Gutachten Agentur für Arbeit

7. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sani73
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)
Gutachten Agentur für Arbeit

Hallo an das Forum, (Achtung lang)

ich habe folgendes Problem.
Ich habe mich ende März nach längere Krankheit (noch nicht ausgesteuert) bei der Agentur für Arbeit gemeldet, weil ich endlich wieder beruflich Tätig sein wollte. Zuvor hatte ich einige zum Teil schwere Operationen und deshalb auch psychische Probleme, habe einen GdB 40% und bin gleichgestellt. Da bereits ein Arbeitsversuch in meinem Beruf in die Hose ging sagte ich meiner Sachbearbeiterin das ich mir nicht sicher sei ob ich das überhaupt noch schaffe. Sie (Abteilung Reha)klärte mich dann über meine Möglichkeiten auf. Weiterbildung Umschulung usw. Sie redet aber förmlich auf mich ein einen Antrag auf med. Reha zu stellen. Sie leitet dann ein Gutachten ein und meinte das ich mich nicht so unter Druck setzen soll. In Ihrem Beisein sollte ich dann noch einen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Antworten wurden mir zum Teil vordiktiert. Sie gab mir auch eine Eingliederungsvereinbarung mit. Die ich aus Gutgläubigkeit einsteckte. Zuhause angekommen habe ich gelesen das von dem besprochen nichts in dieser Vereinbarung stand nur das ich mich in meinem Beruf bewerben soll. Gut das ich diese nicht unterschrieben habe.
Ein paar Tage später konnte ich in meinem Beruf ein Probearbeiten für 2 Tage machen und hätte dort auch einen Vertrag unterschreiben können. Von der Stelle habe von einer Bekannten erfahren und gedacht das ich es ja nochmal versuchen könnte. Bin dann zu meiner SB und habe ihr das so mitgeteilt. Leider ging das mit dem Probearbeiten total in die Hose. Ich habe das körperlich und auch psychisch nicht geschafft war aber zu euphorisch weil ich ja eigentlich wieder arbeiten will. Jetzt war es so das dieser Gutachter in meiner euphorie angerufen hatte. Ich sagte ihm dann das ich schon Probleme mit meinen Gelenken gehabt habe und das ich das psychisch sicher packen könnte ich müsse mich dadran aber erst gewöhnen. Meine Euphorie verflog dann aber recht schnell wieder und hatte irgendwie das Gefühl als ob mich der Gutachter jetzt missverstanden hatte. Also suchte ich meine Sachbearbeiterin und sprach mit ihr über mein Problem. Sie wollte sich dann mit dem Gutachter kurzschließen und mich dann nochmal anrufen. Bei dem Gespräch fing sie wieder an das ich einen Rehaantrag stellen solle. Nachdem sie mit dem Gutachter telefonierte rief sie mich zurück und meinte das der Gutachter meine Probleme mit aufnehmen würde und das ich mir keine Gedanken mehr machen soll. Wir würden erstmal das Gutachten abwarten. Auch bei dem Gespräch sagte sie mir das ich einen Rehaantrag stellen solle. Das tat ich dann auch weil ich dachte das der Gutachter das auch so sieht.
Zwischenzeitlich schickte sie mir dann Stellenvorschläge zu in denen ich Tätigkeiten ausführen sollte die ich hätte nie schaffen können.
3 Wochen später hatte ich dann einen Termin zur Gutachtenbesprechung. Das war der 24.05.
Was ich da lesen musste traf mich total und machte mich leicht sauer aber auch aggressiv. Laut Gutachten sind alle berufsspezifischen Tätigkeiten auszuschließen. Auf der anderen Seite sei mein Beruf aber noch leidensgerecht. Zu dem würde eine Reha nicht in Vordergrund stehen.
Auf meine Frage wie das funktionieren soll habe ich keine Antwort erhalten nur das der Gutachter ja sagt das ich in meinem Beruf arbeiten kann.
Als ich ihr dann sagte das ich das Gutachten so nicht stehen lassen kann und einen Widerspruch einlegen will wurde sie hellhörig und meinte das würde nicht gehen.
Stinksauer habe ich den Raum dann verlassen. Einige Stunden später rief sie mich dann an und meinte das sie mit dem Gutachter gesprochen hätte und er mich erneut begutachten wolle.
Ich habe dann eine Nacht über die Geschehnisse geschlafen und schrieb meiner SB am nächsten Tag eine Mail weil ich das so nicht stehen lassen konnte. Ich teilte ihr mit wie ich mir jetzt vorkomme und wie es mir damit geht. In einer Antwortmail stritt sie dann alles ab. Sie hätte mich nie über meine Möglichkeiten aufgeklärt und auch zu einem Rehaantrag nicht.
Mit dem Gutachter habe ich dann nochmal telefoniert. Er ist der Auffassung das man das Gutachten nicht ändern müsse und ich wolle doch unbedingt in meinem Beruf arbeiten. Stimmt so gar nicht weil ich bei meiner Sb immer wieder gesagt habe das ich das Gefühl habe das ich es nicht schaffe.
Auf meine Frage was ich denn auf der Arbeit den ganzen Tag machen soll habe ich auch von ihm keine Antwort erhalten.

