht vielen.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Ist es nicht immer wichtig, das ich telefonisch für die auch erreichbar bin, weil ich ja momentan krankheitsbedingt auch nicht selber hinfahren kann

Nö, der Postbote macht das dann schon.
Telefonische Erreichbarkeit ist keine Pflicht, sofern man das nicht irgendwo in einer Vereinbarung unterschrieben hat.



Zitat (von Schneewittchen27):
Ich kann in dem neuen Handy die Nummer von ihr natürlich sperren, weil sie angezeigt wurde.

Nö, ohne vorherige Untersagung könnte das dann unter Zustellvereitlung fallen.
Und ich würde dann nicht sperren sondern auf 01631737743 umleiten (wenn eine Flatrate vorhanden ist)



Zitat (von Anami):
Mich interessiert jetzt mal, wie du die WU-Bescheinigung erhalten hast. Von einem neuen Arzt in neuem Ort.

Och, bei der Krankheitsgeschichte ... das Gewicht der Krankenakte dürfte inzwischen schon im kg Bereich liegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Anami):
Mich interessiert jetzt mal, wie du die WU-Bescheinigung erhalten hast. Von einem neuen Arzt in neuem Ort.

Och, bei der Krankheitsgeschichte ... das Gewicht der Krankenakte dürfte inzwischen schon im kg Bereich liegen ...
Vielleicht hatte der auch nur wenig Zeit... ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Och, bei der Krankheitsgeschichte ...
Ja, ich habe die schon berücksichtigt. ;) Beim Nachlesen der Historie stolpert man als Nichtmediziner über weite Strecken und viele Stunden, die sowohl *früher* in der Zuständigkeit des alten JC als auch seit ca. 6 Wochen in neuer JC-Zuständigkeit in Sachen alte +neue Krankheiten absolviert wurden.
Da mir bekannt ist, wie Ärzte und ihr Fachpersonal am Tresen sich zieren, wenn sie für Patienten für diese Behörde eine solche Bescheinigung ausstellen sollen, wundert es mich ganz einfach, wie die TS es in ca. 1-2 Wochen doch geschafft hat, so ein Papier für abrechenbare 5,36 zu erhalten.
Insgesamt ergibt sich für mich der Eindruck, dass sich die TS im JC *neu* ebenso wie vorher an ihr laufendes Rentenverfahren klammert. Mit dieser *Versteifung* wird man weder voll und dauerhaft erwerbsgemindert noch geschont/geschützt/behütet/ in Ruhe gelassen vom JC noch weiterhin AU-geschrieben...
Zitat (von Schneewittchen27):
Die pocht ja wegen dem Rentenverfahren regelrecht auf weitere Krankmeldungen von mir.
Vollkommen falsch verstanden.
Zitat (von Schneewittchen27):
habe Fristverlängerung bekommen bis zum 22.11. weil ich das bis zum 08. nicht schaffe und mir der Antrag auch erst per Post zugeschickt wird.

Es gibt noch gar keinen Antrag. Da kann man weder schnell noch langsam was schaffen/ausfüllen.

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#18
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Es freut mich für Dich, dass Du über die Diakonie eine Begleitung erhalten hast. Hatte so etwas auch lange Zeit gemacht.
Allerdings, sich über den frühen Anruf zu beschweren ist daneben. Es sind die Arbeitszeiten des zuständigen JC und da muss man dann halt zur Verfügung stehen. Die SB hat ein straffes Arbeitsprogramm, was bei ihren Kunden weniger der Fall ist. Deshalb kann sie auf Schlafbedürfnisse keine Rücksicht nehmen.
Du siehst manches zu unrealistisch.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Loni:

Zitat:
und da muss man dann halt zur Verfügung stehen


Telefonisch muss man dem JC überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Weder so früh, noch später, oder überhaupt irgendwann.

Zitat:
Du siehst manches zu unrealistisch.


Da stimme ich Dir zu. Das versuchen wir der TE allerdings schon seit geraumer Zeit klarzumachen.

Gruß,

Axel

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#20
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

komme jetzt erst dazu das alles zu lesen. Also ich habe jetzt eine sehr nette und kompetente Hausärztin gefunden,wo man auch zeitnah dran kommt und nicht wegen Überfüllung trotz Termin wieder weg geschickt wird. Zudem muss ich immer noch passende Fachärzte finden, die mich hier weiter behandeln und ich wohne gerade mal seit Mitte September hier und das ist noch nicht sehr lange

Dann werde ich das neue JC auffordern nach der neuen DSVGO Verordnung mich aus bis auf die Postadresse raus zu löschen. Mich wundert es auch schon sehr, das ich gestern Post bekam, mit dem Hinweis das ich jetzt ab November eine neue Krankenkasse hätte. Woher die die neuen Informationen haben, weiß ich nicht. Von mir jedenfalls nicht und die Post kam erst von der neuen Krankenkasse am 01. November und ich muss die Bescheinigung dann extra dem JC schicken. Von der alten KK wurde ich ja automatisch abgemeldet.

