Hartz 4 Leistungen für die Mutter, wenn das Kind beim Vater wohnt.

1. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
xleinadx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz 4 Leistungen für die Mutter, wenn das Kind beim Vater wohnt.

Hallo liebes Forum,

meine Ex-Partnerin (keine gemeinsame Wohnung gehabt und nicht verheiratet gewesen) ist im 7. Monat schwanger und wird ab März, Hartz 4 beziehen. Bisher bekommt sie ALG 1 (ca. 900€ Netto).

Im Antrag für Hartz 4 hat Sie mich als Vater angegeben, sodass ich Post vom Jobcenter erhalten habe und zur Auskunft meines Einkommens gebeten wurde um ggf. Unterhalt an die Mutter zu zahlen.

Ich mutmaße mal, dass ich aufgrund der Höhe meines Gehalts (ca. 2000€ Netto) zur Unterhaltszahlung nach BGB §1615 I ff. an die Mutter verpflichtet werde.

Besteht die Unterhaltspflicht an die Mutter auch, wenn das Kind nach der Geburt bei mir wohnt und ich das Sorgerecht habe? Würde die Mutter in dem Fall, dann wieder Hartz 4 bekommen?

Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

Liebe Grüße

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64 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Wenn du der Vater bist, bist du so oder so unterhaltspflichtig für das Kind. Ebenso wie die Mutter.
Ob du unterhaltsfähig bist, will das JC wissen.
Das JC selbst kann dich nicht zur Zahlung verpflichten. Aber die Mutter
Warum nennst du § 1615 BGB ?

Zitat (von xleinadx):
Besteht die Unterhaltspflicht an die Mutter auch, wenn das Kind nach der Geburt bei mir wohnt und ich das Sorgerecht habe?
Nein. Dann gilt das umgekehrt. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun. Wie kommst du darauf, dass du das alleinige Sorgerecht für das Kleinstkind bekommst? Wenn, dann hast DU für das Kind zu sorgen/es zu unterhalten. Die Mutter würde beim Jugendamt UH-Vorschuss beantragen und du diese Summe bekommen. Wer würde das Kleinstkind betreuen?
Zitat (von xleinadx):
Würde die Mutter in dem Fall, dann wieder Hartz 4 bekommen?
Ja. Sie bekommt auch Alg2/Hartz 4, wenn das Kind bei ihr lebt und du Unterhalt zahlst.

Es gilt: Kindergeld und Unterhalt sind Einkommen. Dieses Einkommen wird auf die Sozialleistungen angerechnet, d.h. es wird nur weniger Alg2 bezahlt.

grobes Zahlenbeispiel für Mutter+Kind ab März:
Mu 606+Ki 283+geschätzte Miete 500,-= Gesamtbedarf ca. 1.390,-
Das Einkommen ist ca 620,-
Bedarf minus Einkommen = ca 770,-... zahlt dann das JC für Mu+Ki

Variante Kind lebt bei dir:
Bedarf Mutter: 446+500= 946,- Alg2 zahlt das JC
Unterhaltsvorschuss Kind zahlt das Jugendamt an dich: 165,-
Diesen Vorschuss würde das JA von der Mutter später zurückfordern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
xleinadx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank für deine Antwort! Leider habe ich wohl mein Anliegen nicht gut genug formuliert.


Dass ich für das Kind (wenn es dann zu Welt gekommen ist) Unterhalt bezahlen muss weiß ich und werde ich auch machen.


Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf den Unterhaltsanspruch an die Mutter da sie ja ab März Hartz 4 beziehen wird.
Das Jobcenter hat mir geschrieben und bittet mich um Auskunft nach meinem Einkommen. Danach wird dann wohl entschieden ob ich genug Geld verdiene um eben auch an die Mutter Unterhalt zu zahlen. Ich denke mal, sodass das JC nicht in Leistung treten muss.
Somit frage ich mich, ob das JC auch Unterhalt für die Mutter von mir haben möchte, wenn das Kind halt bei mir wohnt und nicht bei der Mutter.

Wenn, das Kind dann bei mir wohnt bekommt die Mutter dann einen normalen Hartz 4 Satz, oder ob ich dann weiterhin der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig bin.


