Grundsicherung bei Alter und Erwerbsunfähigkeit - heißt die jetzt auch Bürgergeld?

25. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
fb502225-28
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsicherung bei Alter und Erwerbsunfähigkeit - heißt die jetzt auch Bürgergeld?

Bekanntermaßen heißt das HartzIV (ALG2) jetzt Bürgergeld.

Die Grundsicherung bei Alter und Erwerbsunfähigkeit - heißt die jetzt auch Bürgergeld?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33836 Beiträge, 17598x hilfreich)

Nein. Es wird aber auch bei der Grundsicherung Änderungen geben - so verdoppelt sich der Vermögensfreibetrag auf 10.000 Euro.

-- Editiert von User am 25. November 2022 12:30

-- Editiert von User am 25. November 2022 12:30

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von fb502225-28):
Bekanntermaßen heißt das HartzIV (ALG2) jetzt Bürgergeld.
Nein. So ist es bekanntermaßen nicht.
Das ALG2 hieß nie Hartz IV und das neue Gesetz heißt auch nicht Bürgergeld.

Wozu sich heute morgen der Bundestag und auch der Bundesrat nach dem Vermittlungsausschuss geeinigt haben, wird nun schnell in den Gesetzestext einfließen, damit ab 1.1. die Ämter und Behörden befähigt/befugt/ermächtigt werden, das Gesetz für ihre Kunden anzuwenden...

Was sich im SGB XII ändern soll, liest sich hier auf Seite 6 (noch als Entwurf).
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-buergergeld.pdf?__blob=publicationFile&v=3

zB wird vermutlich im neuen Gesetz zu finden sein:
- Der Regelbedarf für LB nach SGB XII (Kap.4) wird auf 502,-mtl. für eine alleinstehende Person festgesetzt.
- Der *Schonvermögensbetrag* pro Person erhöht sich auf 10.000,-
- Ein vorh. KFZ wird aus dem Vermögensbetrag ausgenommen.
- die sog. Karenzzeit bei den Wohnkosten/Kosten der Unterkunft wird auf 2 Jahre festgesetzt.

Das SGB XII heißt jetzt und vermutlich auch später *Sozialhilfe*.
Was du meinst, findet sich dort im 4.Kapitel-- Grundsicherung im Alter und bei Erwerberminderung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von fb502225-28):
Bekanntermaßen heißt das HartzIV (ALG2) jetzt Bürgergeld.
Zitat (von Anami):
Nein. So ist es bekanntermaßen nicht.
Das ALG2 hieß nie Hartz IV und das neue Gesetz heißt auch nicht Bürgergeld.
Erstens das und zweitens:
"Jetzt" heißt überhaupt kein ALG2 schon "Bürgergeld".
Sondern das geht bekanntermaßen am 01.01.2023 erst los.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128284 Beiträge, 40963x hilfreich)

Zitat (von fb502225-28):
Bekanntermaßen heißt das HartzIV (ALG2) jetzt Bürgergeld.

Nö.

Wo kann man denn so einen Unfug lesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo kann man denn so einen Unfug lesen?
"Hartz IV" hieß das natürlich niemals offziell, da hast du Recht. Aber "Bürgergeld" heißt der Nachfolger definitiv; so stand es schon mit in der Überschrift des beschlossenen Gesetzes und auch sonst taucht der Begriff in dessen Inhalt ständig auf, ebenso im neuen Sozialgesetzbuch 2. Teil.

-- Editiert von User am 30. November 2022 20:05

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zB wird vermutlich im neuen Gesetz zu finden sein:
- Der Regelbedarf für LB nach SGB XII (Kap.4) wird auf 502,-mtl. für eine alleinstehende Person festgesetzt.
- Der *Schonvermögensbetrag* pro Person erhöht sich auf 10.000,-
- Ein vorh. KFZ wird aus dem Vermögensbetrag ausgenommen.
- die sog. Karenzzeit bei den Wohnkosten/Kosten der Unterkunft wird auf 2 Jahre festgesetzt.

Da ist einiges zu korrigieren resp. zu ergänzen:

1) Die Karenzzeit für Vermögen und die Wohnkosten beträgt nur 1 Jahr, wobei die Heizkosten bereits im 1. Jahr nur in angemessener Höhe übernommen werden.

2) Das Schonvermögen im 12. Buch des Sozialgesetzbuches erhöht sich nur bei Erwachsenen auf 10.000 Euro, bei Kindern bleibt es dagegen bei den mickrigen 500 Euro.

3) Es darf zusätzlich zum Schonvermögen ein ANGEMESSENES Kraftfahrzeug besessen werden. Als Anhaltspunkt gelten max. 7.500 Euro.

-- Editiert von User am 30. November 2022 20:30

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Hoffentlich versteht der Fragesteller das. :wink:

Wir sollten abwarten, bis man in den Gesetzen und möglichst auch in den Verwaltungsvorschriften lesen kann, für wen ab wann dit & dat gilt.

Zitat (von TazDummchen):
ebenso im neuen Sozialgesetzbuch 2. Teil.
Wo kann ich das mal nachlesen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hoffentlich versteht der Fragesteller das.
Ich habe eher den Eindruck, dass du vieles nicht verstehst und oft nicht auf dem aktuellen Stand bist.

