Besteht seit dem Inkraftetreten der Gesundheitsreform für Empfänger der Grundsicherung im Alter, die nicht krankenversicherungspflichtig sind, die Möglichkeit, einer privaten KK beizutreten?
Übernimmt das zuständige Behörde die Kosten dafür?
Grundsicherung im Alter und Krankenversicherung
Bescheid anfechten?
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§Zusätzlich regelt das VAG: Der „zuständige Träger zahlt den Betrag, der auch für einen Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen ist“. Das sind derzeit für die Krankenversicherung monatlich 129,54 Euro. Mehr soll – so das VAG – nur für diejenigen übernommen werden, die alleine wegen der hohen Krankenversicherungsbeiträge zu Hilfebeziehern werden. Dass die privaten Versicherer die Prämie zum Basistarif auf 129,54 Euro begrenzen sollten, schreibt das Gesetz nicht vor. De facto geschieht das auch nicht. Damit entsteht für die hilfebedürftigen privat Versicherten eine Finanzierungslücke von 155,28 Euro allein für die Krankenversicherung.
Die Träger reagieren bislang hierauf unterschiedlich. Für das SGB II sieht die Bundesagentur für Arbeit keine Möglichkeit, die vollen Versicherungskosten für den halbierten Basistarif zu übernehmen. Bei der Sozialhilfe und der Grundsicherung fürs Alter gibt es keine einheitliche Position. Die Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz übernimmt die vollen Beträge zum halben Basistarif, weil hierfür ein „sozialhilferechtlicher Bedarf“ bestehe. Es sei für die Betroffenen nicht zumutbar, den Fehlbetrag von 155,28 Euro selbst aufzubringen. Träger aus Baden-Württemberg, gegen deren Praxis sich die Urteile des LSG Baden-Württemberg richteten, weigern sich dagegen, die Finanzierungslücke zu decken. "
Seit dem 01.01.09 ist jeder in Deutschland verpflichtet, eine KV abzuschließen.
Die Behörde übernimmt die Kosten wie oben beschrieben und die Risiken, im Alter eine PKV abzuschließen, sind kaum kalkulierbar. Welchen Vorteil soll der Abschluss denn bringen?
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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
@Lukas
Ergänzend zu @Hamburgerin kannst du das mal lesen.
http://www.axelkrueger.info/html/hartz_iv_und_pkv.html
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
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Danke für die Antwort.
Diejeniger Grundsicherungs-im-Alter-Emfänger, die zum 1.01.2003 nicht krankenversicherungspflichtig waren, bleiben auch nicht pflichtversichert. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten der KK, bezahlen sie nicht aus der Grundsicherung, sondern im Rahmen der Hilfe zur Gesundheit.
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