Ich frage halt, weil im BGB § 1615 I ff. aufgeführt ist, dass ich für beide unterhaltspflichtig bin und nicht nur fürs Kind.

"§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt

(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
(3) Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. § 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tode des Vaters.
(4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend."

Liebe Grüße


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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von xleinadx):
Meine Frage bezieht sich ausschließlich auf den Unterhaltsanspruch an die Mutter da sie ja ab März Hartz 4 beziehen wird.

Das steht ziemlich klar im von dir zitierten Text: erst Mal ja.
Solange das Kind noch im Bauch ist, wird es kaum bei dir wohnen können.
Die ersten 8 Wochen nach der Entbindung hat die Mutter wegen der Entbindung Arbeitsverbot und du bist dementsprech ND auch unterhaltspflichtig.
Danach kommt es drauf an, ob sie immer noch wegrn Entbindungsfolgen gehandicapt ist. Eine Folge ist insbesondere die Kindesbetreuung.

Aus deiner Frage wird nicht ganz klar, wer die übernehmen soll: wenn die Idee ist, das Kind bei dir zu melden und damit Geld vom Jobcenter abzugreifen: nein n, die Mutter hat weiter Anspruch gegen dich, da sie dein Kind betreut.
Wenn du hingegen die vollständige Betreuung auch übernehmen willst, wird es einfacher. Dann haben das Kind und ggf. Sogar du ( wenn dein Einkommen sich wegen der Betreuung reduziert). Unterhaltsanspruch gegen die Mutter.
Die könne, wenn Spätfolgen der Entbindung ihr noch zu schaffen machen, parallel auch Anspruch gegen dich haben. Im Gegensatz zu ihr sogar einen erfüllbaren...

Das Jobcenter springt jedenfalls erst ein, wenn alle anderen Ansprüche nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreichen; z.B. weil sie nicht erfüllt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt bei der Mutter hat, dann ist der Vater sowohl zum Barunterhalt für das Kind als auch zum Betreuungsunterhalt für die Mutter (§ 1615l BGB) verpflichtet. Das Jobcenter überprüft eine mögliche Leistungsfähigkeit für beide Unterhaltsverpflichtungen.

Zitat (von Anami):
Das JC selbst kann dich nicht zur Zahlung verpflichten.
Doch, das können Sie. Sie sind sogar aktivlegitimiert um ein gerichtliches Verfahren betreiben zu können.

Zitat (von xleinadx):
Besteht die Unterhaltspflicht an die Mutter auch, wenn das Kind nach der Geburt bei mir wohnt und ich das Sorgerecht habe? Würde die Mutter in dem Fall, dann wieder Hartz 4 bekommen?
Wenn das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt beim Vater hat (was bei Neugeborenen eher ungewöhnlich ist), dann ist der Vater weder zum Barunterhalt für das Kind, noch zum Betreuungsunterhalt für die Mutter verpflichtet. Aber dafür genau umgekehrt, die Mutter muss Barunterhalt zahlen. Wenn sie weiterhin im ALG II Bezug stünde, wäre sie aber voraussichtlich nicht zahlungsfähig. Ob man dann an etwaigen Unterhaltsansprüchen festhält, liegt an einem selbst.

Zitat (von xleinadx):
Wenn, das Kind dann bei mir wohnt bekommt die Mutter dann einen normalen Hartz 4 Satz, oder ob ich dann weiterhin der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig bin.
Ja, wenn das Kind beim Vater lebt, kann die Mutter trotzdem ALG II beziehen, wenn sie dafür die Voraussetzungen erfüllt. Unterhalt gezahlt werden muss dann vom Vater aber nicht mehr.

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#5
 Von 
xleinadx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank euch Beiden!

Ja ich würde die vollständige Betreuung nach den 8 Wochen übernehmen, und keine Unterhaltsansprüche an die Mutter stellen.
Dann würde, das Jobcenter wohl wieder Hartz 4 an die Mutter bezahlen und ich müsste nicht mehr an die Mutter Unterhalt zahlen, sofern sie keine Unterhaltsansprüche aufgrund z.B. Spätfolgen der Entbindung an mich stellt.

Hab ich das richtig verstanden?

So steht es ja auch in dem BGB §1615 I Absatz 4:
"4) Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend."

