Gutachter der DRV im nachinein ablehnen?

17. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.12.2009 11:32:18
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Gutachter der DRV im nachinein ablehnen?

Hallo, ich schon wieder.
Ich war heute beim Gutachter der DRV wegen EU-Rente, es war echt das allerletzte was da abgelaufen ist. Aber der Reihe nach.

Vorwegzusetzen ich nehme Opiate der Stufe 2 und andere Schmerzkiller wegen einer vorhandenen Fibromyalgie. Darum und auch als Beistand (Zeugen)habe ich mich von einem Freund hinfahren lassen. Ich habe diesen Beistand telefonisch der DRV gemeldet.

Wir kommen also überpünktlich an. Pünktlich tauchte der Gutachter auf und dann ging es schon los.

Als ich anmerkte das ich meinen Beistand gerne dabei hätte, lehnte der Gutachter diesen ab. Die Begründung war, daß ich es hätte es dem Gutachter vorher ankündigen müssen.
Auf den Hinweis das ich den Beistand der DRV telefonisch angekündigt habe,wurde entgegnet, das interessiere nicht.

Notgedrungen ließ ich mich ohne Beistand untersuchen, in deren Verlauf dann Aussagen wie „Fibromyalgie ist keine Krankheit“ „Stellen Sie sich mal nicht so an, Sie können doch sicher mehr als Sie hier vorgeben“ oder “Bei mir hat es noch nie Rente auf Fibromyalgie gegeben“ getätigt wurden. Leider konnte mein Beistand nur diese Aussagen auf dem Flur mithören. Es war echt schon an der Grenze zur Menschenverachtung.

Dann unterstellte man mir Diagnosen von Ärzten, bei denen ich nie im Leben gewesen bin. Im Nachhinein stellte sich heraus, daß Unterlagen anderer Patienten fälschlich in meine Akte geraten sind.

Meine eigens für diese Untersuchung zusammengestellten Unterlagen würdigte man in herablassender Weise mit „Sie haben sich ja sehr gut vorbereitet“. Auf die Bitte diese Unterlagen zusammen mit dem Gutachten zur DRV zu senden, schlug man dieses aus, mit dem Kommentar „Ihre Akte ist schon eh viel zu dick“ .

Bei der körperlichen Untersuchung interessierte es nicht im geringsten ob man mir damit Schmerzen zufügt. Gerade bei den Sprunggelenken und Zehen bagatellisierte man die Schmerzen regelrecht. Stellte aber fest das sich eine Zehe bereits zur Hammerzehe gebildet hat, welche auch durch entzündliche Erkrankungen des Fußes entstehen. Was man aber mit keiner Silbe erwähnte.


Kann ich aus den o.G. Gründen diese Gutachten im nachhinnein ablehnen und mich über den Gutachter beschweren.
Wenn ja, wo und am besten noch ein wie.

Ich war nach dieser "Untersuchung" so fertig das ich von heute mittag bis jetzt eben, ausruhen musste, aber angeblich bin ich ja kerngsund ;(

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10 Antworten
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#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Meines Wissens begründet sich das Recht auf einen Beistand sich aus SGB X, §13, außerdem SGB I, §33.

Du kannst schriftlich bei dem Auftraggeber dieses Gutachtens beschwerde einlegen, ich weiss aber nicht ob das im nachhinein möglich ist, Warum hast du denn nicht gleich abgebrochen als man deinen Beistand abgelehnt hat?

quote:
Notgedrungen ließ ich mich ohne Beistand untersuchen, in deren Verlauf dann Aussagen wie „Fibromyalgie ist keine Krankheit“ „Stellen Sie sich mal nicht so an, Sie können doch sicher mehr als Sie hier vorgeben“ oder “Bei mir hat es noch nie Rente auf Fibromyalgie gegeben“ getätigt wurden. Leider konnte mein Beistand nur diese Aussagen auf dem Flur mithören. Es war echt schon an der Grenze zur Menschenverachtung.


