Hartz-4-Empfänger Heirat, Erbe, Haus überschreiben etc.

29. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Hartz-4-Empfänger Heirat, Erbe, Haus überschreiben etc.

Anette B. war ca. 10 Jahre im ALG2-Bezug. Sie traf dann 2018 ihren Mann Bert und sie haben geheiratet. Da er bereits Rente bezog hat sie keinen neuen ALG2-Antrag gestellt sondern sie leben jetzt beide von seiner Rente die gerade so ausreicht.
Bevor Anette zu Bert zog wohnte sie zur Miete bei Ehepaar K. Die Miete war sehr günstig und dafür hat Anette über die Jahre auch viel von ihrem eigenen Geld in das alte Haus investiert. Ehepaar K. ist bereits älter und hat keine Kinder, das Verhältnis zu Anette war immer recht familiär.
Nun ist Ehepaar K. an Anette herangetreten und hat gesagt, sie möchten das Haus loswerden weil sie zu alt sind sich damit weiter zu befassen, aber sie möchten das Anette es bekommt. Es ist alt und sanierungsbedürftig und nicht viel wert, einen kleineren 5-stelligen Betrag, sie wollen es ihr überschreiben.
Auch Anettes Ehemann hat ein Haus. Wie wäre es nun, wenn Ehepaar K. Anette das Haus überschreibt oder Bert plötzlich stirbt und ihr sein Haus hinterlässt. Müsste Anette dann das zuvor bezogenen ALG2 zurückzahlen und dafür die Häuser verkaufen?
Oder ist das egal wenn sie zu dem Zeitpunkt bereits aus dem ALG2 Bezug raus war?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@papalagi:

Zitat:
Müsste Anette dann das zuvor bezogenen ALG2 zurückzahlen und dafür die Häuser verkaufen?


Zurückzahlen müsste Anette das ALG 2, welches Sie vor der Schenkung bzw. später der Erbschaft erhalten hat, nicht. Das alles würde außerhalb des ALG II Bezuges passieren und wäre damit leistungsunschädlich.

Wenn Anette nach dem Tod von Bert aber wieder ALG II beantragen wollen würde, dann müsste sie sicher zumindest eines der beiden Häuser verkaufen und von dem Erlös ihren Lebensunterhalt bestreiten, bevor sie ggf. einen erneuten Leistungsanspruch hätte. Besonders geschützt wäre nur das Haus, in dem Anette bei Antragstellung wohnt, sofern dieses angemessen ist.

Mir stellt sich aber - außerhalb der sozialrechtlichen Fragestellung - eine ganz andere Frage:

Ein Ehepaar mit einer Rente, die gerade so für den Lebensunterhalt ausreicht und ein sanierungsbedürftiges Haus passen nicht so richtig zusammen. Wovon will das Paar denn die Kosten der Sanierung decken? Klar könnte man das Haus wiederum vermieten. Im sanierungsbedürftigen Zustand - der darüber hinaus ja nicht von alleine besser wird - dürfte aber nicht viel Miete zu realisieren sein und die Kosten bleiben. Außerdem ist die Sanierung eines bewohnten Hauses sicherlich schwerer zu realisieren, als die eines unbewohnten Hauses.

Und ein letzter Aspekt:

Wie ist denn der aktuelle Gesundheitszustand von Ehepaar K? Kommt einer der beiden innerhalb der nächsten 10 Jahre nach der Überschreibung (Schenkung) des Hauses z.b. in ein Pflegeheim und können die Heimkosten nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen gedeckt werden, kann und wird das Sozialamt, welches dann für die Heimkosten aufkommen muss, die Rückabwicklung der Schenkung verlangen. Auch das sollte in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ja, es gibt noch mehr zu bedenken bei dieser Sache, ich wollte aber erstmal wissen ob es Verpflichtungen gibt Gelder an das Jobcenter zurückzuzahlen. Wenn einem das erspart bleibt, kann man weitersehen. Im Leben passt viel nicht zusammen, man versucht halt das Beste aus Allem zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Vielen Dank für die Antwort. Ja, es gibt noch mehr zu bedenken bei dieser Sache, ich wollte aber erstmal wissen ob es Verpflichtungen gibt Gelder an das Jobcenter zurückzuzahlen.


Nein, diese Verpflichtung gibt es nicht.

Zitat:
Wenn einem das erspart bleibt, kann man weitersehen.


Der erst dicke Kostenbrocken wird die Schenkungssteuer sein. Wovon will man die denn bezahlen?

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