Diesen Absatz hatte ich vor meiner initialen Frage irgendwie überlesen.

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xleinadx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch an dich vielen lieben Dank für deine Antwort smogman!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Respekt!
Vollständige Betreuung eines Babys und nebenbei Einkommen von dann (Lsk 2!) deutlich über 2000€! Klingt gut! Die meisten sind mit d m Baby schon ausgelastet!

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von xleinadx):
Danach wird dann wohl entschieden ob ich genug Geld verdiene um eben auch an die Mutter Unterhalt zu zahlen. Ich denke mal, sodass das JC nicht in Leistung treten muss.
sry, ich hatte den falschen § gelesen... :sweat:

Lebt das Kind bei der Mutter, dürfte es um deinen Selbstbehalt/Eigenbedarf aufgrund der UH-Pflicht gehen.
Ich meine, das JC hat dann trotzdem noch ergänzend Alg2 für Mutter+Kind zu leisten.

Lebt das Kind bei dir, seid ihr als Eltern---für das Kind---unterhaltspflichtig.
Kann die Mutter nicht, springt das Jugendamt ein.

Warum und wann würdest du das Kind bei dir aufnehmen? Was würde die Mutter dazu sagen?
----------------------------------------------
Zitat (von smogman):
Doch, das können Sie. Sie sind sogar aktivlegitimiert um ein gerichtliches Verfahren betreiben zu können.
Danke. Ich dachte, das JC darf nur, wenn die Mutter den Unterhalt nicht selbst fordert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

quiddje, ich weiss nicht, aber zu meiner Zeit haben wir Mütter doch alle zwei Monate nach der Geburt wieder angefangen zu arbeiten. Warum soll das heute nicht gehen?

Aber zurück zum Fall. Der glückliche werdende Vater wird auf jeden Fall die 6 Wochen vor der Geburt der Mutter Unterhalt zahlen müssen, wobei bei dem Gehalt unter Berücksichtigung der Bereinigung das Geld kaum ausreichen wird, um den Bedarf zu decken. Weiterhin so lange nach der Geburt, wie das Kind bei ihr lebt und sie noch im Mutterschutz ist. Da wird sich der Betrag aber wegen des Kindesunterhalts schon gewaltig reduzieren.

Und da die Mutter nach den zwei Monaten familienrechtlich gesehen wieder arbeiten kann, ist da dann mit Unterhalt für die Mutter Schluss. Hier ist ja ein Unterschied zwischen Familienrecht und Sozialrecht.

Nur, mir ist eigentlich rätselhaft, woher die Erkenntnis kommt, dass man das Kind nach zwei Monaten bekommt? Wenn die Mutter nicht für es sorgen kann, dann ist doch sinnvoll, es gleich nach der Geburt zum Vater zu geben. Mir fehlt im Augenblick einfach die Vorstellungskraft für ein Funktionieren des angepeilten Modells.

wirdwerden

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#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und da die Mutter nach den zwei Monaten familienrechtlich gesehen wieder arbeiten kann, ist da dann mit Unterhalt für die Mutter Schluss. Hier ist ja ein Unterschied zwischen Familienrecht und Sozialrecht.
Nicht sicher, was du damit sagen wolltest, aber der betreuende Elternteil (egal ob Vater oder Mutter) kann bezüglich des Betreuungsunterhaltes in den ersten drei Lebensjahren des Kindes nicht auf eine Berufstätigkeit zur eigenen Unterhaltssicherung verwiesen werden.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
aber zu meiner Zeit haben wir Mütter doch alle zwei Monate nach der Geburt wieder angefangen zu arbeiten.
Zu deiner Zeit liefen Spatzen in Stiefeln. Heute ist das nicht mehr so.
Zitat (von wirdwerden):
mir ist eigentlich rätselhaft, woher die Erkenntnis kommt, dass man das Kind nach zwei Monaten bekommt?
Das war weder Erkenntnis noch Frage.
----------------------------------------------
Zitat (von xleinadx):
Diesen Absatz hatte ich vor meiner initialen Frage irgendwie überlesen.
Und du bleibst dann zur Kinderbetreuung eines Fast-Neugeborenen zu Hause? Du gehst in Elternzeit und nimmst Elterngeld?
Oder bist in anderer Partnerschaft?

