Härtefallreelung / Zahnersatz

12. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)
Härtefallreelung / Zahnersatz

Hallo und frohe Ostern,
habe eine Frage, wo liegt nach aktueller Gebung die Grenze für das Bruttoeinkommen für die Härtefallregelung bei Zahnersatz ?
Ich erhalte derzeit 770,10€ netto Arbeitslosengeld.

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17 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

mit diesem einkommen fällst du definitiv unter die härteregelung.

ein tipp aus pers. erfahrung: sollte es sich um zahnersatz handeln, lass dir den kostenvoranschlag geben und such im internet günstigere angebote (i. deutschland) zahnersatz ist nur zweckmäßig und mir war nicht klar, was das heißt. mir sind 2 zähne kauptt gegangen bei anästhesien und einer davon sichhtbar. der zahnersatz ist so grob (und beim kauen verletze ich mir totz vielfacher modifizierung und good will m. zahnärztin ständig den inneren teil der lippe) und viel auffälliger als die lücke :(
das ding liegt nur noch unnütz rum

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#2
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Sunbee,

habe heute mit der Krankenkasse telefoniert. Die Sachb. hat mir gesagt, das mein Netto also die 770,10€ in ein Computerprogramm eingegeben werden also täglicher Satz 25,98 € und dieses rechnet dann das Brutto aus. Das ist doch alles blödsin, sie sagt das dies der Gesetzesgeber so festgelegt hat. Ich kann mir noch nicht mal den Eigenateil für das Provisorium leisten. Bin in der Inso und Z.Arzt mcht nur gegen Bares. Ich bekomme wegen meinen Zähnen keinen Job, mein Selbstbewusstsein ist im Keller und ich kann nicht mal richtig Nahrung kauen geschweige essen. Die ZA hat alle Zähne schon gezogen um die Vorarbeiten für die Prothese / Kronen und Brücken abzuschließen, Wenn ich jetzt kauen will gehts nicht weil das Zahnfleisch schon wund vom essen ist und ich auf dem bloßen Zahnfleisch/Kiefer kauen muss.

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

zwei sachen: zahnarztwechsel und zwar subito. ein zahnarzt, der nur an seinem gewinn orientiert handelt, ist ein schlechter zahnarzt.

zweitens: der gkv den bescheid in kopie zusenden. es geht um das netto, da hat der sb sich schlicht verdaddelt. stell ganz offiziell und vor allem schriftlich!! einen antrag auf härtefallregelung. dazu erhältst du dann den bescheid, der rechtsmittelfähig ist.

sollte es da schwierigkeiten geben, melde dich wieder.

sunbee

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#4
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

hallo sunbee
danke für dein Antwort.
Also habe einen Antrag gestellt incl. dem Kosten und Heilplan. Ist abgelehnt worden weil ich zu viel Brutto habe. Die haben errechnet ewas an die 1074,-€ die Grenze liegt bei 1008,-€

Demnach muss ich einen Eigenanteil für das Provisorium zahlen. Die ZA. macht vorher mit dem Zahnersatz auch icht weider. Abdruck fertig Provisorium wird erst gegossen wenn die Härtefallregelung bewilligt wird. Tja und jetzt stehe ich da. Ich kann doch nicht sechs Jahre warten ( Insolvenz ) um neue Zähne bzw ein Beruf wieder zu bekommen.

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

bei der summe alg1 hast du möglicherweise anspruch auf rgänzendes alg2. sei es nur ein euro, wäre damit die bruttogrenze hinfällig.

was auch noch geht, ist die gkv anzuschreiben und um ausnahme zu bitten, da du de facto ja nur die summe x und nicht die theoretische y zur verfügung hast. ggfalls mit einer abzahlung eines darlehens. grenzfall halt.

eine (wenn auch kleine) möglichkeit wäre ein kleines darlehen über die zuzahlungshöhe über sgb XII, §73, hilfe in besonderen lebenslagen

mit einem darlehen dafür brauchst du es wohl nicht zu versuchen bei der leistungsbehörde alg 2, es geht nur über laufendes alg2 was du aber beantragen musst. @meri hatte mich gestern noch auf ein urteil hingewiesen, das der leistungserbringer alg2 nicht zu darlehen für zahnersatz verpflichtet werden kann :(


sunbee



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#6
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Also ich erhalte ergänzend zu meinem ALG auch 58€ ALG II. Dann werde ich mal zur ARGE gehen und die Sachlage klären. Danke noch mal ich melde mich bei neuen Ergebnissen.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

die arge kann da nix machen, die gkv ist dein ansprechpartner

sunbee

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#8
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Na dann hat sich das wohl mit meinem Zahnersatz geklärt. Keine neuen Zähne, kein Job, nix kauen können. Auf meinem Heil- und Kostenplan steht Interimsversorgung angekreuzt. Was heisst das ?

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#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

nu lass dich doch nicht gleich entmutigen.
geh zum gkv sachbearbeiter und erkläre ihm deine situation.
andere möglichkeiten hatte ich dir auch gepostet.

auf die füße machen musst du dich.
wenn du meinst, du kannst das nicht allein, so guck mal hier

http://www.axelkrueger.info/
da findest du äußerst übersichtlich rechts einen link mit beratungsstellen.

also: kopp hoch und engagier dich damit du *biss* kriegst ;) ;)

sunbee

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#10
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

hallo sunbee,
danke für deine Antwort.
Habe mal ne Frage zu deiner geposteten Antwort :

Zitat:"bei der summe alg1 hast du möglicherweise anspruch auf rgänzendes alg2. sei es nur ein euro, wäre damit die bruttogrenze hinfällig." Zitat Ende

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#11
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

wo kann ich dies im Gesetz geschrieben finden ?
Danke für deine Hilfe

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

regelungen der gkv findest du im sgb Vhttp://bundesrecht.juris.de/sgb_5/
belastungsgrenze in §62

sunbee

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#13
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Sunbee,
danke für deine Antwort.
Heute hat meine KK angerufen die Bewilligung ist durch.
Vielen Dank für die Hilfe.


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"man sollte nie nein sagen, bevor man es nicht wirklich versucht hat.
http://www.xarto.com/profil/in"

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#14
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Mal eine Frage einwerf: ich bekomme gar nichts, sondern lebe eben mit meinem Mann zusammen, den Zahnersatz kann ich mir trotzdem nicht leisten. Wie wird da das Einkommen berechnet? Wie gesagt ich selber habe kein Geld, kann somit auch keinen Eigenanteil bezahlen, wovon denn auch. Unser Geld reicht gerade so zum Leben zu Dritt. Die Krankenkasse meinte: sie zahlen einen Zuschuss von 200 Euro, das deckt aber noch nichtmal 10% der Kosten, da im Prinzip alles gemacht werden muss. Den Rest müsste ich selber tragen, aber wovon denn?

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#15
 Von 
mike69
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 50x hilfreich)

wie hoch ist das gesamte Einkommen. Mann und Frau evtl. Kindergeld usw. ?

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#16
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

also netto incl. kindergeld ohne jegliche abzüge.. ca 1900 netto (hört sich viel an, es bleibt aber nix übrig, da wir davon auch noch schulden abzahlen müssen)

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#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mike

das freut mich :) vielen dank für die rückmeldung, damit hilfst du wieder anderen nicht aufzugeben

@red hair

bei dem einkommen sehe ich da keine chance. vereinbare mit dem zahnarzt ratenzahlung. wenn er/ sie sich nicht drauf einlässt, obwohl das heute üblich ist, solltest du andere angebote einholen

sunbee

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