Zitat (von Anami):
Wir sollten abwarten, bis man in den Gesetzen und möglichst auch in den Verwaltungsvorschriften lesen kann, für wen ab wann dit & dat gilt.
Bundestag und Bundesrat haben das Bürgergeld-Gesetz bereits in seiner endgültigen Fassung beschlossen.

Zitat (von Anami):
Wo kann ich das mal nachlesen?
Im Bürgergeld-Gesetz. Als Fundstellen für die Drucksachen (weit mehr als 100 Seiten Text) könntest du im Web die Seiten des Bundestags, Bundesrats, des BMAS ansteuern, um nur einige zu nennen. Die beschlossenen Änderungen werden dann in die entsprechenden Gesetzbücher implementiert, also bspw. SGB II und SGB XII.

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 13:36

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 13:49

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Bundestag und Bundesrat haben das Bürgergeld-Gesetz bereits in seiner endgültigen Fassung beschlossen.
Kann ich das neue Gesetz schon lesen? Das war meine Frage. Entwürfe und herausgezupfte Passagen kann ich zuhauf im Netz lesen. Dazu hatte ich keine Frage.
Zitat (von TazDummchen):
Die beschlossenen Änderungen werden dann in die entsprechenden Gesetzbücher implementiert, also bspw. SGB II und SGB XII.
Ja, richtig, DANN. Dann werde ich lesen können, was geltendes Recht ist. Alles andere ist --- noch nicht rechtskräftig---, weder das Positive noch das Negative.

Ich möchte fast wetten, dass viele auch noch Jahre später vom neuen Hartz4 reden, womit wir fast wieder bei der EP-Frage wären.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Kann ich das neue Gesetz schon lesen? Das war meine Frage. Entwürfe und herausgezupfte Passagen kann ich zuhauf im Netz lesen. Dazu hatte ich keine Frage.
Ja, natürlich. Das habe ich dir doch geschrieben. Die geänderten Gesetzesvorlagen wurden in 3. Lesung vom Bundestag und später noch vom Bundesrat (zustimmungspflichtig, da Länderinteressen tangiert) bestätigt. Das ist die endgültige Fassung.

Zitat (von Anami):
Ja, richtig, DANN. Dann werde ich lesen können, was geltendes Recht ist. Alles andere ist --- noch nicht rechtskräftig---, weder das Positive noch das Negative.
Es ist dann formal rechtskrätig, wenn es im Bundesgesetzblatt erscheint. Die Wahrscheinlichkeit, dass das mit dem beschlossenen Bürgergeld-Gesetz nicht passiert, tendiert gegen null. Der das Bürgergeld unterstützende Bundespräsident müsste nämlich sein Veto einlegen. Ich habe nicht nachgeguckt - gut möglich, dass das Gesetz sogar schon im Bundesgesetzblatt steht.

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 14:38

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 14:39

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 14:39

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Ja, natürlich.
Nein, natürlich nicht. Es ist nicht rechtskräftig, es steht noch nicht im BGBl. Es ist kein geltendes Recht.
Drück ich mich so undeutlich aus, oder was ist für dich Rechtskraft eines Gesetzes?

Wir werden doch abwarten können mit jeglicher Diskussion über dieses Gesetz, bis es als geltendes Gesetz zu lesen ist und auch, wann welche Regelung in Kraft tritt.

Es brennt nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 58x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wir werden doch abwarten können mit jeglicher Diskussion über dieses Gesetz, bis es als geltendes Gesetz zu lesen ist und auch, wann welche Regelung in Kraft tritt.
Du kannst ja warten und dich hier raushalten. Es wäre ein Segen für das Forum. Hast du überhaupt schon nachgeguckt, ob das Bürgergeld-Gesetz nicht doch schon im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde? Nur, um dein formales Bedürfnis zu befriedigen.

Abgesehen davon: Das Gesetz wurde in seiner abschließenden Fassung von Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen. Alles, was wir wissen müssen, ist bereits klar und deutlich im Gestzestext verankert. Stattdessen hast du hier im Thread wieder mal Falschinfos, Ergänzungsbedürftiges und Irreführendes verbreitet. Dir fehlt offenbar allgemeines Hintergrundwissen zu Gesetzgebungsprozessen.

-- Editiert von User am 1. Dezember 2022 15:40

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36580 Beiträge, 6170x hilfreich)

Ich kann dich beruhigen, ich habe im BGBl. geschaut, bevor ich schrieb.
Auch heute ist es noch nicht im BGBl. lesbar.

Zitat (von TazDummchen):
Alles, was wir wissen müssen, ist bereits klar und deutlich im Gestzestext verankert.
Ich weiß nicht, für wen du sprichst, wenn du WIR schreibst, und was WIR wissen müssten, aber ob formal oder real--- Ein Gesetz wird im BGBl. veröffentlicht, nachdem auch der BP Herr Steinmeier keine Einwände hat. Da wird auch das sog. Bürgergeld-Gesetz keine Ausnahme erfahren.

Falls es also am 6.12.22 im BGBl. veröffentlicht wird, heißt es dann aller Wahrscheinlichkeit nach
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.793 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.615 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.