Hartz 4 Job nicht gemeldet= Betrug

16. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bernsteinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 48x hilfreich)
Hartz 4 Job nicht gemeldet= Betrug

Zu allererst: ich weiß nicht ob ich hier richtig bin oder doch im Forum für Strafrecht.
Ich habe ein Problem und mächtig Mist gebaut.
Ich beziehe Hartz 4 und habe im Mai diesen Jahres endlich einen Job gefunden. Es klang alles sehr verlockend und ich hoffte somit aus dem Hartz 4 Sumpf raus zu kommen.

Am 28.04. bekam ich bescheid das ich am 02.05. anfangen kann. Somit war das Geld vom Jobcenter schon unterwegs. Weil ich aber den Lohn für die Arbeit erst ende Mai bekommen hätte und somit kein Cent für den Mai da gewesen wäre, habe ich die doofe Idee gehabt dem Amt davon noch nichts zu sagen. Somit könnte ich Miete, die Fahrkarte etc bezahlen.

Der Job entpuppte sich alles andere als toll. Ich wurde gemobbt und fertig gemacht. Obwohl ich diesbezüglich schon gesundheitlich am Ende war, versuchte ich mich durchzuboxen. Ich wollte kein Harz 4 mehr.

Ende Mai bekam ich dann eine Kündigung. Grund war das mich die Kollegen nicht akzeptierten und dies nur Unruhe in die Abteilung brachte.

Ich fiel in ein tiefes depressives Loch weswegen ich in Behandlung musste. Genug Geld hatte ich nicht um den Monat Harz 4 zurück zu zahlen.
Ich bekam Angst dem Amt von dem Job zu erzählen. Angst vor dem Ärger, vor den Fragen. Also behielt ich es für mich und hoffte das es nie raus kam. Man kann schon fast sagen, ich verdrengte es. Das es für die Tat keine Entschuldigung gibt und das es Falsch war weiß ich.

Heute kam der Brief vom Jobcenter das ich mich bezüglich der Überschneidung vom 02.05.-31.05. rechtfertigen soll.

Kann mir jemand sagen wie es weiter geht?

Ich würde es ja bezahlen, aber weiß nicht wie. Ich könnte es höchstens in Raten begleichen.

Ich habe im Internet Dinge von Strafgericht, Geldstrafen oder Sperrzeiten gelesen. Wäre das auch bei mir der Fall?
Und wie ist das mit der Sperrzeit? Hab ich dann wirklich nichts mehr zum Leben? Kein Geld für Miete? etc?

In dem Brief steht auch: Sollten Sie nach der Beschäftigung erneut arbeitslos sei, melden Sie sich bitte- sofern noch nicht geschehen unverzüglich erneut Arbeitslos.
Muss ich mich wieder arbeitlos melden? Weil weiter oben schrieben sie ja selber das ich bis zum 31.05. gearbeitet habe. Auch hatte ich eigentlich einen aktuellen Bescheid vom Jobcenter.
Ich hab schon überlegt mit dem Jobcenter zu reden.
Allerdings habe ich gleichzeitig Angst das ich irgendwas falsches sage oder an die falsche Person gerate was mir noch mehr zum verhängnis wird.
Bringt es was wenn man sich selber anzeigt?
Ich weiß im moment einfach nicht weiter. Ich weiß das es falsch war, sehr falsch sogar. Auch bin ich bereit für meine Fehler gerade zu stehen. Aber ich weiß nicht wie ich die Miete, Strom etc. bezahlen soll wenn ich nichts mehr bekomme
Jobs bin ich logischerweise nach wie vor am Suchen. Aber was mache ich bis dahin?

Kann mir jemand sagen was nun kommt? Wie es weiter geht?

Danke schon mal!

Bernsteinchen



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-- Editiert Bernsteinchen am 16.11.2012 15:14

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13015 Beiträge, 4428x hilfreich)

@Bernsteinchen:

Okay, dass Du Mist gebaut hast, scheinst Du eingesehen zu haben. Darum spare ich mir dazu weitere Kommentare.