Nun meine Frage. Kann ich in irgendeiner Weise was gegen das Gutachten und gegen meine SB machen? Ich habe das Gefühl als ob ich falsch beraten wurde.

Sorry das es soviel ist aber es ist eben viel passiert.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Danke
Sani

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)

Hallo Sani,

natürlich kannst du gegen das Gutachten vorgehen - aber wieso solltest du, du schreibst doch selbst

quote:<hr size=1 noshade>Laut Gutachten sind alle berufsspezifischen Tätigkeiten auszuschließen <hr size=1 noshade>


Damit ist doch klar, dass du deinen Beruf - welcher immer es auch ist - nicht mehr ausüben kannst. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Hast du schon eine Gutachten-Kopie, sonst lass dir die geben, § 25 Abs. 4 SGB X .

Gruß!
Machts Sinn

-- Editiert Machts.Sinn am 07.06.2012 18:40

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sani73
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Damit ist doch klar, dass du deinen Beruf - welcher immer es auch ist - nicht mehr ausüben kannst. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? <hr size=1 noshade>


Das hast du schon richtig verstanden das ich alle berufsspeziefischen Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann. Im Gutachten steht das so nicht. Dort sind alle Einschränkungen aufgelistet. Allerdings steht in dem Gutachten auch das mein Beruf leidensgerecht ist.
Das ist der Widerspruch in dem Gutachten.

quote:<hr size=1 noshade>Hast du schon eine Gutachten-Kopie, sonst lass dir die geben, § 25 Abs. 4 SGB X . <hr size=1 noshade>


Ja habe ich schon Teil A u. B.

Im Teil A ist zu lesen was meine SB im besagten telefonat dem Gutachter mitgeteilt hat und das ist das Gegenteil von dem was ich mit ihr besprochen habe. Leider habe ich allerdings nichts schriftliches.

Bekomme jetzt noch von meinen Ärzten dazu Stellungnahmen. Aber ob die allein ausreichen weiß ich nicht.

Gruß
Sani


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Sani,

Du kannst gegen einen Bescheid vorgehen, aber nicht gegen ein Gutachten, denn dieses gibt lediglich die persönliche Sicht des Gutachters wieder....

Was Du tun kannst, ist eine Stellungnahme dazu zu verfassen. Diese muss dem Gutachten beigelegt werden.

Mir fällt auf, dass sich zuviel im nebulösen nicht beweisbaren abspielt.

Mein dringender Rat im Umgang mit dieser Behörde:

- Jegliche Kommunikation ausschließlich in Schriftform (keine Telefonate, emails sms etc. sondern Brief am besten persönlich abgeben und Eingang auf Kopie abstempeln lassen)

- Einladungen immer mit Begleitperson wahrnehmen

- Ärztliche Begutachtungen sehr gut vorbereitet und stets mit Begleitperson wahrnehmen

usw.

An Deiner Stelle würde ich einem Sozialverband beitreten (kostet 4 € Mitliedsbeitrag/ Monat) und nur über Anwalt mit der Afa noch kommunizieren.

