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Hallo,
mein 35jähriger Sohn bezieht wegen Schwerbehinderung Grundsicherungsrente. Er lebt bei mir. Anfang nächsten Jahres möchte ich mit meinem Partner zusammenziehen. Durch sein hohes Einkommen wird meine Grundsicherung wegfallen. Meine Frage ist aber ob mein Sohn dann noch seine volle Grundsicherung erhält, da mein Partner ja nicht für ihn unterhaltspflichtig ist. Er ist nicht der Vater des Sohnes, aber wir werden in Zukunft in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Viele Grüße
Paula
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Grundsicherungsrente
5. August 2011
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Frage vom 5. August 2011 | 07:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsicherungsrente
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#1
Antwort vom 5. August 2011 | 18:08
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@Paula123123
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/merkblatt_zur_grundsicherung.pdf
Du meinst sicher, dass dein Sohn aufgrund Anspruchsverneinung durch dir DRV Bund Leistungen nach SGB XII bezieht. Ansonsten bitte ich um Erklärung, was eine Grundsicherungsrente ist
Sunbee
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