Hartz 4 und Große betrag erhalten

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Hartz 4 und Große betrag erhalten

Hallo Leute,
ich hoffe das ihr vielleicht mir ein paar Tips geben könnt.
Es geht um folgendes:
Meine Schwester (2 Kinder 14 & 16) bekommt seit 8 Jahren Hartz 4 weil sie schwerkrank ist und nicht arbeiten kann.
Und seit eineinhalb Jahren Witwenrente (600€ ) und die kinder (je 240€ ) Halbwaisenrente und rest Hartz 4 (Cirka 450€ ).
Jetzt hat sie bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherung antrag gestellt und wird die letzten 3 Jahre(34.883€ + beiträge 7641€ ) zurückbekommen.
Sie wird auch ab dem 01.09.2019 Rente von 942€ bekommen.
Wir wollen die nächsten Tage Hartz 4 abmelden weil sie ja es nicht mehr braucht.
Meine Frage ist :
Musst sie die lezten 3 Jahre zurück zahlen oder zählt der der Zuflussprinzip?
Desweiteren hat sie privatschulden von cirka 12.000€
Ach ja sie ist 48.
Danke im voraus für eure Antworten
MfG

-- Editiert von hammerwerfer am 21.08.2019 20:09

-- Editiert von hammerwerfer am 21.08.2019 20:09

-- Editiert von hammerwerfer am 21.08.2019 21:32

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Bei den angegebenen 450€ Hartz4 pro Monat, hat sie demnach 16200€ Leistungen erhalten, die sie nicht erhalten hätte, wäre der Anspruch gegen die Versicherung rechtzeitig eingefordert worden!

Dementsprechend sollte es wohl klar und selbstverständlich sein, die Leistungen der letzten 3 Jahre zurück zu erstatten!

P.S. Die Schulden interessieren nicht, es bleibt aber ja noch genug über, um auch diese zu tilgen und am Ende immer noch ein nettes Sümmchen aufm Konto zu haben!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@hammerwerfer:

Zitat:
Jetzt hat sie bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherung antrag gestellt und wird die letzten 3 Jahre(34.883€ + beiträge 7641€ ) zurückbekommen.


Ich gehe davon aus, dass es sich bei den angekündigten Zahlungen um die rückwirkende Gewährung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente handelt? Wann soll die Zahlung kommen?

Zitat:
Sie wird auch ab dem 01.09.2019 Rente von 942€ bekommen.


Dabei dürfte es sich dann vermutlich auch um eine Erwerbsminderungsrente - eben die gesetzliche Rente - handeln, die ebenfalls rückwirkend gewährt wird? Ab wann?

Zitat:
Wir wollen die nächsten Tage Hartz 4 abmelden weil sie ja es nicht mehr braucht.


Das wird auch allerhöchste Zeit. Die Zahlungen für September - auf die sie eigentlich keinen Anspruch mehr hat - werden schon angewiesen und die Zahlung vermutlich nicht mehr zu stoppen sein.

Zitat:
Musst sie die lezten 3 Jahre zurück zahlen oder zählt der der Zuflussprinzip?


Jedenfalls hinsichtlich der gesetzlichen Rente dürfte für eine Nachzahlung das Zuflussprinzip nicht greifen. Aber beantworte bitte erstmal die obigen Fragen, dann geht's weiter.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Axel
ja es ist private Berufsunfähigkeitsrente, die zahlung ist dienstag angekommen.
Den antrag dafür hat sie vor 5 monaten gestellt
Die Versicherung hat nach dem sie die Ärzte kontaktiert hat festgestellt, das sie wegen ihr leiden seit 01.08.2016 Berufsunfähig ist.Deshalb die 42k sofort überwiesen bekommen.Die 942€ Rente ist von Berufsunfähigkeits Versicherung.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gegen die Deutsche Rentenversicherung läuft die klage noch.Von Deutsche Rentenversicherung bekommt sie die Witwenrente.
Wenn sie es zurück zahlen muss, ist es eben so.
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@hammerwerfer:

Zitat:
Die 942€ Rente ist von Berufsunfähigkeits Versicherung.


Danke für die Klarstellung.