Fibromyalgie ist keine Krankheit, da hat der Gutachter im Prinzip nicht unrecht, aber da es in der Internationalen statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme unter der M79.0 geführt wird, ist es anerkannt.

Eigentlich ist es ein Schmerzsyndrom das diverse Ursachen haben kann, körperlicher sowie seelischer Art.

quote:
Meine eigens für diese Untersuchung zusammengestellten Unterlagen würdigte man in herablassender Weise mit „Sie haben sich ja sehr gut vorbereitet“. Auf die Bitte diese Unterlagen zusammen mit dem Gutachten zur DRV zu senden, schlug man dieses aus, mit dem Kommentar „Ihre Akte ist schon eh viel zu dick“ .



Davon sollte man eigentlich ausgehen das man sich vorbereitet. Sende diese Unterlagen am besten gleich mit der Beschwerde über den Gutachter dem Auftraggeber dieses Gutachtens.

quote:
Bei der körperlichen Untersuchung interessierte es nicht im geringsten ob man mir damit Schmerzen zufügt. Gerade bei den Sprunggelenken und Zehen bagatellisierte man die Schmerzen regelrecht. Stellte aber fest das sich eine Zehe bereits zur Hammerzehe gebildet hat, welche auch durch entzündliche Erkrankungen des Fußes entstehen. Was man aber mit keiner Silbe erwähnte.


Na klasse, auch hier hätte ich dann spätestens die Untersuchung abgebrochen.
Lass die die Hammerzehe am besten noch von einem deiner Ärzte diagnostizieren, dann hast du ggf. noch was von der Untersuchung.


quote:
Kann ich aus den o.G. Gründen diese Gutachten im nachhinnein ablehnen und mich über den Gutachter beschweren.



Beschweren auf jedenfall, beim Auftraggeber und evtl. sogar bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Ob aber das Gutachten damit quasi ungültig wird, da bin ich überfragt.



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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Cultured Pearls

Ergänzend zu @Fulgora, aus m. Erfahrung:
ja. Du kannst im Nachhinein ablehnen. Dazu rate ich dir in so einem Fall auch dringend. Ich musste das auch schon.

Ich habe so einige Gutachter erlebt, die sich ähnlich und schlimmer verhalten haben. Da wurde gesponnen, dass sich die echten Spinnen gewundert hätten, da wurden Erkrankungen *erfunden* die es gar nicht gibt (somit dokumentiert, dass der betreffende Begutachter null Ahnung hat), da wurde geblökt, dass mein Operateur lügt usw.
Erst kürzlich hat ein Gutachter, obwohl in der Beweisanordnung d. Gerichts stand, dass sämtliche bisherige Unterlagen kritisch zu würdigen sind, einfach gesagt: sie sind ja schon so oft...ich übernehme das mal. HALLO! Genau das sollte er ja nicht. Wenigstens hat er 20 Minuten gebraucht, mitsamt 3 Unterbrechungen und einer Sekretärin, die im Untersuchungsraum telefonierte...

quote:
Stellte aber fest das sich eine Zehe bereits zur Hammerzehe gebildet hat, welche auch durch entzündliche Erkrankungen des Fußes entstehen


Donnerwetter.

Da mein ganzer Sch*** auch mit einer Fußerkrankung und OPs begonnen hat, kann ich das sehr gut nachvollziehen, wenn es dir sehr weh tut

Auch wenn der P**** es nicht versteht: Fibromyalgie IST eine Erkrankung. ICD 79.7
Zum Glück bin ich nicht betroffen, aber da sie mir dauernd mit Rheuma kommen und deren Artverwandten, hatte ich das auch schon als Verdachtsdiagnose.

Schreib einen, so sachlich wie irgendmöglich gehaltenen, so kurzen wie es geht, Brief an die DRV Bund.