Normalerweise ist es klar das man kranke Leute nicht so früh anruft und aus dem Bett klingelt, das kann ich gar nicht leiden und richtig wach ist man dann natürlich auch nicht, wenn die dann gleich einen mit allen möglichen Sachen unausgeschlafen zutexten. Warum sollte ich die Nummer nicht sperren dürfen? Das ist doch mein gutes Recht. Ich lass mein Handy immer neben dem Bett liegen, als Notfall oder als Wecker, aber nicht um solche Anrufe in Empfang zu nehmen. Leider so schnell die Nummer nicht gesehen, im Halbschlaf, sonst wäre ich gar nicht erst rangegangen.

Der Antrag zur Grundsicherung ist jetzt übrigens auch gekommen. Beim Ausfüllen unterstützt mich die Diakonie, wo ich noch einen Termin machen muss, alleine blick ich da gar nicht durch bei den megavielen Seiten. Mein Körper kommt momentan bei dem ganzen Hin und her gar nicht richtig zur Ruhe, ich wünschte ich könnte mich dann mal eher auskurieren, meine Wohnung ist auch noch nicht mal richtig fertig, hab aber nur noch Lauferei wegen dem neuen JC.

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#21
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

Vermutlich hat die alte Krankenkasse, den Kostenträger informiert. Kann schon sinnvoll sein, manche Kunden vergessen so etwas, ob mit Absicht oder ohne sei dahingestellt.

Weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit der Helferin der Diakonie.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
hab aber nur noch Lauferei wegen dem neuen JC.
Wenn man mitliest, hast du die Laufereien seit Mitte September einfach nur, weil du das gleiche Drückeberger-Spiel mit dem neuen JC spielen willst, wie du es vorher mit dem alten JC gemacht hast. Drückeberger in dem Sinne, dass du 1001 Varianten findest und probierst, um bloß keinen Meldetermin beim JC wahrnehmen zu müssen. Nun hat es wohl geklappt... bis deine nette Hausärztin dich näher kennenlernt.
Ich wiederhole mich: Du bist erwerbsfähig, noch nicht verrentet, noch nicht voll und dauerhaft erwerbsgemindert, noch kein Sozialamts-Kunde.
Es ist trotzdem nicht zu erwarten, dass du einer Massnahme zugewiesen wirst, geschweige denn einen Vermittlungsvorschlag für eine zu bewerbende Stelle erhältst. Weiterhin bist du (nur) zeitweise arbeitsunfähig, nicht zum Kuraufenthalt und vollständiger Erholung umgezogen.
Meine Empfehlung für den Antrag auf Grusi : Schieb das bitte nicht vor dir her. Such deine Nachweise zusammen, sie sind alle in der Wohnung. Gib den Antrag bald ab. Das Sozialamt braucht lange bis zum positiv-Bescheid. Bis dahin bist du JC-Kunde. Bis dahin *ärgern* die dich. Die haben schnell erkannt, welchen Neukunden sie da bekommen haben...

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn "die neue Krankenkasse" die KVdR ist, dann ist der Rentenantrag durch. Das ist die Krankenversicherung der Rentner der DRV.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
die neue Krankenkasse"
Moin, es kann auch einfach eine andere Geschäftsstelle der gleichen KV sein.
zB vorher AOK Südwest, jetzt AOK Nordost.
Das jonglieren die KVen bei Umzug und bei Leistungsbezug meist selbst. Meldung intern.

@ fb
Ich ging bisher davon aus, dass bei Verrentung die bisherige KV erhalten bleibt. Der Rentner wandert dort nur in die Schublade *Rentner*. Liege ich falsch?
Es wäre wirklich seltsam, wenn man von der positiven Entscheidung eines Klageverfahrens in Sachen Rente nicht zuerst informiert würde (vom Anwalt oder vom Gericht), sondern vom JC.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ich wurde mit der Stattgabe meines Antrags auf Erwerbsminderungsrente der KVdR zugeordnet, wie auch alle anderen Rentner. Die KVdR ist tatsächlich auch für Erwerbsminderungsrentner zuständig, ich hab mich damals auch gewundert. Man bekommt sogar einen Rentnerausweis, der beispielsweise für geringeren Eintritt bei diversen Anbietern und Veranstaltungen sorgen soll. (Allerdings habe ich seit 2011 noch keine Möglichkeit gehabt, diesen einzusetzen, da "Rentnervorteile" in den allermeisten Fällen mit dem Mindestalter von 60 Jahren gekoppelt sind, die ich noch lange nicht erreiche.)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
wie auch alle anderen Rentner.
Ich habe mal nachgefragt. Bisher war eine Person bei der TK versichert. Nun ist die Person Altersrentner (nicht EMR), ist noch immer bei der TK versichert, hat die TK-Versichertenkarte, die auch benutzt wird.
Nur im Bescheid der DRV heißt das KVdR.