Es dürfte sich hierbei dann um einmaliges Einkommen handeln, welches verteilt auf 6 Monate auf die Leistungen anzurechnen ist. Da Du ab September aufgrund der laufenden Rente keinen Leistungsanspruch mehr hast, wird dich das allerdings nicht auswirken. Meines Erachtens darf es allenfalls zu einer Rückforderungen für August und September kommen.

Zitat:
Wenn sie es zurück zahlen muss, ist es eben so.


Ich sehe - von obigem abgesehen - keine Rückzahlungsverpflichtung für Zeiten vor der erhaltenen Nachzahlung.

Anders wird es übrigens aussehen, wenn irgendwann die gesetzliche Rente auch rückwirkend bewilligt wird. Dadurch entfällt rückwirkend der SGB II Anspruch, sofern eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt wird.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von hammerwerfer):
Den antrag dafür hat sie vor 5 monaten gestellt
Die Versicherung hat nach dem sie die Ärzte kontaktiert hat festgestellt, das sie wegen ihr leiden seit 01.08.2016 Berufsunfähig ist.Deshalb die 42k sofort überwiesen bekommen.
Ich finde das eine sehr ungewöhnliche Art und Weise, eine BU zu erklären und quasi *sofort* und rückwirkend zu zahlen.
Sie ist seit 8 Jahren schwer krank, aber nicht voll und dauerhaft erwerbsgemindert? Oder ist sie nur wegen der Kinder noch beim JC?

Der Antrag bei der BU-Versicherung ist von Null nach nur 5 Monaten positiv beschieden worden?
Ist die Frau denn teilweise erwerbsgemindert? Könnte sie irgendwas anderes, aber nicht in ihrem Beruf, arbeiten?

Ich meine, hier passt etwas nicht zusammen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anami
Sie hat 40% Behinderung, eigentlich mehr und hat versucht bei der Deutschen Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente durch zu bekommen. Die Rentenversicherung hat alles versucht und leider auch recht bekommen. Da sie davon ausgegangen ist, das es beim berufsunfähigkeitsversicherung genauso wird, hat sie bisher keinen Antrag gestellt. Den Antrag beim berufsunfähigkeitsversicherung hat auf anraten von ihrem Versicherungs Mann gestellt. Zu Frage, ob sie erwerbstätig wäre kann ich nur nein sagen.
Sie hat Bandscheiben Vorfall 2x, ihr linker Hand ist zu 60% taub, Nacken Wirbelsäule versteift, Diabetes 1,und ein paar Sachen noch.
Sie würde tausend mal gerne arbeiten arbeiten als die körperliche Beschwerden zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von hammerwerfer):
Die Rentenversicherung hat alles versucht und leider auch recht bekommen
Das heißt: Sie hat wegen (nur) GdB 40 ---keine--Erwerbsminderungsrente von der DRV erhalten.
Damit war sie für das JC und Hartz 4--- weiterhin erwerbsfähig, evtl. eingeschränkt und stundenweise möglich. Das Einkommen war aber Witwenrente und Waisenrente und Kindergeld.
Den kleinen Rest legte das JC mit ca 450,- Alg2 noch drauf.
Nun neu:
Der Versicherungsmann hatte empfohlen, den Antrag auf BU---> Berufsunfähigkeit zu stellen.
Wahrscheinlich hat sie gar nicht mehr an die private BU-Versicherung gedacht, der Vers-Mann hat das in den Unterlagen gefunden ??---Hurra! Und die Vers. hat es gleich akzeptiert.
Sie kann also ihren Beruf nicht mehr ausüben. Aber sie KÖNNTE was anderes arbeiten. Vielleicht nur stundenweise... Aber sie muss nicht.

Zitat (von hammerwerfer):
ob sie erwerbstätig wäre kann ich nur nein sagen.
Bitte wieder den Unterschied beachten:
Erwerbstätig ---- ist jemand, der jetzt arbeitet.
Erwerbsfähig --- ist jemand, der arbeiten könnte.
Deine Schwester kann jetzt zwar nicht in ihrem Beruf arbeiten. Aber sie könnte was anderes arbeiten. Sie ist erwerbsfähig, deshalb war sie noch immer beim JC mit Hartz 4.
Zitat (von hammerwerfer):
Sie würde tausend mal gerne arbeiten arbeiten als die körperliche Beschwerden zu haben.
Ja, das glaube ich gern, aber es geht hier nicht um Wünsche. Nur um Bürokratie und Geld für wen,warum, woher und wann... ;)

WEIL jetzt die private BU-Versicherung soviel Geld überwiesen hat---- ist das schon super für deine Schwester.
Sie soll dem JC mitteilen, wann der Zufluss von der Versicherung kam und dass sie sich und die Kinder abmeldet. Und es zählt das Zuflussprinzip. Zufluss war am 20.8.
Rückwarts zählt nicht.