WAS sagt eigentlich die baldige Kindsmutter zu deinen Ideen? Will die das Kind nicht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
xleinadx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Zitat (von Anami):
Und du bleibst dann zur Kinderbetreuung eines Fast-Neugeborenen zu Hause? Du gehst in Elternzeit und nimmst Elterngeld? Oder bist in anderer Partnerschaft?


Ich werde den ersten Monat in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen, danach wird meine Mutter mich bei der Betreuung unterstützen und "unter der Hand" sicherlich auch die Kindsmutter. Ich selber werde nach der Elternzeit wieder voll arbeiten gehen.

Zitat (von Anami):
WAS sagt eigentlich die baldige Kindsmutter zu deinen Ideen? Will die das Kind nicht?


Die Kindsmutter wäre damit einverstanden. Wir verstehen uns beide weiterhin sehr gut. Sie möchte halt kein Geld von mir, sondern vom Jobcenter. Daher wäre sie mit der "Idee", dass ich das Kind hauptsächlich betreue einverstanden, sofern ich eben keine Leistungen von ihr verlange und sie das Kind so oft sehen kann wie sie möchte.

Liebe Grüße

-- Editiert von xleinadx am 01.02.2021 19:02

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#13
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von quiddje):

Aus deiner Frage wird nicht ganz klar, wer die übernehmen soll: wenn die Idee ist, das Kind bei dir zu melden und damit Geld vom Jobcenter abzugreifen: nein n, die Mutter hat weiter Anspruch gegen dich, da sie dein Kind betreut.


Das war dann wohl den Nagel auf den Kopf getroffen.
Kann man nur auf wachsame Mitarbeiter beim Jobcenter hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Das war dann wohl den Nagel auf den Kopf getroffen.
Aua. Daneben.
Der TE hat in #12 genau erklärt, was beabsichtigt ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aua. Daneben.
Der TE hat in #12 genau erklärt, was beabsichtigt ist.

Ja, er nimmt ein wenig Elternzeit und arbeitet dann wieder voll, der Säugling wird "unter der Hand" von der Kindsmutter betreut und die bekommt -was ja als Ziel angegeben war- Geld vom Sozialamt statt vom Kindsvater, der eigentlich zuständig wäre.

Zitat (von xleinadx):
Die Kindsmutter wäre damit einverstanden. Wir verstehen uns beide weiterhin sehr gut. Sie möchte halt kein Geld von mir, sondern vom Jobcenter. Daher wäre sie mit der "Idee", dass ich das Kind hauptsächlich betreue einverstanden, sofern ich eben keine Leistungen von ihr verlange und sie das Kind so oft sehen kann wie sie möchte.

Damit ist alles erklärt, nicht mit #12

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
xleinadx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von sonmischt):
Das war dann wohl den Nagel auf den Kopf getroffen.
Aua. Daneben.
Der TE hat in #12 genau erklärt, was beabsichtigt ist.


Exakt. Danke Anami!

Und zwar die Betreuung des Kindes zu übernehmen, sodass die Mutter Leistungen vom Jobcenter beziehen kann.

Ich denke einfach, dass Kinder die in finanziell besser gestellten Umständen aufwachsen, dem Staat später mehr "nützen", als In Umständen in denen es vorne und hinten nicht reicht. Wobei in diesem Kontext die "bessere" finanzielle Gesamtsituation von Vater und Mutter gemeint ist.

Oder ist das in irgendeiner Art und Weise verwerflich? Klärt mich auf.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Das Problem ist letztlich, dass offensichtlich die Kindsmutter das Kind ganz überwiegend betreut, denn mit einem Vollzeitjob geht das ja wohl nicht. Es werden also wahrscheinlich falsche Angaben gemacht, um die Unterhaltsverpflichtung zu umgehen.
Ob der Sachbearbeiter das so schlucken wird, kann ich kaum glauben

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
xleinadx
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Das Problem ist letztlich, dass offensichtlich die Kindsmutter das Kind ganz überwiegend betreut, denn mit einem Vollzeitjob geht das ja wohl nicht. Es werden also wahrscheinlich falsche Angaben gemacht, um die Unterhaltsverpflichtung zu umgehen.
Ob der Sachbearbeiter das so schlucken wird, kann ich kaum glauben


Danke für deine Antwort!