Sunbee






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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo ciltured pearls,

bezüglich Begutachtung möchte ich Dir wärmstens das Forum der unfallopferseite http://www.unfallopfer.de/forum/forumdisplay.php?f=15 ans Herz legen

Dort geht's zwar vorwiegend um BG-Fälle, aber die Machenschaften sind immer die selben.

Sind Dir eigentlich mehrere Gutachter im vorab zur Auswahl gestellt worden? Wenn nein, kannst Du m.E. das Gutachten bereits aufgrund Nichteinhaltung formaler Kriterien angreifen. Dir musste nach meiner Kenntnis auch die Möglichkeit im vorab bereits eingeräumt worden sein, einen eigenen Gutachter zu benennen.....

.... aus meiner Sicht ist das Hinausdeligieren Deiner Begleitperson ebenfalls ein formaler Fehler. Neulich erst habe ich ein Urteil gelesen.... aber ich kann es Dir leider nicht benennen

.... meines Erachtens verhält es sich so, dass Du den Gutachter im nachhinein nicht ablehnen kannst..... aber Du kannst m.W. verlangen, dass das Gutachten aus Deiner Akte entfernt werden muss und eine neue Begutachtung statt findet

Halt die Ohren steif. Das passiert nicht nur Dir sondern ist gang und gäbe nach dem Motto: Man kann's ja mal probieren. Fertige auf jeden Fall ein Protokoll an

Liebe Grüße

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#4
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Meine Termin bei dem orthopädischen Gutachter, der mich i.A. der RV Bund, Berlin, begutachtet hat, und über den ich mich in Berlin massiv beschwert habe, führte zu einem 4-seiten langen Schreiben aus Berlin, in dem mir die haarsträubensten Dinge erzählt wurden, warum dieser Herr Doktor seine Beurteilung so und nicht anders gemacht hat. "Ein grossartiger, brillanter Mediziner und Fachmann, der seit vielen Jahren erstklassige Arbeit leistet......Wie können Sie unterstellen....?" Während ich trotz des dichten Kölner Berufsverkehrs pünktlich in der Praxis war, erschien Herr Doktor mit 45 Minuten Verspätung. Keine Wort der Entschuldigung. Aus Berlin dazu: "Er mußte ja einkalkulieren können, dass Sie (ich) wegen des morgendlichen Verkehrs nicht pünktlich sein würden!" Ganz ehrlich, so schräg kann ich nicht denken.

Er bediente hervorragend alle Klischees, die man von solchen Menschen, die dafür bezahlt werden, "Gefahr" abzuwenden (hier: Rente), bestens kennt.

Einen so arroganten, überheblichen Menschen, dem bereits beim Betreten seines Sprechszimmers schon gut sichtbar im Gesicht stand, wie er mich begutachten würde, habe ich in meiner langen Geschichte um Krankheiten, Arbeitsunfähigkeit, Auseinandersetzungen mit den Arbeitsagenturen - bis zur Berentung - selten erlebt. Andere Gutachter gaben sich zumindest sachlich, neutral, sogar weitgehend verständnisvoll und machten ihren Job, so dass ich - bis ich die Gutachten aus Berlin vorliegen hatte - in der Illusison lebte, ich hätte vernünftige Gutachter getroffen.......;) Meine Güte, damals, im Jahr 2007, war ich noch naiv. Bei weiteren Begutachtungen wußte ich dann, wie der Hase laufen würde. Und es hat sich alles genau - wie angenommen - bestätigt.

Übrigens: Ich war damals so wunderbar beeinander, dass ich zu allen Terminen mit "Beistand" anrückte. Dieser Orthopäde nahm das zum Anlass, sich dazu wiederholt blöde zu äußern. Mein Mann und ich haben das einfach ignoriert. Das ganze Geschehen war eh in weniger als 12 Minuten abgeschlossen. Er stellte keine Fragen, machte ein minimalkurze Untersuchung, bei der er meine Schmerzen als - ich würde salopp sagen - nicht erwähnenwert bezeichnete und so rasch fertig war, dass wir uns kopfschüttelnd angesehen haben.