(Geb mal in die Suchfunktion ausgesteuert oder Nahtlosigkeitsregelung o.ä. ein, dann weißt Du ungefähr, in welche Richtung die Karten gespielt werden)

Grüße




-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sani73
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

man ist eben zu gutgläubig. Gerade dann wenn man noch nie damit was zutun hatte.

quote:
- Jegliche Kommunikation ausschließlich in Schriftform (keine Telefonate, emails sms etc. sondern Brief am besten persönlich abgeben und Eingang auf Kopie abstempeln lassen)


Meine Telefonnummer usw. habe ich bereits bei der Agentur löschen lassen.

quote:
- Einladungen immer mit Begleitperson wahrnehmen
- Ärztliche Begutachtungen sehr gut vorbereitet und stets mit Begleitperson wahrnehmen


Das werde ich jetzt auch machen.

quote:
An Deiner Stelle würde ich einem Sozialverband beitreten (kostet 4 € Mitliedsbeitrag/ Monat) und nur über Anwalt mit der Afa noch kommunizieren.


Werde nachher mal bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen. Mein Arzt hatte mir dazu auch geraten allerdings habe ich auch etwas Angst das mir dann das Amt das leben zur Hölle macht.

quote:
Du kannst gegen einen Bescheid vorgehen, aber nicht gegen ein Gutachten, denn dieses gibt lediglich die persönliche Sicht des Gutachters wieder....
Was Du tun kannst, ist eine Stellungnahme dazu zu verfassen. Diese muss dem Gutachten beigelegt werden.


Na dann hat er aber eine merkwürzige Sichtweise. ;-)
Stellungnahmen bekomme ich von 2 Stellen.

Für mich ist es jetzt bloss nicht so gut, da meine SB meint das ich gut in meinem Beruf arbeiten kann weil der Gutachter das so geschrieben hat. Sprich mit dem Gutachten hätte ich keine Chance auf eine Umschulung oder ähnlichem. Sehe mich jetzt schon im ALG2.

Gruß
Sani

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Sani,

quote:
Sehe mich jetzt schon im ALG2


das ist bei ALG I Anspruch dann möglich, falls Du gesperrt würdest. Mir ist das 3 x passiert, bis die DRV schließlich eingelenkt hat. In diesem Fall müsstest Du das Sozialgericht per Eilantrag um - ich glaube aufschiebende Wirkung heißt das - Deines sustantiierten Widerspruchs bitten.

quote:
Werde nachher mal bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen. Mein Arzt hatte mir dazu auch geraten allerdings habe ich auch etwas Angst das mir dann das Amt das leben zur Hölle macht.


Das Amt macht Dir so oder so das Leben zur Hölle, denn zahlen wollen die nichts. Wenn Ra eingeschaltet sind, guckt man maximal 2x hin. Aber im Grunde interessiert das in dieser meiner Ansicht nach "kriminellen" Behörde niemanden. Man will durch Unterdrucksetzung Eindruck schinden und wenn da dann RA Gebühren und verlorene Rechtsstreitigkeiten anfallen.... Das juckt keinen dort, man haftet ja nicht persönlich. Übrigens brauchst Du einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt und auf den mußt du auch aufpassen, denn Anwälten kann's wurscht sein, ob der Mandant mit seinem Anliegen durchdringt oder nicht. Das Geld bekommt der trotzdem.

quote:
Na dann hat er aber eine merkwürzige Sichtweise. ;-)

Gutachter arbeiten stets im Auftrag!!!!!!!! Das sind Mietmäuler und dürfen sich irren.

Von daher empfehle ich, auch für den Gutachter alles in Schriftform vorzubereiten: Anamnese, Diagnosen, Beschwerden wie sie sich im Alltag und job bemerkbar machen usw.. Der Vorteil für den Gutachter ist, dass er bei Erstellung des Gutachtens alles schwarz auf weiß vor sich liegen hat und nur noch abzuschreiben braucht und Bezug nehmen muss. Vergessen und Verdrehen der mündlichen Äußerungen entfallen damit.

quote:
Für mich ist es jetzt bloss nicht so gut, da meine SB meint das ich gut in meinem Beruf arbeiten kann weil der Gutachter das so geschrieben hat.

die SB kann viel meinen und glauben, wenn der Tag lang ist. Bring ihr alles in Schriftform, da hat sie zu tun und keine Zeit sich aufzuspielen und rede nur das nötigste.

