Hartz 4 Antechnung

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Samantha1988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz 4 Antechnung

Hallo zusammen,
Ich bin derzeit in der 26 SSW lebe getrennt und lebe leider noch von Hartz 4.
Nun ist es ja so, dass mein Ex Kindesunterhalt zahlen muss und ich ja auch Kindergeld bekomme.
Und das ja irgendwie beides angerechnet wird nur wie? Ich finde leider im Netz nur Aussagen wenn beide Hartz 4 haben.
Mein Ex verdient 2700 raus.
Er bezahlt auch gern nur wüsste ich gern was überhaupt noch übrig bleibt denn wenn ja alles bei mir angerechnet wird, hab ich ja nichts mehr zum Leben...
Ich bekomme insgesamt in Moment seid der 12 SSW 878 euro.
Davon gehen natürlich noch Unterkunft etc ab.
Wie wird das denn jetzt genau berechnet.
Mein Harz 4 bedarf ist ja ohne Unterkunft also Grund essen etc Verfügung 410 euro. Davon geht doch jetzt der ganze Unterhalt ab und minus Kinder geld . Dann hab ich doch nichts mehr...
Kann jemand Mal grob ausrechen was mir so bleibt?

Und muss mein Ex mir auch Unterhalt zahlen, obwohl ich vorher schon Arbeitslos war? LG und vielen Dank wer sich hier die Mühe macht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Das Kind hat einen eigenen Unterhaltsanspruch. Da Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft leben werdet, fließen die Zahlungen des Vaters in die Berechnung mit ein. Du bekommst Deinen Betrag weiterhin + den Betrag für das Kind + Alleinerziehendenzuschlag + evtl. weitere Zulagen, dann hast Du den Anspruchsbetrag. Kannst Du Dir ausrechnen. Diesem Betrag wird der Leistungsbetrag des Vaters gegenübergestellt. Da muss dann gerechnet werden, sein Einkommen ist zu bereinigen u.s.w. Kann er den vollen Betrag für Dich und das Kind leisten, so fällst Du aus ALG II raus. Ansonsten kommt das JC für die Differenz zwischen dem Leistungsbetrag des Kindsvaters und Deinem Anspruchsbetrag auf. Kann auch sein, dass Du aus ALG II rausfällst und nur noch Wohngeld bekommst, das können wir hier alles nicht abschätzen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Nach der Geburt habt ihr beide (Mutter und Kind) Anspruch auf Alg2/Hartz4.
Der Unterhalt des Kindsvaters und das Kindergeld sind euer Einkommen. Dieses rechnet das JC an.

Zitat (von Samantha1988):
Kann jemand Mal grob ausrechen was mir so bleibt?
Ja.---> Als Schwangere bekommst du jetzt vom JC 424,-+72,08 = 496,08€ Also den Grund-LU + 72,08 wegen Schwangerschaft.
Deine Unterkunft dürfte also 382,- kosten. Denn jetzt zahlt das JC alles: 424 +72,08+Miete=878,- ---> Richtig?? :???:

Zitat (von Samantha1988):
Er bezahlt auch gern
Und wie viel habt ihr vereinbart? Er müsste 288,- Unterhalt für das Kind zahlen. Er darf auch mehr bezahlen.
Nach der Geburt wird so gerechnet
JC-Bedarf:
Grund-LU für dich 424,-
+Mehrbedarf Alleinerziehend 152,64
+Grund-LU Kind 245,-
+Miete 382,-
Summe Bedarf 1.203,64
minus euer Einkommen
-Kindergeld 204,-
-Unterhalt 288,-
JC-Bedarf neu: 711,64
+du vom Kindsvater 288,-
+du von der Kindergeldstelle 24,-
du hast in Summe 1.203,64
minus Miete 382,-
jeden Monat zur Verfügung: 848,64 ---> Das bleibt für Mutter und Kind.

Zitat (von Samantha1988):
Dann hab ich doch nichts mehr...
Hast du dich verrechnet? Wie kommst du darauf, dass du jetzt 410,- vom JC hast?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Der Kindsvater ist bei 2,7K (netto) auch der Mutter unterhaltsverpflichtet und zwar max. bis zum 3ten Lebensjahr!

Inwiefern da das Amt dann in Leistung geht, wird also noch zu prüfen sein!

Ist die jetzige Wohnung auch mit Kind noch gross genug?

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