Ab 20.8. zahlt das JC nicht mehr weiter. Sie schicken zuerst einen *Aufhebungsbescheid*. Für alle 3 Personen.
Später wird das JC nur für die Monate August und September die 450,- pro Monat zurückfordern.
Aber nicht für 3 Jahre---- nein.
Die Privatschulden kann sie von dem großen Betrag bezahlen.

Weiterhin kommt Witwenrente +Waisenrente+Kindergeld. Daran ändert sich jetzt gar nichts. Und ab September kommt noch die BU-Rente jeden Monat. Dann haben sie jeden Monat zusammen 2.430,-. Und auf dem Konto die ca. 30.000,-

Weiß der gute Versicherungsmann schon davon?---Der hat deiner Schwester jetzt viel Geld gebracht--- den kann sie mal zum Kaffee einladen :cheers:
---------------------------------------
Die Antwort #1 ist mE nicht korrekt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Zitat (von AxelK):


Zitat:
Wenn sie es zurück zahlen muss, ist es eben so.


Ich sehe - von obigem abgesehen - keine Rückzahlungsverpflichtung für Zeiten vor der erhaltenen Nachzahlung.

Anders wird es übrigens aussehen, wenn irgendwann die gesetzliche Rente auch rückwirkend bewilligt wird. Dadurch entfällt rückwirkend der SGB II Anspruch, sofern eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt wird.

Gruß,

Axel


@Axel,

wäre dies nicht ein Fall für eine vorrangige Leistung??

Anders gefragt, ist es tatsächlich so, dass, nur weil diese BU bei einem privaten Unternehmen geschlossen wurde, NICHT rückwirkend angerechnet wird??
Hätte der TE bei der Beantragung der SGB2-Leistungen die BU-Versicherung erwähnen (müssen), damit das Amt (und somit der Steuerzahler) die Möglichkeit gehabt hätte, zeitnah eine BU-Beantragung zu fordern und so, nicht notwendige Zahlungen zu verringern oder gar zu vermeiden??

Mir will es jetzt echt nicht in den Sinn, dass von nun erhaltenen 42k Euro, in der Tat lediglich ein winziger Bruchteil angerechnet werden darf (Zuflussprinzip - 6 Monate) und der Rest in die eigene Tasche gesteckt werden darf, sry.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12a.html
Vorrangig zu beantragende Leistungen sind Leistungen anderer Sozialleistungsträger.
Eine private BU-Versicherung dürfte nicht dazu gehören. Und die Summe dürfte ebenso nicht von Belang sein.

https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-12a---08.02.2017.pdf
Hier finden sich alle möglichen Leistungsträger mit Vorrang.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anami
zur deiner Antwort:Das heißt: Sie hat wegen (nur) GdB 40 ---keine--Erwerbsminderungsrente von der DRV erhalten.
Damit war sie für das JC und Hartz 4--- weiterhin erwerbsfähig, evtl. eingeschränkt und stundenweise möglich. Das Einkommen war aber Witwenrente und Waisenrente und Kindergeld.
Den kleinen Rest legte das JC mit ca 450,- Alg2 noch drauf.
Sie hat leider einen Falschen Anwalt erwischt weil, wenn ein gutachter die vorhandenen Tatsachen verdreht und erwiesener weise nicht gesagten aussagen hinzufügt muss ein Anwalt dagegen angehen und nicht dem Klient sagen sie solle das selber schreiben aufsetzen damit der Anwalt diesen schreiben dem Gericht schicken kann.
Der jobcenter hat bis heute kein arbeit für sie finden können mit den beschwerden die sie hat.Geschweige die Deutsche Rentenversicherung.
Voraussetzungen für ihre Arbeitsstelle:
4-5 Stunden am Tag, Leichte Tätigkeit, abwechselnd im sitzen und stehen,kein stress, kein Schichtsystem ,genug pausen kein verantwortung und nah am wohnung (Laut Gutachter und Rentenversicherung )
Meine Frage ist welcher Arbeitgeber macht das mit, meinst du nicht das sie versucht hat eine Arbeitsstelle zu finden?Und was glaubst du war die Antworten.
Wenn du eine stelle hast sag bescheid.
Und eine Berufsunfähigkeitversicherung ist doch dafür da oder?
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo MurphysLaw

Was glaubst du wer verlangt hat, das sie die Deutsche Rentenversicherung wegen Erwerbsunfähigkeitsrente verklagen soll? es war nämlich der Jobcenter.

