Grundsicherung und Auto

4. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.11.2020 21:16:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsicherung und Auto

Hallo Alle,
meine Frage ist, ob ein KFZ, Wert ca. 3.300 Euro zum Schonvermögen gehört. Schwerbeschädigung ja aber ohne Kennzeichen "G". Kein sonstiges Vermögen vorhanden. Es handelt sich um Eheleute einer hat Rente der andere hat kein Einkommen.
Danke für Eure Antwort.

-- Editiert von marika123124 am 04.04.2020 08:56

-- Editiert von muemmel am 04.04.2020 12:51

-- Editiert von muemmel am 04.04.2020 12:51

-- Editiert von Moderator am 04.04.2020 18:50

-- Thema wurde verschoben am 04.04.2020 18:50

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33966 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von marika123124):
ob ein KFZ, Wert ca. 3.300 Euro zum Schonvermögen gehört.
Ja. Gehört dazu.

Das gilt bei Hartz 4 vom Jobcenter.
Das gilt auch bei GruSi vom Sozialamt.

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#2
 Von 
guest-12310.11.2020 21:16:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also müsste man ein Auto nur verkaufen, wenn es einen Wert über 10.000 Euro hat?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33966 Beiträge, 5866x hilfreich)

Nein. Wie kommst du auf 10.000?

Geht es denn um Hartz4/Alg2 vom Jobcenter?--->Für die Person ohne Einkommen ?---> Die dürfte ein KFZ von max. 7.500,- € Zeitwert haben.
Oder geht es um Alters-GruSi vom Sozialamt ?--- Für die Person mit Rente?---> Die dürfte insgesamt ein Schonvermögen (incl. KFZ) von max. 5.000,- haben.


Zitat (von marika123124):
Schwerbeschädigung ja aber ohne Kennzeichen "G"
Ist diese Person denn noch erwerbsfähig? Schwerbeschädigung ohne *G*--- das ist nicht deutlich.

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#4
 Von 
guest-12310.11.2020 21:16:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um Grundsicherung bei Eheleuten. Die Frage ist, ob sie ihr Auto mit Wert von ca. 3.300 behalten dürfen. Das "G" steht für gehbehindert. Das liegt aber bei denen nicht vor.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33966 Beiträge, 5866x hilfreich)

Grundsicherung bei Eheleuten--- gibts vom Jobcenter und/oder auch vom Sozialamt.
Es kann auch von beiden Ämtern Grundsicherung geben. Wenn die Rente gering ist und der andere kein Einkommen hat.
Für welches Amt fragst du? Und was soll das mit den 10.000,- ? Das passt nirgendwo hin.

Ja, sie dürfen ihr Auto behalten. Weil es in jedem Falle weniger als 5.000,- oder 7.500.- wert ist.

Zitat (von marika123124):
Das "G" steht für gehbehindert. Das liegt aber bei denen nicht vor.
Ja, ich weiß, was das G bedeutet.
Es gibt aber erwerbsfähige Schwerbehinderte mit und ohne G, die gehen jeden Tag stramm arbeiten.
Es gibt auch Schwerbehinderte mit und ohne G, die sind nicht erwerbsfähig. Gehen also nicht arbeiten.

Das G ist weder für ein Auto noch für deine Frage wichtig.

Jetzt alles klar?

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13104 Beiträge, 4452x hilfreich)

@marika:

Oder - für den Fall, dass Du mit den Begriffen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie ALG II nichts anfangen kannst - mal anders gefragt:

Zitat:
einer hat Rente der andere hat kein Einkommen.


Handelt es sich bei der Rente um eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente?

Wenn Erwerbsminderungsrente, handelt es sich um eine Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung und ist die Rente zeitlich befristet oder unbefristet (bis zum Eintritt in die Altersrente) bewilligt?

Wie alt ist die Person ohne Einkommen? Ist diese Person gesundheitlich in der Lage, mehr als 3 Stunden täglich arbeiten zu gehen?

Aus den Antworten lässt sich dann ableiten, von welcher Leistung hier die Rede ist, wobei @Anami dahingehend zuzustimmen ist, dass das Auto bei einem Wert von nur 3.300,- € in beiden Fällen nicht verkauft werden muss.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12310.11.2020 21:16:42
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke. Ehemann hat Altersrente und Ehefrau 66 J. bekommt im Juli Altersrente. Ich meinte die Grundsicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(33966 Beiträge, 5866x hilfreich)

Zitat (von marika123124):
Ich meinte die Grundsicherung.
Ja, ich auch. Es tut zweie geben!! :neck:

Aber nun ist klar: Grundsicherung im Alter. Vom Sozialamt. Nach SGB XII. Die Alters-GruSi ist gemeint.

Bleibt gesund und werdet alt!



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