...uns ist bewusst, dass es eher eine Grauzone bzw. "Lücke" ist.

Aber unterm Strich spricht ja nichts gegen eine Betreuung durch den Vater, auch wenn er Vollzeit arbeitet. War früher in einigen Teilen Deutschlands auch nicht anders, dass der betreuende Elternteil Vollzeit arbeiten war.

Nach deiner Aussage denke ich aber auch, dass ich die Elternzeit auf ein paar Monate mehr ausweiten sollte, sodass wir unserem Baby einen bestmöglichen Start in unseren Sozialstaat geben können und es später mal selber fleißig einzahlt statt Leistungen zu beziehen.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
der Säugling wird "unter der Hand" von der Kindsmutter betreut und die bekommt -was ja als Ziel angegeben war- Geld vom Sozialamt statt vom Kindsvater, der eigentlich zuständig wäre.
1. Bekommt die Kindsmutter kein Geld vom Sozialamt.
2. Was *unter der Hand* bedeutet, weiß ich nicht. Aber Umgangsregelung ist Sache der Eltern.
3. Zuständig sind beide Eltern, denn beide sind ja auch unterhaltspflichtig.
4. Mir ist kein Gesetz bekannt, dass ein Kind zuständigkeitshalber bei einer armen sozialleistungsabhängigen Mutter untergebracht werden muss.
Zitat (von sonmischt):
Damit ist alles erklärt, nicht mit #12
Was siehst du denn hier als rechtswidrig an oder so, dass die Mitarbeiter *aufpassen* müssten?
--------------------------------
Zitat (von xleinadx):
als In Umständen in denen es vorne und hinten nicht reicht.
Es könnte auch in deinem Interesse liegen, dass die Mutter eben nicht vorne und hinten ziehen und zerren müsste an der dünnen Sozialdecke. Aber dazu weißt du vermutlich sehr viel mehr.

Verwerflich ?---- wird oft sehr weit ausgewalzt und kommt immer auf die Sichtweise an..

Ich könnte nur nach *Rechtswidrigem* im Sinne des SGB suchen. Das beträfe dann die Mutter. Vielleicht habe ich was übersehen, denn es ist keine alltägliche Konstellation.
Ob es im Familienrecht/Unterhaltsrecht dazu Maßgaben gibt, wissen andere besser.
Ich meine aber, die Mutter wird dann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen müssen. Das wäre Einkommen, welches die Alg2-Leistung verringert.

Würde deine Mutter auch eine Art Tages-Oma sein wollen/können?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
werweiß
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von xleinadx):


Ich werde den ersten Monat in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen,


Für einen Monat gibt es kein Elterngeld. Zwei müssen es schon mindestens sein.

Zitat (von xleinadx):

Die Kindsmutter wäre damit einverstanden. Wir verstehen uns beide weiterhin sehr gut. Sie möchte halt kein Geld von mir, sondern vom Jobcenter.


Mal sehen, wie lange sie das gut findet. Auf Erziehungszeit kann sie sich gegenüber dem Jobcenter ja dann nicht berufen.

Mir scheint ja eher, dass es für den TE die perfekte finanzielle Lösung ist. Einen Vorteil für die Kindesmutter kann ich so erstmal nicht erkennen.

-- Editiert von werweiß am 02.02.2021 20:18

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 53x hilfreich)

Zitat (von Anami):

1. Bekommt die Kindsmutter kein Geld vom Sozialamt.

Stimmt, sie soll ab März Geld vom JC bekommen, übrigens auch ne Sozialleistung.

Zitat (von Anami):

2. Was *unter der Hand* bedeutet, weiß ich nicht. Aber Umgangsregelung ist Sache der Eltern.

Stimmt, Umgangsregelung ist Sache der Eltern, allerdings haben sie gegenüber den Sozialbehörden korrekte Angaben zu machen. Ich zweifle hier sehr stark daran, dass der TE tatsächlich neben seinem Vollzeitjob das Kind betreut. Er lässt doch eigentlich keinen Zweifel daran, dass die Geschichte für das JC zurecht gebogen werden soll.

