Hallo ich habe im Juli einen Antrag auf Hartz 4 gestellt, da ich mich im Juli von meinem Ehemann getrennt hatte.
Nun will das Jobcenter selbstverständlich die Kontoauszüge vom April-September.
Warum möchten sie die Kontoauszüge für vor der Antragsstellung?
Ich habe mir im Juli von einer Freundin ein Darlehen genommen und andere Schulden zu zahlen (2280 Euro+ 100 Euro für mich , also insgesamt 2290 Euro)
Im August auch geliehen mit Darlehensvertrag 450 Euro und im September 550 Euro. Alles zur Überbrückung und um andere Schulden zu zahlen.
Ich habe das Geld bar erhalten und zu verschiedenen Zeitpunkten auf mein Konto selbst eingezahlt.
Kann das zu Problemen führen oder seht ihr keinen Grund zur Sorge?
Hartz 4, Darlehensvertrag, Geld
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
I'm Prinzip möchte man nur sehen, ob Sie ggf große Geldmittel im letzten Moment noch beiseite geschoben haben. Die Überweisungen können allerdings Ärger bereiten! Von dem Geldzufluss hat man zu leben und nicht irgendwelche anderen Sachen zu zahlen - die müssen eben warten.
Ich denke, Sie werden sich auf Rückforderungen einstellen müssen und im allerschlimmsten Fall auf ein Strafverfahren. Oder haben Sie den Zufluss angegeben? Ab wann genau wurde das ALG 2 gezahlt? Darauf wird es ankommen....
Ich weiß nicht was Sie meinen? Ich habe im Juli einen Antrag gemacht und hatte letzte Woche erst meinen Termin.
Da hat sie mich gefragt mit was ich denn die ganze Zeit lebe und ich habe gesagt dass ich mir Geld geliehen habe, und das habe ichh ja auch gemacht? Ich habe zum Leben und um meine Schulden zu zahlen , von meiner Freundin Geld geliehen? Wo ist da das genaue Problem?
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Ich sehe keins. Wenn du die Darlehensverträge zeigen kannst, sollte die Sache nicht problematisch werden.ZitatWo ist da das genaue Problem? :
Überweisungen? Ich lese hier Bareinzahlung auf das eigene Konto. Ist erlaubt und auch nicht seltsam.
Die Kontoauszüge für 3 Monate rückwirkend will das JC immer sehen, um zu prüfen, ob man sich extra bedürftig/arm gemacht hast.
Ob man die Mio schnell noch einem anderen überwiesen hat, um endlich Hartz 4 zu bekommen.
Daher meine Frage "Ab wann (eigentlich hätte es "seit wann" heißen müssen) wurde das ALG 2 gezahlt" - Hellseher gibt's hier keine.ZitatIch habe im Juli einen Antrag gemacht und hatte letzte Woche erst meinen Termin. :
Wenn das JC die Kontoauszüge von April-September sehen will...
Zähle ich 3 Monate zurück---Juni-Mai-April.
Dann hat die TE die Leistung im Juli beantragt.
Geleistet wird dann ab 1.7.
auch ganz ohne Licht---
Danke für Ihre Antwort. Und noch eine Frage , das Jobcenter wollte die Darlehensverträge ab Juli sehen. Interessiert es die wenn ich vorher auch Darlehen genommen hatte, also zum Beispiel im Juni und April etc.? Das sehen die ja auch in den Kontoauszügen das da Geld drauf war
Zunächst bedient man das JC mit genau dem, was gefordert wird. Gegen die Vorlage des D-Vertrages ab Juli ist ja nichts einzuwenden.Zitatdas Jobcenter wollte die Darlehensverträge ab Juli sehen. :
Was das JC später noch will, wird man später lesen.
Da hier kein Geld abgeflossen ist, sollte es mE eher eine Formsache sein.
Viele Personen müssen sich Geld zur Überbrückung borgen, wenn sie selbst keine Mittel dafür haben. Das ist nichts Besonderes. Und viele müssen auch Schulden begleichen.
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Ich meine, der Geldzufluss kam als Darlehen von privat und das JC kann nicht verlangen, dass man vor Leistungsbezug mit dem Geld so umgeht, wie das JC es sich vorstellt.ZitatVon dem Geldzufluss hat man zu leben und nicht irgendwelche anderen Sachen zu zahlen - die müssen eben warten. :
Mir ist dazu keine Rechtsgrundlage bekannt.
Und selbst während des Leistungsbezuges kann der Leistungsbezieher selbst entscheiden, ob er schrittweise seine Schulden begleicht, das Darlehen zurückzahlt oder mit dem Alg2 was anderes macht.
Stichwort Eigenverantwortung.
ZitatDaher meine Frage "Ab wann (eigentlich hätte es "seit wann" heißen müssen) wurde das ALG 2 gezahlt" :
Das ist eine ziemlich relevante Frage.
ZitatIch meine, der Geldzufluss kam als Darlehen von privat :
Richtig.
Zitatund das JC kann nicht verlangen, dass man vor Leistungsbezug mit dem Geld so umgeht, wie das JC es sich vorstellt. :
Doch, kann es. Macht es dauernd. Steht sogar im Gesetz, das man vor Leistungsbezug mit dem Geld so umgeht, das man keine vorsätzliche Bedürftigkeit herbei führt.
Und dann wird auch der Geldzufluss kontrolliert. Ob da Irgendwo Einkommen hergekommen ist.
ZitatUnd selbst während des Leistungsbezuges kann der Leistungsbezieher selbst entscheiden, ob er schrittweise seine Schulden begleicht, das Darlehen zurückzahlt oder mit dem Alg2 was anderes macht. :
Stichwort Eigenverantwortung.
