Grundsicherung im Alter und kleines Erbe

24. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
oasis2045
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsicherung im Alter und kleines Erbe

Meine Mutter bezieht Grundsicherung im Alter und ihr getrennt lebender Eherpartner ist verstorben. Es sieht danach aus das sie einen Bertrag von ca 5000 € erben wird.
Wie verhält sich das mit dem Amt und ihrer Grundsicherung im Alter, muss sie da was zurückzahlen , oder wird ihr die Grundsicherung für eine Zeit gestrichen ?
Danke für eure Antworten
mfg

-- Editiert von Moderator topic am 24.07.2022 12:43

-- Thema wurde verschoben am 24.07.2022 12:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Die sog. Schonvermögensgrenze liegt bei 5000,- . Sie sollte den Erbfall dem Sozialamt mitteilen.
Wenn das Erbe dann (irgendwann) ausgezahlt wird, sollte sie das auch dem Amt mitteilen.
Je nachdem, wie viel dann auf dem Konto sind (ihr eigenes Schonvermögen + die Erbschaft), wird das Amt den Leistungsbezug einstellen.

Das ist eine Frage für *Sozialrecht*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Soweit ich das richtig verstehe, ist der Mann gestorben, während sie schon Leistungen bezogen hat, oder? Dann ist das Geld als Einkommen anzurechnen, eine Schongrenze spielt hier keine Rolle.
Da 5.000 Euro den Bedarf für einen Monat übersteigen dürften, wird es auf 6 Monate verteilt, § 82 Abs. 7 SGB XII. Da auch das vermutlich den monatlichen Bedarf übersteigt, wird sie voraussichtlich 6 Monate lang keine Grundsicherung bekommen. Der des Geldes wird nach den 6 Monaten idR zu Vermögen, das bis insgesamt 5.000 Euro geschont ist.
Wenn sie sehr wenig Grundsicherung bezieht, könnte es auch sein, dass der Bescheid ganz aufgehoben wird und nach Verbrauch des Geldes ein neuer Antrag zu stellen ist.


-- Editiert von sonmischt am 25.07.2022 15:20

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