Grüße



-- Editiert heiligs_blechle am 08.06.2012 10:18

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)


Hallo Schnebi und Sani,

gegen so ein Gutachten ist zwar der „Widerspruch" nicht zulässig – trotzdem gibt es Mittel und Wege, die deutlich über eine „beigefügte Stellungnahme" hinausgehen, gerade wenn sich das Gutachten in sich widerspricht.

Fakt ist nämlich, dass der Arzt als Mediziner nur die gesundheitliche Situation, insbesondere das positive und negative Leistungsbild festzustellen hat. Die berufskundliche Auswertung und die Folgen am Arbeitsmarkt fallen letztlich nicht in seine Beurteilungszuständigkeit.

Im Übrigen hat die Arbeitsagentur viele berufskundliche Informationen, auch zu den gesundheitlichen Anforderungen von Berufen und Tätigkeiten. Und wenn die selbst nicht klären könnten, inwieweit das Leistungsvermögen harmoniert oder entgegen steht, gibt es viele kompetente Stellen. Vielleicht kommt man über diesen Zugang (ggf. nach Registrierung) da auch selbst etwas näher ran: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp

Also: die Hoffnung nicht aufgeben, sondern zur sachlichen Klärung beitragen – so schwierig wird das schon nicht sein.

Gruß
Machts Sinn

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sani73
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo ihr zwei,

ganz lieben Dank für eure Antworten.

Habe vorhin mit der Rechtsberatung meiner Versicherung gesprochen.
Der Typ sieht auch die Widersprüche in dem Gutachten und sagte mir auch das ich so nix dagegen machen kann. :-(
Auf der anderen Seite kann ich aber dann doch dagegen angehen sobald ich deswegen nachteile bekomme.

Eigentlich wollte ich der DRV das Gutachten so nicht zukommen lassen. Habe ja einen Antrag auf med. Reha gestellt. Jetzt werde ich das doch tun weil ich bei negativen Bescheid was unternehmen kann. Mein behandelnder Arzt hat seine Stellungnahme bereits fertig und zur Agentur geschickt. Diese geht auch mit zur DRV.

Jetzt warte ich erstmal ab was passiert.

Aus Fehlern lernt man ja bekanntlich und ich denke diese Fehler die ich bis jetzt gemacht habe, werde ich nicht mehr machen.

Danke nochmal

Sani

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)


Tatsächlich Sani? Du hast bei der Arbeitsagentur keine zutreffende gesundheitliche Basis und willst mit dieser unzutreffenden Basis auch bei der Rentenversicherung "auf Sand bauen" - bevor das mit der AA näher geklärt ist?

Das würde ich mir aber gut überlegen! Wenn du eine Ablehnung "provozierst" um dagegen angehen zu können, kann es nämlich Jahre dauern bis das näher geklärt ist. Da gibt es bestimmt sinnvollere Wege ...

Gruß
Machts Sinn

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

sani,

da stimm ich MachtSinn aber vollkommen zu: Schick bloß das Gutachten nicht hin.

Diese beiden Behörden korrespondieren doch miteinander. Du kriegst das nicht mit, höchstens durch Akteneinsicht.

Die Taktik ist, Dich weich zu kochen, so lange, bis Du Deine Anliegen und Ansprüche aufgibst.

Grüße


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sani73
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, das ist mein ernst.