Kann sein, das es dir nicht in sinn geht , das sie rückwirkend Berufsunfähigkeitsrente bekommt.
Oder es kann auch neid sein, das sie das geld behalten darf. Im gegensatz zur Deutsche Rentenversicherung hat die BU-Versicherung nachdem sie alle Unterlagen von Ärzten eingefordert hat eingesehen, das sie eben seit 3 Jahren recht darauf hat.

Meinst du sie hätte es vorher nicht versucht wenn sie davon gewusst hätte?
Da hätte sie sich viel ärger erspart und wir haben nicht auf erbrechen gefragt wie sie das zurück zahlen vermeiden kann.Wir haben gefragt was für rechte wir haben und das eben zurückzahlen, wenn es so ist.

Ich möche wissen was du in der gleichen lage machen würdest, ob du an anderen Steuerzahler denken oder alles in deiner eigener Tasche stecken würdest? Und sei Ehrlich dabei
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

@hammerwerfer,

ich lese und diskutiere nun schon seit über 10 Jahren in div. Sozialforen wie 123recht mit und habe dabei viel gelernt.
Ich selbst wurde rückwirkend zum 27ten Lebensjahr auf dauer voll berentet und lebe von der Grundsicherung.
Neiin, es ist kein Neid, sondern es ist ein Umrechtsempfinden, dass die RÜCKWIRKENDE bewilligte BU-Rente (welche ja weit über dem ALG2-Zuschuss liegt!!) nicht für die rückwirkende Dauer angerechnet werden kann (??), während eine EM-Rente im Gegensatz voll zurückgeführt würde, in der vollen Höhe der bewilligten Leistung!

Es ist ja nichtmal so, dass ihr, wie ich s.o. schrieb, die volle gewährte Summe erstattet müsstet für mein Empfinden, sondern LEDIGLICH den, im Zeitraum gezahlten Betrag! Auch danach wäre noch gut was übrig geblieben, sogar auch nach Tilgung der Privatschulden.

So bleibt für mich ein fahler Beigeschmack von "den Hals nicht voll bekommen", tut mir leid....

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Murphy
ja es mag den anschein erwecken das wir den hals nicht genug bekommen aber, so ist es nicht.wenn sie es zurückzahlen mußt muss sie eben, da hat sie kein hehl daraus gemacht.
wir haben die gezetze nicht gemacht, wenden sie nur an.
du weißt wie oft die gesetze bzw. anwendungen gegen eine sind obwohl man nach rechtsempfinden recht hat.
meinst du, den jobcenter interessiert es, wenn es unrecht ist aber die gesetze so verlangen.
da muss man auch bezahlen oder tun, auch wenn es menschlich unrecht ist.
wenn sie ihr recht beim gericht bekommen hätte, wäre diese diskusion unnötig uns es wäre so weit nicht gekommen.
ein beispiel:
Mein ex hat damals vom arbeitsamt durch falsch berechnung jeden monat cirka 50 € zu wenig bekommen, uns ist es etwa nach 8 monaten aufgefallen leider.haben einspruch eingelegt haben aber nur 3 monate nach bezahlt bekommen mit der begründung das hätte uns auffallen müssen und das wäre unser schuld.ist das gerecht?

