Härtefall bei Zahnersatz

26. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)
Härtefall bei Zahnersatz

Guten Morgen,

nach langem Suchen bin ich immer noch so schlau wie vorher. Das was ich wissen will, gibt mir das Internet nicht als Antwort. Ich hoffe, ich kann diesen Thread hier so erstellen, wenn er an falscher Stelle erscheint, bitte einfach verschieben. Vielen Dank.

Folgender Sachverhalt:

Angstpatienten beim Zahnarzt bezieht ALG II, zusammen für sich und Ihre 3 Kinder (7-11 Jahre).
Ehemann der Patientin ist Azubi im dritten Lehrjahr.

Nun finden sich überall viele verschiedene Zahlen (je nach Aktualität der Webseiten) wie hoch das gesamte bruttoeinkommen der Familie sein darf, damit auf Härtefall entschieden werden kann. Jedoch was zählt alles zum Bruttoeinkommen?

- Azubivergütung *erklärt sich von selbst
- Kindergeld *auch selbsterklärend

Wie schaut es mit H4/ALG II aus? Wird das mit eingerechnet, wenn ja, der Regelsatz oder auch die KdU?

Bisher ist der Stand der Dinge in Sachen Berechnungen folgender:
Wird der gesamte ALGII-Betrag als Einkommen gerechnet, zzgl. Kindergeld und Azubivergütung, dann wird die Grenze recht schnell geknackt und es kommt zu einer Zuzahlung.

Berechnet man das ALGII nicht mit ein, so wie es auch irendwo geschrieben stand, dann sind die 2 anderen Posten weit unter der Grenze.

Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten.

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