Grundsicherung trotz Haft? Bin Erwerbsunfähig...

20. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)
Grundsicherung trotz Haft? Bin Erwerbsunfähig...

Hallo zusammen,

ich beziehe seit 2006 eineRente von 597.-€ aufgrund voller Erwerbsunfähigkeit. Einen Schwerbehindertenausweis mit "G" und einem GdB von 80 habe ich auch seit kurzem.

Seit Anfang 2009 sitze ich eine noch mindestens 24 Monate andauernde Haftstrafe im offenen Vollzug ab. Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit zusätzlich zu meiner Rente noch die Grundsicherung zu beantragen, oder muss ich damit bis nach der Haft warten?

Vielen Dank im Voraus



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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Dennis

Dein Existenzminimum sieht in etwa so aus
359€ Regelleistung
ca 60€ Mehrbedarf Merkzeichen G
378€ KDU (gemessen Berlin) abweichend bis zu 15% mehr

Allerdings werden KDU nur berücksichtigt bei bis zu 6 Monaten Haft/ Klinik etc. und der Regelsatz fällt natürlich weg.

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Also würde ich quasi nichts bekommen, so lange ich in Haft bin ...

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Dennis:

quote:
Also würde ich quasi nichts bekommen, so lange ich in Haft bin


So sieht's aus. Ehrlich gesagt ist auch ein bischen schwer nachvollziehbar, wieso Du nach mittlerweile rund 4 Jahren Rentenbezug ausgerechnet jetzt, also während des Haftaufenthaltes, zusätzlich Grundsicherung beantragen willst.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#5
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

@Axel

Es ist recht einfach nachvollziehbar, da ich in dieser Zeit meinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Drogen verdient habe.

Und nun will man sich ja schließlich RESOZIALISIEREN lassen...

Gruß,
Dennis

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Dennis:

Dazu zwei Dinge:

1. Jenachdem, in welchem Umfang Du Drogen verkauft hast, wirst Du Dich finanziell zukünftig (und auch jetzt schon) erheblich umstellen müssen, wenn Du Deinen Lebensunterhalt auf legalem Weg bestreiten möchtest.

2. Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber während des Haftaufenthaltes hast Du doch keine nennenswerten laufenden Kosten. Da sollte es m.E. relativ problemlos möglich sein, mit 597 Euro Rente auszukommen. Miete z.B. fällt ja derzeit für Dich nicht an. Und wie Dein zukünftiger Bedarf/Anspruch aussehen wird, hat @sunbee ja schon geschrieben (davon wird die Rente dann selbstverständlich abgezogen).

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

@Axel

Sicherlich hast Du da vollkommen recht und habe mich schon dementsprechend umgestellt.

Ich nutze die Haftzeit um mich weiterzubilden. Ich weiß allerdings nicht so genau, wie ich nach der Inhaftierung wieder Fuß fassen soll.

Besteht die Möglichkeit einer Umschulung die der Rententräger bezahlt ? Mir ist es nicht wichtig möglichst viel Stütze zu bekommen, sondern ich will irgendwie noch was erreichen in meinem Leben (bin 30 Jahre alt) und das LEGAL !

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Dennis:

Du schreibst, Du bis voll erwerbsgemindert. Da muss dann schon die Frage erlaubt sein, inwieweit Du beruflich denn eigentlich noch leistungsfähig bist. Das soll jetzt überhaupt nicht abwertend gemeint sein, aber davon ist es natürlich auch abhängig, ob eine Umschulung überhaupt möglich und erfolgversprechend ist.

Genaueres kann ich dazu leider nicht sagen, aber grundsätzlich besteht die angesprochene Möglichkeit meines Wissen durchaus. Ich kann Dir ehrlich gesagt aber nicht mal genau sagen, an wen Du Dich diesbezüglich vorrangig wenden müsstest. Ich denke mal, die DRV wäre der richtige Ansprechpartner.

Gruß,

Axel

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#10
 Von 
thefresh
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich erzähle Dir mal kurz meine Situation...

bis 2006 habe ich als KFZ-Mechanikergeselle gearbeitet. Im gleichen Jahr kam raus, dass ich eine neuromuskuläre Erkrankung von meiner Mutter geerbt habe.
Ich schlug meinem Arbeitgeber vor, dass er mich im kaufmännischen Bereich der Firma einsetzt, da ich früher auch die Handelsschule besucht habe. Naja, ich wurde kurz darauf gekündigt. :-(

Dann bezog ich ALG1 und beantragte beim Arbeitsamt eine Umschulung, die schickten mich zum Amtsarzt und der schrieb mich dann quasi "kaputt".

Dann war ich quasi arbeitslos und stand mit einer Rente von 597.-€ da. Naja, dann schlug ich den falschen Weg ein und fing an mir einen ausschweifenden Lebensstil mit dem Verkauf von Drogen zu ermöglichen.

Nun bin ich in Haft und will danach endlich irgendwie wieder was machen... mich nicht wieder aufgeben. Ich bin nicht dumm und halt "nur" schlecht auf den Beinen unterwegs... trotzdem "voll erwerbsunfähig".

Keine Ahnung, was man nun am besten aus der Situation machen kann!?!?

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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@dennis:

Wie bereits geschrieben: So richtig konkret weiterhelfen kann ich Dir nicht. Eigentlich müsste es aber in der Haftanstalt Leute geben (Pädagogen, Psychologen oder ähnliches), die auch für solche Dinge zuständig sind und Dir wahrscheinlich behilflich sein können. Je früher Du das ganze angehst und Dich konkret informierst und bemühst, umso schneller kann das dann vielleicht nach der Entlassung gehen.

Gruß,

Axel

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

das wird auch nicht helfen. Wenn der TE erwerbsunfähig ist, zahlt ihm niemand eine Umschulung. Was die Grundsicherung anbelangt - die gibt es in der Haft in der Tat nicht. Nach der Haft wäre sie möglich, sofern die Miete die entsprechende Höhe erreicht (so um 250 Euro). Alternativ kann Wohngeld beantragt werden.

Gruß vom mümmel

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" "

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#13
 Von 
guest-12322.03.2010 17:57:10
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@muemmel:

quote:
Wenn der TE erwerbsunfähig ist, zahlt ihm niemand eine Umschulung.


Da bin ich nicht so sicher. Erwerbsunfähig muss ja nicht zwangsläufig bedeuten, dass diese Erwerbsunfähigkeit auf immer und ewig besteht. Und die Rentenversicherung sollte ja durchaus ein erhebliches Eigeninteresse daran haben, einen gerade mal 30-jährigen, wieder ins Erwerbsleben zu integrieren.

@Amerikanis:

quote:
Da sollte ich womöglich auch mal an einen Rentenantrag denken?



Schaden tut's sicher nicht.

Gruß,

Axel

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