Zitat (von Anami):

4. Mir ist kein Gesetz bekannt, dass ein Kind zuständigkeitshalber bei einer armen sozialleistungsabhängigen Mutter untergebracht werden muss.
(.....)Was siehst du denn hier als rechtswidrig an oder so, dass die Mitarbeiter *aufpassen* müssten?

Ich denke nicht, dass man da besonders aufpassen muss. Es ist doch offensichtlich, dass die Geschichte, die Mutter arbeitet zwar nicht, der Vater betreut aber trotzdem neben seinem Vollzeitjob das Kind hauptsächlich, stinkt. Letztlich gibt er es doch auch mehr als deutlich zu, dass hier gelogen werden soll, um sich um seine Unterhaltspflicht zu drücken.

Stimmt allerdings, dass vorerst eher die Mutter das Problem hat, die Geschichte glaubwürdig an den Mann zu bringen. Was die Unterhaltssachbearbeiter machen, wird sich zeigen. Wenn sie die Geschichte so unglaubwürdig finden wie ich, müssen sie wohl klagen. Spätestens dann wäre aber dringend anzuraten, nochmal zu überdenken, ob man bei der Geschichte bleibt.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine aber, die Mutter wird dann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen müssen.
Das wäre in der geplanten Fallkonstellation Sozialleistungsbetrug.

Zitat (von sonmischt):
Stimmt, Umgangsregelung ist Sache der Eltern, allerdings haben sie gegenüber den Sozialbehörden korrekte Angaben zu machen. Ich zweifle hier sehr stark daran, dass der TE tatsächlich neben seinem Vollzeitjob das Kind betreut. Er lässt doch eigentlich keinen Zweifel daran, dass die Geschichte für das JC zurecht gebogen werden soll.
Solange für das Kind keine Leistungen bezogen werden, dann wäre das Problem wohl höchstens der beim Jobcenter fehlende Betreuungsunterhalt für die Mutter. Es wäre aber unsinnig, wenn das Jobcenter einerseits keine Leistungen für das Kind auszahlt, andererseits aber der Mutter dann eine Kinderbetreuung (die für den Betreuungsunterhalt Voraussetzung wäre) unterstellt und fehlenden Betreuungsunterhalt moniert. Da wird seitens des Jobcenters rein gar nichts passieren. Und auch ein Unterhaltssachbearbeiter kann keinen Unterhalt fordern für ein Kind oder dessen angeblich betreuende Mutter, obwohl für das betroffene Kind gar keine Leistungen gewährt werden.

Man kann die Fallkonstellation sonderbar finden, sicher. Aber ein richtiges Problem kann ich nicht erkennen. Der Vater hat schließlich auch Support durch seine eigene Mutter, was völlig normal ist.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich sehe da auch kein Problem, wenn bei allen Ämtern die Angaben so gemacht werden, dass sie der Wahrheit entsprechen. Das Kind lebt beim Vater, er hat Anspruch auf Zahlungen der Unterhaltsvorschußkasse, die Mutter hat Anspruch auf ALG II bis sie einen Job hat. Damit ist eigentlich alles geregelt.

Nur, ich habe meine erheblichen Zweifel daran, dass dieses Modell funktionieren wird. Es ist nämlich vom Kopf her entwickelt worden, hat menschliche Gefühle sowie andere Unwägbarkeiten völlig außen vor gelassen. Aber, das hat nichts mit der finanziellen Regelung zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Das wäre in der geplanten Fallkonstellation Sozialleistungsbetrug.
Ja. Danke. Der Vater verlangt keinen UH. Das JC hat nur Leistungen für 1Person=Kindsmutter zu erbringen.
-------------------------------------
Zitat (von sonmischt):
allerdings haben sie gegenüber den Sozialbehörden korrekte Angaben zu machen
Auf jeden Fall. Dir steht Zweifeln frei. Aber bitte nichts unterstellen. Der TE hat bisher geschrieben, was der Plan ist...verstehst du PLAN ?
Zitat (von sonmischt):
dass die Geschichte für das JC zurecht gebogen werden soll.
Unsinn.
Zitat (von sonmischt):
Letztlich gibt er es doch auch mehr als deutlich zu
NÖ. Der Vater schreibt etwas ganz anderes. DER will ganz allein für das Kind aufkommen, also allen Unterhalt selbst aufbringen. DER will nicht einfach x€ nach DDTabelle rüberschieben.
--------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Es ist nämlich vom Kopf her entwickelt worden, hat menschliche Gefühle sowie andere Unwägbarkeiten völlig außen vor gelassen.
Wie kommst du jetzt darauf? Bitte auch mal nachlesen, was Vater+Mutter+Oma gemeinsam planen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Bitte nicht nur den einen Satz aus dem Zusammenhang nehmen. Noch sind keine Gefühle im Spiel. Und spätestens nach einer gewissen Zeit ist doch wohl kaum der Vater/die Großmutter damit einverstanden, dass die Mutter das Kind jederzeit sehen kann. Und die Gefühlslage bei der Mutter kann sich nach der Geburt auch noch völlig ändern, auch das haben wir doch sehr oft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und spätestens nach einer gewissen Zeit
Welche gewisse Zeit denn? 2 Monate--1 Jahr---3 Jahre---18 Jahre?
Zitat (von wirdwerden):
Und die Gefühlslage bei der Mutter kann sich nach der Geburt auch noch völlig ändern,
Ja, deshalb wurde nur eine sachliche Voranfrage, ein Plan, eine Idee....nachgefragt... ob das Formale so möglich wäre.