Ich hatte der DRV in meinem Antrag mitgeteilt das ich das Gutachten nachreiche. (War auch ein Fehler)
Die Widersprüche in dem Gutachten sind so offensichtlich das man die nicht überlesen kann.
Mein Arzt hat dazu folgendes geschrieben:
das durch den ärztlichen Dienst der Agentur f. Artbeit erstellte Gutachten zur sozialmedizischen Beurteilung der vorgenannten Patientin weist in einigen Bereichen deutliche Widersprüche auf. Bezüglich des negativen Leistungsbildes wird angegeben das eine hohe Anforderung an die soziale Kompetenz sowie häufiges knien, bücken, und hocken, weiterhin häufig einseitige o. kraftvolle Beanspruchung vom Arm und Hände rechts für zukünftige Berufe auszuschließen sind. (Ich bin eine Rechtshänderin)
Im abschließenden Teil wird darauf hingewiesen, dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (Gesundheitsbereich) weiterhin leidensgerecht wäre.
Grade im Hinblick auf diesen Beruf ist festzustellen, dass Mitarbeiter in diesem Bereich sehr häufig knien, hocken und sich bücken müssen um die Pat. mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Weiterhin besteht ein direkter Patientenkontakt, der eine hohe soziale Kompetenz erfordert, welche meine Pat. z.Zt. offenbar nicht gewachsen ist. Im Hinblick darauf ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht leidensgerecht und somit auch nicht durchführbar.
Ich empfehle daher aus medizinischer Sicht eine Umschulung oder Weiterbildung aufbauend auf dem jetzigen Beruf der. Pat., jedoch ohne Arbeiten in Extrempositionen, wie auch mit möglichst wenig Patientenkontakt.
................
Das geht auch zur DRV. Dazu noch eine andere Stellungnahme.
Dazu wurde mir von meiner Versicherung geraten. Ich sollte in einem Schreiben auch nochmal auf die Sache eingehen.

Ich hatte den Arzt bereits schriftlich und Telefonisch auf die Widersprüche hingewiesen. Ohne Erfolg. Er ist der Meinung das er keine widersprüchlichen Angaben gemacht hat und ohne neue Befunde würde er kein neues Gutachten erstellen.
Ich denke da werden noch Wochen vergehen bis er den Fehler einsieht.

Gruß
Sani


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sani73
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

Ja, das ist mein ernst.

Ich hatte der DRV in meinem Antrag mitgeteilt das ich das Gutachten nachreiche. (War auch ein Fehler)
Die Widersprüche in dem Gutachten sind so offensichtlich das man die nicht überlesen kann.
Mein Arzt hat dazu folgendes geschrieben:
das durch den ärztlichen Dienst der Agentur f. Artbeit erstellte Gutachten zur sozialmedizischen Beurteilung der vorgenannten Patientin weist in einigen Bereichen deutliche Widersprüche auf. Bezüglich des negativen Leistungsbildes wird angegeben das eine hohe Anforderung an die soziale Kompetenz sowie häufiges knien, bücken, und hocken, weiterhin häufig einseitige o. kraftvolle Beanspruchung vom Arm und Hände rechts für zukünftige Berufe auszuschließen sind. (Ich bin eine Rechtshänderin)
Im abschließenden Teil wird darauf hingewiesen, dass die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (Gesundheitsbereich) weiterhin leidensgerecht wäre.
Grade im Hinblick auf diesen Beruf ist festzustellen, dass Mitarbeiter in diesem Bereich sehr häufig knien, hocken und sich bücken müssen um die Pat. mit Hilfsmitteln versorgen zu können. Weiterhin besteht ein direkter Patientenkontakt, der eine hohe soziale Kompetenz erfordert, welche meine Pat. z.Zt. offenbar nicht gewachsen ist. Im Hinblick darauf ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht leidensgerecht und somit auch nicht durchführbar.
Ich empfehle daher aus medizinischer Sicht eine Umschulung oder Weiterbildung aufbauend auf dem jetzigen Beruf der. Pat., jedoch ohne Arbeiten in Extrempositionen, wie auch mit möglichst wenig Patientenkontakt.
................
Das geht auch zur DRV. Dazu noch eine andere Stellungnahme.
Dazu wurde mir von meiner Versicherung geraten. Ich sollte in einem Schreiben auch nochmal auf die Sache eingehen.