mein schwester hat zum beispiel die witwenrente angegeben und das mindestens 2 mal, haben aber durch ihre eigenen fehler (jobcenter )zu viel überwiesen und das 5 monate lang.das geld was zuviel war hat sie zur seite gelegt, mit der wissen das es zuviel ist.sie hat es gemeldet,da war ich sogar dabei und trotzdem weitere 4 monate zuviel bekommen
es ist ihnen aufgefallen ( aber nicht weil wir es ihnen gesagt haben ) und schwupp rückzahlung bekommen, haben einspruch eingelegt das es ihr fehler war und nicht unsere trotzdem sie wäre schuld und es hätte ihr auffallen müssen ( was es auch tat und auch gemeldet hat ).sie musste es alles zurück zahlen bzw. wurde gegen gerechnet und zwar alle 5 monate.
soweit ich weiß können sie es bis zu 2jahre zurück verlangen, wir aber nur 3 Monate.
ist das gerecht?
MfG

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo Hammerwerfer,

um es abzukürzen,
freut euch über das Geld, freut euch, dass ihr (sie) nun vom Amt komplett weg ist und dass der damalige Abschluss der Versicherung sich als Gold-Entscheidung heraus gestellt hat :)

Es ist alles gut und ich wünsche deiner Schwester alles Gute für die (Hartz4freie) Zukunft!

Viele Grüsse,
MurphysLaw

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von hammerwerfer):
Und eine Berufsunfähigkeitversicherung ist doch dafür da oder?
Ja, genau. Ich habe dir doch nur erklärt, wie das JC wegen Hartz 4 das alles sieht. Das JC sagt: noch erwerbsfähig. Punkt.
Das JC hat dann aber noch längst keine geeignete Arbeitsstelle für sie. Und die DRV hat immer nur GdB 40 gesehen, damit gibt es keine EM-Rente.
Und wenn der Anwalt der falsche war, ist es auch schlimm. Natürlich.

Da sie aber zum Glück eine private BU-Versicherung hatte---- die jetzt auch schnell gezahlt hat--- ist sie vom JC weg.
Und die Private ist eben keine vorrangig zu beantragende Leistung.
mE zählt es also erst ab Zufluss--- und nicht rückwirkend.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Veraenderungsmitteilung-ALGII_ba015414.pdf
In diesem Formular unter Punkt 4.2 kann sie ankreuzen: Ein weiteres Einkommen ist hinzugekommen bzw. wird hinzukommen.
Deine Schwester soll bitte diese Veränderungsmitteilung an das JC schicken. Das JC weiß dann Bescheid.
(Alles andere bleibt ja gleich)

Ich wünsche alles Gute!
Hier ist gewiß niemand neidisch---- aber oft ist es gar nicht so einfach, herauszufinden, welche Leistungen anrechenbar, rückzahlbar sind--- oder eben nicht. Das ist leider der Hartz-4-Dschungel.
Und dass die JC sehr viele Fehler machen---und es immer Monate dauert, bis das wieder korrekt gestellt wird, ist auch wirklich gar kein Geheimnis. Nicht nur bei Renten--- bei fast allen kleinen und großen Einkommen passiert das mal.

Zitat (von hammerwerfer):
soweit ich weiß können sie es bis zu 2jahre zurück verlangen, wir aber nur 3 Monate.
ist das gerecht?
Es geht immer um das Recht. Das ist nicht immer auch gerecht. :sad:
Das Gesetz erlaubt dem JC ---4 Jahre Rückforderung, auch wenn sie es selbst vermasselt haben.
Und für den LB gibt es den Widerspruch, oder den Überprüfungsantrag und/oder die Klage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@MurphysLaw:

Ich versuche nochmal die Zusammenhänge zu erklären, für ein besseres Verständnis.

Man muss eben zwischen Leistungen aus einer privaten Versicherung einerseits und Leistungen eines anderen Leistungsträgers (z.B. DRV) unterscheiden. In der privaten Versicherung wird auch noch unterschieden, zwischen Berufsunfähigkeit (der Betroffene kann seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben) und Erwerbsunfähigkeit (der Betroffene kann gar nicht mehr arbeiten, also auch in keinem anderen Beruf). In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es diese Unterscheidung nicht (mehr). Da zählt nur, wie lange am Tag jemand in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Und daran orientiert gibt es eben eine volle, eine teilweise oder gar keine Erwerbsminderungsrente. Das erklärt vermutlich auch, warum die private Versicherung so schnell und abweichend von der gesetzlichen Versicherung entscheiden hat. Die Kriterien sind eben andere.

Unter anderem aus den genannten Gründen werden die Leistungen auch in unterschiedlicher Art und Weise auf das ALG II angerechnet, oder führen eben zum Wegfall des Leistungsanspruchs.