Anmerkung dazu: Ich wurde am 16.11.2006 an der rechten Schulter operiert. Das volle Programm, einschließlich Ruptur der Supra spinatus. Aus der Klinik entlassen stellte ich mich am nächsten Tag meinem Orthopäden vor, der wirklich entsetzt war: Man hatte mich mit einer bösen Infektion nach Hause geschickt, ohne das zu bemerken. Infolgedessen hatte ich einen äußerst zäh verlaufenden Heilungsverlauf, der nach Monaten der Behandlung bei den Rezepten nach dem Betäubungsmittelschutzgesetz ankam. Das in kürzester Lesart. Dazu kamen Komplikationen einer schweren Bauch-OP (die den Orthopäden selbstverständlich nicht interessieren mußten). Ich war durchgehend von November 2006 bis zum Rentenbescheid im September 2009 schwer krank und infolgedessen zu keiner Stunde Arbeit fähig. Alle drei Gutachter haben mich im Auftrag und für die RV Bund als zwischen 3 und 6 Stunden, zwei sogar als "vollschichtig arbeitsfähig" erklärt.
Nur am Rande: Meine Reumatologin hat vor drei Jahren die Diagnose "Fibromyalgie" gestellt, die ja bekanntlich auch psychosomatische Ursachen haben kann (wenn andere solcher Krankheiten diagnostiziert sind). Das hat bei all' dem keine Rolle gespielt. Ich habe in den Jahren dazu auch die merkwürdigsten, zum Teil abwertenden und mich lächerlich machen sollenden Kommentare von Ärzten erfahren. Der Hammerzeh bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung. Der erste wurde mir vor vielen Jahren operiert, an dem zweiten laboriere ich seit 2 Jahren herum, traue mich aber wegen meines "Glücks" bei solchen Eingriffden in den letzten 3 Jahren, das ich sprichwörtlich habe, nicht an die OP heran. Man kann das relativ problemlos operieren lassen. Und dann ist der Punkt erledigt.

Nicht unterkriegen lassen. Wehren, wo es angebracht und sinnvoll erscheint, aber einkalkulieren, dass es Situationen im Leben gibt, in denen man (leider) am kürzeren Hebel zu sitzen scheint. Mein "Kampf" bis zum Ergebnis hat exakt 19 Monate gedauert. Er hat mich immer wieder stark gemacht und mich getreten, wenn ich mal soweit war, dass ich alles hinwerfen wollte, weil ich keinen Sinn mehr sah. Aber: Je besser die Information, desto größer die Aussicht auf Erfolge. Alles Gute und viel Glück.;)

sternchen08

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.12.2009 11:32:18
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe das Schreiben jetzt fertig und werde es sobald die Post aufmacht absenden an die DRV und an den VDK.

Dank an euch. Ich denke ich habe dann noch mindestens einen weiteren Formalfehler gefunden:
- keine Auswahlstellung mehrerer Gutachter
- Ablehnen der Begleitperson
- keine Überprüfung der Personalien

Das und die obengenannten Misstände und Schikanierungen, sollten eigentlich reichen um den Gutachter abzulehenen und einer verwertung des Gutachtenens zu widersprechen.

Oder wie seht ihr das?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.12.2009 11:32:18
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich werd echt noch wahnsinnig, heute bekomme ich ein Schreiben der DRV:

quote:
Wir bedauern das Sie Anlass zur Kritik hatten, da die Begutachtung nicht Ihren Erwartungen entsprach und Ihhen auch der Eindruck verwittelt wurde, Ihrem Anliegen sei nicht in angemessener Form Rechnung getragen waorden. Wir versichern Ihnen .......