Im Rahmen der Anhörung solltest Du dem Jobcenter schriftlich/nachweislich mitteilen, von wann bis wann Du gearbeitet hast, wie viel Du dort verdient hast (brutto und netto) und wann Du den Lohn erhalten hast. Ich würde dann darauf hinweisen, dass aufgrund der unangenehmen Umstände am Arbeitsplatz die Meldung ans Jobcenter unterblieben ist.

Bring zum Ausdruck, dass Du deinen Fehler bereust und unbedingt wieder gutmachen willst. Hierzu solltest Du ganz konkret eine Ratenzahlung bezüglich des überzahlten Betrages anbieten und gleich dazu schreiben, dass die Raten von den laufenden Leistungen einbehalten werden können. Die Ratenhöhe sollte mindestens 10% Deines Regelbedarfs, also 37,40 € betragen, wobei Du bedenken solltest, dass das Jobcenter in Deinem Fall auch gegen Deinen Willen berechtigt ist, bis zu 30% Deines Regelbedarfs mit den laufenden Leistungen aufzurechnen.

So, und dann kannst Du eigentlich nur abwarten, was weiter kommt. Mit absoluter Sicherheit wird es zu einer Rückforderung der überzahlten Leistungen kommen. Auch ein Strafverfahren wegen Betruges ist relativ wahrscheinlich, wenn auch nicht 100%ig sicher.

Im Rahmene des Strafverfahrens wird es zu einer Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße, oder zu einer Geldstrafe in Höhe von schätzungsweise 30 bis 60 Tagessätzen (1 Tagessetz = 10 bis 15,- €) kommen, sofern Du nicht einschlägig vorbestraft bist.

Eine weitergehende Sanktion seitens des Jobcenters ist m.E. nicht zu erwarten, weil die Kündigung während der Probezeit und durch den Arbeitgeber erfolgt ist.

Anstelle des Strafverfahrens wäre übrigens auch ein Bußgeldbescheid des Jobcenters/der Bundesagentur für Arbeit denkbar.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32398 Beiträge, 17074x hilfreich)

Eine Sperrzeit wird es hier nicht geben, aber das überzahlte Geld wird zurückgefordert werden. Meines Wissens nach werden Ihnen 30 % der Regelleistung (also etwa 111 Euro) monatlich abgezogen, bis die Überzahlung getilgt ist. Außerdem wird es ein Strafverfahren geben, das mit einer Geldstrafe enden wird, sofern Sie nicht vorbestraft sind. Wenn Sie zu dem Zeitpunkt immer noch arbeitslos sind, können Sie diese in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bernsteinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 48x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich stehe noch immer Bezüglich des Satzes: Sollten Sie nach der Beschäftigung erneut arbeitslos sein, melden Sie sich bitte- sofern noch nicht geschehen - unverzüglich arbeitslos.

Wie soll ich damit umgehen? Weil ich wie sie selber geschrieben haben bis zum 08.06.2012 gearbeitet habe.
Danach war ich ja arbeitslos gemeldet. Verfällt dieses nun? Muss ich mich erneut Arbeitlos melden oder ist dies nur ein Vordruck schreiben den auch Leute bekommen die noch in Arbeit stecken?

Auch habe ich vor einigen Tagen einen Antrag auf Bewerbungskostenübernahme eingereicht. Verfällt dieser nun auch?

Steh wirklich total auf den Schlauch und weiß auch nicht wirklich was ich nun machen kann/muss. Ich bin leider noch auf das Geld vom Jobcenter angewiesen.

Hab auch beim Jobcenter angerufen. Im Service meinten sie ich würde zurück gerufen werden. Bisher kam noch nichts.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13015 Beiträge, 4428x hilfreich)

@Bernsteinchen:

Jobcenter Sachbearbeiter gehören leider zu einem ganz erheblichen Anteil zu der Sorte Menschen, die nicht in der Lage sind, individuelle Briefe zu schreiben. Es wird dort praktisch ausschließlich mit Textbausteinen gearbeitet und selbst die werden häufig falsch angewandt.

Will sagen: Eine erneute Arbeitslosmeldung ist m.E. nicht erforderlich.

Gruß,

Axel

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