Absolut richtig - aber Zuflüsse während des Bezugs werden angerechnet und sind ergo nicht zur Darlehenstilgung vorgesehen. Was der Bezieher dann mit seinem Regelsatz macht, ist natürlich seine Sache.
Aber 1000 € (als Beispiel) leihen, aufs Konto einzahlen und die 1000 Euro dann an die Oma zu überweisen, weil die irgendwann vorher mal etwas geliehen hat, geht eben nach meinem Verständnis nicht. Dann werden die 1000 € angerechnet, bis wieder der Regelsatz übrig bleibt und davon kann Oma dann abhaben, was auch immer der Leistungsempfänger geben will/kann.
Wenn die Zuflüsse Darlehen sind und es Darlehensverträge gibt dann wird das doch nicht angerechnet?
@fb:
Zitat:aber Zuflüsse während des Bezugs werden angerechnet
Aber nicht wenn es sich um Darlehen handelt.
@arararar:
Zitat:Wenn die Zuflüsse Darlehen sind und es Darlehensverträge gibt dann wird das doch nicht angerechnet?
Korrekt. Entscheidend ist, dass es sich um Darlehensverträge handelt, wie sie auch unter Fremden üblich sind. Es müssen nicht unbedingt Zinsen vereinbart werden, aber die Verträge müssen eine konkrete und plausible Rückzahlungsvereinbarung enthalten. Eine Regelung wie z.B.
Zitat:Das Darlehen ist (ggf. in Raten) zurückzuzahlen, sobald der Darlehensnehmer hierzu wieder in der Lage ist.
würde vom Jobcenter wohl eher nicht akzeptiert und vom Gericht (im Streitfall) vermutlich auch nicht.
Was genau steht denn in Deinen Darelehensverträgen?
@Harry:
Zitat:Daher meine Frage "Ab wann (eigentlich hätte es "seit wann" heißen müssen) wurde das ALG 2 gezahlt"
Das ist eine ziemlich relevante Frage.
Eher nicht.
Zum einen kommt es eher auf die Antragstellung als auf den Beginn des Leistungsbezuges an und zum Zweiten ist nicht entscheidend, ob die Zahlung vor Leistungsbeginn oder während des Bezuges erfolgt, sondern darauf, ob die Darlehensvereinbarung einen Fremdvergleich standhält.
Gruß,
Axel
Also bei mir steht :
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung und um ihre Schulden zu zahlen, bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.
"Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten zu 100 Euro und beginnt mit dem Monat, nach dem das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt und erstmals gezahlt hat, oder der Anspruch auf ALG II endgültig abgelehnt wurde.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig."
Passt das?
Und noch eine Frage: Ist das ein Problem dass ich mit dem Geld andere Schulden gezahlt habe? Wird das Jobcenter ein Problem machen?
Ja. Das passt.ZitatPasst das? :
Nein.ZitatIst das ein Problem dass ich mit dem Geld andere Schulden gezahlt habe? :
Nein. Es gibt keinen Grund.ZitatWird das Jobcenter ein Problem machen? :
Gern nochmal: Die Kontoauszüge der zurückliegenden 3 Monate sollen zeigen, ob du kurz vor Alg2-Antragstellung noch Geld von deinem Konto an Dritte überwiesen hast (zB wegen des Vermögens-Freibetrags).
Bei dir ist es doch andersrum--- also eine Formsache. Kontoauszüge der letzten 3 Monate--- kein Problem.
Würde es auch passen wenn es so drin steht :
Die Rückzahlung des Darlehensbetrags, dass zur Schuldenbezahlung dient, (2275 Euro), ist in 5 monatlichen Raten ab dem 20. März 2020 in Höhe von 455 EUR zu entrichten. Die Rate ist jeweils am 20. des Monats fällig und ist an den Darlehensgeber in Bar gegen Quittung zu entrichten. Die Rückzahlung des Darlehensbetrags, dass zum Zweck der Überbrückung dient (150 Euro), ist in dem Monat in dem das zuständige Jobcenter das von der Darlehensnehmerin beantragte ALG II bewilligt und erstmals gezahlt hat, oder der Anspruch auf ALG II endgültig abgelehnt wurde, in kompletter Höhe (150 Euro) an die Darlehensgeberin in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Passt das auch?
Nö, dann passt das nicht.ZitatWürde es auch passen wenn es so drin steht : :
Entweder gibt es den Darlehensvertrag mit Datum und Unterschrift---oder nicht.
ZitatIch habe mir im Juli von einer Freundin ein Darlehen genommen :
ZitatIm August auch geliehen mit Darlehensvertrag 450 Euro und im September 550 Euro. :
Außerdem: Wie will man vom Hartz 4 denn jeden Monat 455,- als Rate zurückzahlen? Will man beim JC so unglaubwürdig beginnen?
Ja da steht ja ab März 455 Euro zurückzahlen.
Und das habe ich ja ein Darlehensvertrag mit Unterschrift und Datum? Warum passt es denn nicht?
Warum fragst du denn,
Ich denke doch, der Darlehensvertrag von Juli und August und September liegt dir schon vor. Mit Datum und Unterschrift.ZitatWürde es auch passen wenn es so drin steht : :
In #12 hast du doch geschrieben, wie viel es ist und ab wann welche Rate gezahlt werden soll.
Hast du denn außer dem Hartz 4 noch Einkommen? Wenn du Vermögen hättest, müsstest du dir nix von einer Freundin borgen.
Der Regelbedarf ist doch nur 424,-, davon sollst du über den Monat kommen. Von welchem Geld kannst oder willst du ab März dann 455,- zurückzahlen?
Bitte merken: Glaubhaft machen und Nachweise erbringen.
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