Ich hatte den Arzt bereits schriftlich und Telefonisch auf die Widersprüche hingewiesen. Ohne Erfolg. Er ist der Meinung das er keine widersprüchlichen Angaben gemacht hat und ohne neue Befunde würde er kein neues Gutachten erstellen.
Ich denke da werden noch Wochen vergehen bis er den Fehler einsieht.

Gruß
Sani


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
somnambule
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo..

ich möchte mich mal in diesem Thema einklinken.
Ich habe auch ein ärztliches gutachten vom Arbeitsamt.
Auch einen Gdb von 30.
meine Frage..

Wurdest du denn direkt untersucht vom Amtsarzt? hattest du evtl auch Befunde abgegeben,die belegen inwie weit du eingeschränkt bist?
Schon dein Bescheid über deinem GdB müste ja aussagen welche einschränkung vorliegt.
ME.. sind die meisten Amtsärze der AA ja von denen gestellt. Denn in der Regel sagen ja schon viele Befunde ,wenn man welche hat,aus in wie weit man eingeschränkt ist .

Und zur Reha möchte ich mal sagen. Die genehmigung zur Reha trifft weder das AA noch der AA. Den Reha-Antrag stellst du über deinem Arzt an Di kk oder der Lva.

Denn die bezahlen schliesslich auch die Kosten.
Nach der Reha wird ja nochmal Befundet, ob du weiter eingschränkt bleibst oder nicht.
Gegebenenfalls kannst du ja jederzeit einen neufeststellungsantrag stellen um evtl den Gdb zu erhöhen.

Also ich wünsche Dir erstmal viel Erfolg

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sani73
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

@somnambule

ich habe bei der AfA alle Befunde eingereicht. Es sind hauptsächlich Orthopädische Befunde aber auch einen Bericht von meiner Psychotherapeutin bei der ich wegen Mobbing am Arbeitsplatz bin. Der Gutachter hatte mich vor Erstellung des Gutachtens angerufen und ich habe dem rede und Antwort gestanden. Leider verharmlose ich aber gerne auch was nur damit andere nicht merken das es mir schlecht geht. Auch wenn ich weiß das es verkehrt ist passiert mir das doch des öfteren.
So war es leider auch bei dem Gespräch. Deshalb suchte ich das Gespräch mit meiner SB die meinte das sie das mit dem Arzt besprechen wollte. Als ich ihr sagte das ich das doch auch selber klären könnte meinte sie nur nee brauchen sie nicht ich mache das schon.

Inzwischen sind die Fronten zwischen der AfA und mir total verhärtet.
Hatte mir jetzt zusätzlich den Teil A vom ärztlichen Dienst angefordert und was ich da lesen musste, hat mich zutiefst gekränkt, fühle mich schon leicht gemobbt und verar.........

Dort musste ich lesen das ich dem Gutachter am Telefon gesagt haben soll das ich unbedingt noch in meinem Beruf arbeiten will. Wenn ich könnte würde ich das liebend gerne machen, aber leider musste ich feststellen das es nicht mehr geht.

Im nächsten Absatz steht dann das was meine SB dem Gutachter mitgeteilt hat.
Bei Frau ..... haben sich massive psychische Probleme eingestellt. Dabei habe ich ihr nur gesagt das ich das Gefühl hätte als ob mich der Gutachter evtl. missverstanden hat.

Jetzt ist es so das die mich am liebsten in eine Psychische Werkstatt stecken würden obwohl ich bis vor kurzen voll im Berufsleben stand.

Im Moment bekomme ich von einigen Stellen Hilfe. Jeder der das liest schüttelt mit dem Kopf. Hatte mich über die Vorkommnisse beschwert aber das blieb ohne Erfolg.

Mein Arzt hat mich jetzt erstmal krank geschrieben. Die DRV hat mir zum Glück eine Orthopädische Reha genehmigt worüber ich mich sehr gefreut habe.

Bin mal gespannt wie es nach der Reha weiter geht.

Gruß
Sani


-----------------
""

5x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
somnambule
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

HALLO. ICH BIN MAL WIEDER HIER GELANDET. Mich würde mal interessieren wie es nun weiterging und inwieweit du Erfolg hattest.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.