*Wir* haben hier doch öfter ganz andere *Gemengelagen*. Komplett andere.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wenn der Vater dann wieder arbeiten geht, wer betreut denn dann den ganzen Tag das Kind? Meist die Oma oder am Ende doch die Mutter?

Edit:wär ich die Mutter, würde ich mich darauf nicht einlassen. Das Geld vom Jobcenter gibt es schließlich nicht geschenkt. Dann muss die Mutter sich sofort einen neuen Job suchen (dass das geplant ist, les ich nirgends - warum?) und wenn das nicht flott genug klappt, wird sie zu irgendeiner Maßnahme geschickt.
Kind "weg" und gefangen in den Mühlen des Jobcenters. Für die Mutter nicht der Hauptgewinn, würde ich sagen.

-- Editiert von Yogi1 am 03.02.2021 15:33

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Yogi, richtig, der Plan ist lebensfremd. Die Gefühle, die wahrscheinlich nach der Geburt sich bei der Mutter auftauchen, incl. hormonell gesteuertem Beschützertrieb, all das kann man ja jetzt noch nicht voraussehen. Darauf hatte ich ja auch hingewiesen.

Aber, wenn die Angaben beim Job-Center den Gegebenheiten entsprechen, liegt auch kein Betrug vor.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

@wirdwerden: nee, kein Betrug.
Aber ob der werdenden Mutter klar ist, dass sie in dieser Konstellation 3 Monate nach der Geburt nicht mehr "jederzeit" beim Kind sein kann, sondern evtl. 8 Stunden täglich beim Bewerbungstraining sitzt?

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Das Geld vom Jobcenter gibt es schließlich nicht geschenkt. Dann muss die Mutter sich sofort einen neuen Job suchen (dass das geplant ist, les ich nirgends - warum?) und wenn das nicht flott genug klappt, wird sie zu irgendeiner Maßnahme geschickt.
Es ist nirgends lesbar, was die Mutter denkt, plant, vorhat, wenn der Mutterschutz vorbei ist und das Kind gut versorgt wird.
Warum? Weil der Vater nach Formalem fragt.
Bangemachen gilt nicht. Längst nicht jeder, der nach ALG ins Hartz 4 rutscht, muss zu einer Maßnahme.
Und jederzeit beim Kind hast du dir ausgedacht--- davon liest man nichts.

Was ich für lebensfremd halte?
-Dass ihr euch ohne Kenntnis der Personen schon ausmalt, was der eine oder andere dann irgendwann will oder tut oder muss. Hellseher oder Wahrsager sind hier fehl am Platze.
-Dass ihr meint, es müsse immer so ein Gezerre und Geschrei um Unterhalt, Umgang, Sorgerecht, Jugendamt und Familiengerichtsbeteiligung geben... als wäre DAS normal.
-Dass DU sehr genau weißt, wie es sich mit Hartz 4 lebt und trotzdem hier den Buhmann loslässt.

Kann doch sein, dass der ganze Plan in die Tonne gekloppt wird... und im März was anderes anliegt.

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