Die private Rente stellt selbstverständlich anrechenbares Einkommen dar, führt aber - ja nach Höhe und weiterem Einkommen - nicht grundsätzlich zum Wegfall des Leistungsanspruchs. Insoweit wird die private Rente wie anderes laufendes Einkommen betrachtet und eben nur im Monat des Zuflusses auf den Leistungsanspruch angerechnet. Und das gilt eben auch für die Nachzahlung, die aufgrund ihrer Höhe dann allerdings auf 6 Monate verteilt würde, wenn nicht - wie hier - durch die Höhe der laufenden Zahlung der Leistungsanspruch vollständig entfallen würde.

Das alles resultiert aus dem gesetzlich verankerten und in der Rechtsprechung des BSG manifestierten Zuflussprinzip. Das kann man gut finden oder auch nicht, es ist halt geltendes Recht.

Bei der gesetzlichen Rente verhät sich das ganze anders. Wenn die deutsche Rentenversicherung rückwirkend eine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt, dass geht das mit der ebenfalls rückwirkenden Feststellung der Erwerbsunfühigkeit einher. Und wer erwerbsunfähig ist, der hat eben keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II. Das heißt, die Anspruchsgrundlage für die bisherige Leistungsbewilligung entfällt rückwirkend, sodass die bisher gewährten Leistungen zu erstatten sind. Aus eben diesem Grunde werden auch von der DRV entsprechende Nachzahlungen zunächst einbehalten und zunächst mit Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger - neben dem Jobcenter kann das z.B. auch die BA, die Krankenkasse etc. sein - verrechnet. Das dieser andere Leistungsträger nicht mehr erstattet verlangen kann, als er tatsächlich geleistet hat, dürfte sich von selbst verstehen.

Ich hoffe, so ist das Ganze verständlich?

Und zur Vervollständigung: Das Jobcenter kann/darf gem. § 5 SGB II nur zur Beantragung vorrangiger Leistungen eines anderen Sozialleistungsträgers auffordern. Eine private BU-Versicherung ist kein solcher Sozialleistungsträger.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute
ich wollte euch noch mal für eure Antworten danken.
Wünsche euch auch alles gute

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Hallo,

also, ich bin mir da nicht sicher und ein wenig bei Murphys Law.

Eine Lebensversicherung muss ich angeben beim Antrag. Und evtl. muss ich sie kündigen. Aber eine Versicherung, die mir nicht auf einen Schlag was auszahlt, wovon ich eine Weile leben kann, sondern die auf Lebenszeit auszahlt. Die mussich nicht angeben? Ist das Gesetz wirklich so?

Ich bin nicht neidisch. Ich hasse nur alle, die sagen: wegen der Flüchtlinge krieg ich weniger Geld. Die kriegen alles!
Die hass ich.
Aber ich bin null neidisch auf jeden der die Schlupflöcher ausnutzt.

Und wenn es da ein Schlupfloch gibt, möchte ich es gern an alle weitergeben.
Muss ich wirklich so eine Versixhetung nicht angeben und kann mich reich verabschieden?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Yogi1

es ist kein Lebensversicherung sondern ein Berufsunfähigkeitsversicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Yogi:

Zitat:
Die mussich nicht angeben? Ist das Gesetz wirklich so?


Es ging doch hier gar nicht um die Frage, ob die Versicherung hätte angegeben werden müssen oder nicht, sondern darum, ob die Nachzahlung zu einem rückwirkenden Wegfall des Leistungsanspruchs führt oder nicht.

Ich bin bei meinen Antworten durchgehend davon ausgegangen - auf Grundlage der Angaben der TE - dass es sich um eine reine BU-Versicherung handelt und eben nicht um eine Lebensversicherung mit einer BU-Zusatzversicherung.

Eine reine BU-Versicherung hat meines Wissens keinen Rückkaufwert und keinen kapitalbildenden Anteil. Insofern gibt es da nichts zu verwerten und ist ein solcher Vertrag nicht leistungsrelevant und somit auch nicht anzugeben. Es handelt sich schlichtweg nicht um Vermögen, bei dem sich überhaupt die Frage nach der Verwertbarkeit stellen würde.

