Hartz 4 und Frage bezüglich einer Rückerstattung

31. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.03.2012 06:03:12
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 73x hilfreich)
Hartz 4 und Frage bezüglich einer Rückerstattung

Hallo!
Ich beziehe Hartz 4.
Bevor ich dass bekam war mein Sohn um den es geht auch schon Schüler.
Die Fahrkarte die er benötigte um zur Schule zu kommen, hat vorher mein Exmann bezahlt.
Irgendwann hat er diese Zahlung eingestellt ich musste sie übernehmen.
Das Hartz 4 Amt hat dass zwar aufgenommen aber ich bekam deshalb nicht mehr Geld.Die Fahrkarte musste also von mir selber aufgebracht werden.
Der Unterhalt den mein Sohn bekommt von seinem Vater ist so hoch dass er zwar in der Bedarfsgmeinschaft hartz 4 aufgeführt ist aber eben nciht mit reinfällt.
Nun ist es so, dass wir die Fahrkarte schon vor Hartz4 zunächst wie geschrieben durch meinen jetzigen Exmann später ich bezahlt haben.
Nun kann man am Schuljahresende einen Antrag stellen wegen der Familienbelastungsgrenze ist diese überschritten bekommt man den zuviel bezahlten Betrag erstattet.
Dies ist nun der Fall ich bekäme etwa 700 Euro erstattet für Kosten die ich selber aufgebracht habe.
kann nun das Amt hergehen und mir dass anrechnen?

Vielen Dank für alle Antworten

-----------------
" "

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.