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#27
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Ja genau, das ist auch korrekt so. Ich habe auch meine DAK Karte noch. Aber man wird von der DRV schriftlich darüber informiert, daß man nun der KVdR zugeordnet ist - da die TE Mal wieder viel geschrieben hat außer den wichtigen Details, kann man nur vermuten daß es möglicherweise dieser Schrieb war, den sie mit

Zitat (von Schneewittchen27):
Mich wundert es auch schon sehr, das ich gestern Post bekam, mit dem Hinweis das ich jetzt ab November eine neue Krankenkasse hätte.
meinte. Es wäre ja auch zu viel verlangt, mal - wenn schon irgendwelche Romane geschrieben werden, auch die wichtigsten Dinge zu erwähnen - von wem ist das Schreiben, was steht genau drin bzw welche Krankenkasse... Aber nun ja.

Jedenfalls würde das auch mit der Geschichte der Verschiebung zur Grundsicherung übereinstimmen.

Aber nix genaues weiß man nicht. Vielleicht schafft es die TE ja zwischendurch, mal diesbezüglich konkrete Informationen rüberkommen zu lassen. Sobald das Internet und das Telefon wieder STÖRUNGSFREI funktionieren, man muss ja Prioritäten setzen.

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#28
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

so komme leider jetzt erst zum Antworten. Es hat sich einiges getan bei mir. Ich habe zumindest einen neuen Sachbearbeiter bekommen, der in Ordnung ist und sich mit mir der Rente auch auseinander setzen möchte. Obwohl ich krankheitsbedingt eigntlich derzeit gut außer Gefecht bin und es mir am nächsten Montag einigermaßen geht, nehme ich die Unterlagen mit, die er haben möchte. Den Terminwunsch hab ich diesmal selber gemacht. Ich merke gleich am Telefon, ob man mitdem jenigen kommunizieren kann auf Dauer oder nicht.

Meine neue Krankenkasse ist übrigens die SBK (Siemens Betriebskrankenkasse) zudem ist die Diakonie hier auch sehr hilfsbereit und arbeitet eng mit dem JC zusammen. Wenn ich was hinschicken muss, kann ich das auch kostenfrei über die laufen lassen.

Momentan hat es mich mit einer starken Kehlkopfentzündung erwischt, nachdem ich 3 Tage kaum sprechen konnte, geht es, wenn ich meine Stimme schone und zudem kam noch ne tolle Hiobsbotschaft am Wochenende das ich mir dazu noch eine Salmonellenvergiftung zugezogen habe. Ich bin froh das ich erst mal aber trotzdem keine neue AU brauche für den neuen Sachbearbeiter. Das Gesundheitsamt hat sich diesbezüglich auch schon bei mir gemeldet und meine Hausärzin hat jetzt gesehen, das mein Knoten in der Schilddrüse auch noch vergrößert ist und ich Bammel kriege das da doch noch was ernsteres vorliegen kann. Termine bei einem Schilddrüsenarzt mach ich erst, wenn ich mit den anderen 2 Sachen weitgehend übern Berg bin. Eine Salmonellenvergiftung hatte ich noch nie. Das JC muss nehme ich an darüber auch in Kenntnis gesetzt werden oder? Mein Immunsystem ist durch die das alles in meiner alten Heimat doch sehr angeschlagen und kaputt gegangen. Ich bin froh das ich hier langsam zur Ruhe komme, aber nun machen sich die ganzen Symptome bemerkbar, die ich so nicht gekannt habe. Bin aber froh, das ich hier mich in Ruhe auskurieren kann, die neue Vermietung darüber läuft auch alles prima. Jetzt muss nur noch der Rest auch mit der Rente bewältigt werden. Die Hausärztin sieht es mittlerweile auch als erwiesen an, das ich nicht mehr arbeiten kann. Bei mir kommen auch erst anfängliche Depressionen gerade bei der kalten Jahreszeit zum Vorschein. Aber dagegen tu ich ja schon was. Hoffentlich kann ich Weihnachten einigermaßen gesund verbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32139 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
Eine Salmonellenvergiftung hatte ich noch nie. Das JC muss nehme ich an darüber auch in Kenntnis gesetzt werden oder?
Nein, das JC nicht. Die Diakonie auch nicht. Das Internetforum... das genügt.
Gute Besserung!
Zitat (von Schneewittchen27):
Die Hausärztin sieht es mittlerweile auch als erwiesen an, das ich nicht mehr arbeiten kann.
Das kann und darf die Hausärztin nicht. Dafür gibt es andere Zuständigkeiten.

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#30
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Schneewittchen27):
Eine Salmonellenvergiftung hatte ich noch nie. Das JC muss nehme ich an darüber auch in Kenntnis gesetzt werden oder?
Nein, das JC nicht. Die Diakonie auch nicht. Das Internetforum... das genügt.
Gute Besserung!
Zitat (von Schneewittchen27):
Die Hausärztin sieht es mittlerweile auch als erwiesen an, das ich nicht mehr arbeiten kann.
Das kann und darf die Hausärztin nicht. Dafür gibt es andere Zuständigkeiten.

sie darf aber eine Einschätzung geben, inwieweit ich noch arbeitsfähig bin, denn die wollen ja immer aktuelle Befundberichte haben. So kenn ich es jedenfalls. Mit der Salmonellenvergiftung hab ich mir direkt kurz vor Weihnachten schön was eingefangen und nun noch das Gesundheitsamt deswegen auch noch dran. Werde erst mal meine ganze Wohnung desinifzieren, wenn es bringt.

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