Und jetzt kommt es:

quote:
Wir dürfen Ihnen versichern, dass das von Frau Dr. XXXXX erstellte Gutachten durch unseren beratungsärztlichen Dienst sehr sorgfältig überprüft wurde, wobei selbstverständlich auch Ihre Einwände angemessen berücksichtigt wurden.


Jetzt meine Fragen:
Ich habe in der Beschwerde über die Art und Weise wie das Gutachten zustande gekommen ist (Formfehler) und wie die Ärztin mich behandelt hat, unmissverständlich zu verstehen gegeben das ich einer Verwertung des Gutachtens widerspreche. Dürfen die das denn jetzt überhaupt dem beratungsärztlichen Dienst vorlegen?

Kann und muss ich da jetzt wieder Beschwerde einlegen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Im Prinzip musst du jetzt das Gutachten aus deiner Akte klagen, wenn mich nicht alles täuscht.

Aber ich denke Sunbee1 weiß da näheres.

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Dürfen die das denn jetzt überhaupt dem beratungsärztlichen Dienst vorlegen?


Rein logisch würde ich mich schon fragen, wie das denn funktionieren soll, daß du einem Gutachten widersprichst, das dann nicht mal zur Prüfung deines Widerspruchs angesehen werden soll. Da beißt sich die Katze doch irgendwie in den selbigen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.12.2009 11:32:18
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

@Jennifer_A
Was haben die Beschwerde über das Verhalten des Gutachters und die formellen Fehler mit einem Widerspruch zu tun?
Widersprechen könnte ich nur dem daraus resultierenden Verwaltungsakt. So schlau bin ich inzwischen auch.

Ich habe Beschwerde gegen den Gutachter eingelegt und der Verwertung des auf o.g. Weise entstandenem Gutachtens widersprochen. Da es ja auf nennem wir es mal "unseriöse Weise" entstanden ist.

Eigentlich dürfte dieses Gutachten nun von niemandem mehr in Augenschein genommen werden, so fasse ich es jedenfalls auf wenn ich eine Verwertung "untersage".

Im Prinzip habe ich ja damit dem untersuchenden Arzt die Schweigepflichtsentbindung entzogen. Oder sehe ich das falsch.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Fulgora

Zuviel der Ehre ;) Ich wüsste nicht, ob man ein Gutachten aus der Akte klagen kann (ähnlich der Abmahnung im Arbeitsrecht, bei einer Abmahnung?)


@Jennifer A.

Bist du so nett und erklärst mir, was du mit deiner Aussage sagen willst? Ich kapiere es nicht :(



@Cultured Pearls

Deine Frage ist mir unverständlich.
Du hast den Gutachter abgelehnt. Fertig. Das mit dem Verwaltungsakt hatten wir ja schon.

Mehr kannst du zur Zeit nicht tun. Es war wichtig, dass du aus deiner Position alles tust, im Verfahren (in Hinsicht auf späteres Widerspruch oder/ und Klageverfahren) darauf hinzuweisen, dass du mit dieser Form des Gutachtens, dem Ergebnis, nicht einverstanden bist.


Die DRV wird nun über deinen Antrag entscheiden, mithilfe des Gutachtens.
Sollte das negativ für dich ausfallen, ergeht der (mittlerweile berühmte?) Verwaltungsakt, dem kannst du widersprechen.

Zum Verständnis: die DRV Bund zweifelt die Vorgehensweise des Gutachters offensichtlich nicht an (tut sie das je? Ich befürchte, sogar Gutachten von bereits vor dem Gutachten verstorbenen Gutachtern würden nicht angezweifelt....), deshalb wird sie dieses Papier natürlich verwenden.

Lehn dich zurück, du hast alles getan. Dein rechtlich relevanter *Einsatz* wird erst rechtliches Gehör finden beim Verwaltungsakt.


Sunbee

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-- Editiert am 14.12.2009 10:06

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