Bei einer Lebens- oder Rentenversicherung mit einer BU-Zusatzversicherung könnte die Sache anders aussehen. Zumindest wäre die anzugeben gewesen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Im ALGII-Antrag gibt es den Punkt: Ansprüche gegenüber Dritten. Unterpunkt: Ich habe einen Anspruch gegenüber Dritten(z. B. aus vertraglichen Zuzahlungsansprüchen...

Hätte man das nicht längst angeben müssen? Klar, vergessen. Na ja. Wenn man erwischt wird, sagt doch immer jeder vergessen, wusst ich gar nicht etc.

So eine BU-Versicherung fällt für mich unter den von mir zitierten Punkt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Yogi:

Vorab mal dieses: Wenn es eine Mitteilungpflicht gibt, die nicht erfüllt wird, ist "habe ich vergessen" oder "habe ich nicht gewusst" regelmäßig ein ganz schlechtes Argument. Insbesondere auch in strafrechtlicher Hinsicht.

Zitat:
Unterpunkt: Ich habe einen Anspruch gegenüber Dritten(z. B. aus vertraglichen Zuzahlungsansprüchen


Im Antragsformular steht nicht Zuzahlungsansprüche, sondern nur Zahlungsansprüche. Und in den Ausfüllhinweisen ist erläutert, was damit gemeint ist:

Zitat:
Ansprüche gegenüber Dritten können z. B. sein:

vertragliche Zahlungsansprüche,

Schadensersatzansprüche,

Ansprüche gegen Arbeitgeber (ausstehende Gehaltszahlungen),

Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung,

Ansprüche aus Erbschaften,

Rückforderungsansprüche aus Schenkungen,

Ansprüche aus einem Übergabe- oder Altenteilsvertrag,

Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung oder

nicht erfüllte, vertraglich gesicherte Leibrentenzahlungen.


Zitat:
So eine BU-Versicherung fällt für mich unter den von mir zitierten Punkt.


Aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Zahlungsanspruch auch tatsächlich besteht, also ab Eintritt der Berufsunfähigkeit als unabdingbare Voraussetzung für den Leistungsanspruch. Vorher besteht nämlich gerade kein Zahlungsanspruch.

Die Betroffene in diesem Fall bezieht seit 8 Jahren ALG II, hat wohl in diesem Jahr den Antrag bei der privaten Versicherung gestellt und die BU-Rente rückwirkend für 3 Jahre bewilligt bekommen. Zum Zeitpunkt der Erstantragstellung auf ALG II hat somit offensichtlich noch keinerlei Anlass bestanden, die Exitenz der privaten Versicherung anzugeben, es sei denn, die BU-Versicherung ist Bestandteil einer kapitalbildenden Versicherung, die dann als Vermögen anzugeben gewesen wäre.

Streiten kann man darüber, ob die Antragstellung bei der privaten Versicherung dem Jobcenter hätte gemeldet werden müssen. Da allein die Antragstellung allerdings keinerlei leistungsrechtliche Bedeutung hat, würde ich das verneinen. Auch an der Stelle ist die private Versicherung sicher anders zu bewerten, als die gesetzliche.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
So eine BU-Versicherung fällt für mich unter den von mir zitierten Punkt.
Nein. Aber volle Zustimmung zum Beitrag von @AxelK
(was nicht so oft passiert) ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
MRecht70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Diskussion ist zwar vorbei, aber für Antwortsuchende meine Erfahrung:

Nach langem Rechtsstreit von ca. 7 Jahren habe ich meine BU-Rente vor dem OLG erstritten.
Aufgrund meiner Krankheit habe ich in diesen sieben Jahren ALG II erhalten.

Gemäß § 33 SGB II habe ich für diesen Zeitraum alle Leistungen nach dem ALG II zurückbezahlt.
Die BU Rente wurde mit den Leistungen verrechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von MRecht70):
meine BU-Rente
Würdest du bitte BU-Rente erklären?

Eine Leistung aus einer privaten Versicherung gegen Berufsunfähigkeit?




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MRecht70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um eine private Berufsunfähigkeitsrente. Sorry :)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hammerwerfer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Leute,
hier ein Update zu dem Thema.Es galt als Zufluss prinzip.sie musste nur ein Monat nach Zahlen.es war egal ob sie die letzten 3 Jahre bezahlt bekommen hat.
MFG

1x Hilfreiche Antwort

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