Guten Tag,
ich benötige einen Rat, denn ich weiß nicht, in wie weit ich mit der Antragstellung von Elterngeld besser komme.
Mein Mann bezieht Hartz IV, ich bin berufstätig aber mit unserem 2. Kind noch im Mutterschutz. Unser 1. Kind geht derzeit in den Kindergarten und nach den Sommerferien in die Schule. Nach dem Mutterschutz unseres 2. Kindes möchte ich gern bis Mitte 2012 zu Hause bleiben u. danach meine Arbeit wieder aufnehmen.
Durch die Situation meines Mannes wird auch mein Gehalt zur Berechnung der Leistungen angerechnet.
Nun meine Frage: Wie verhält es sich denn, wenn ich das Elterngeld bekomme. Habe gehört 300,-€ wären davon Beitragsfrei.......wenn ich nun knapp über 600,-€ bekomme, was wäre wenn ich dieses Elterngeld auf 2 Jahre aufteile - bekomme ich dann auch soziale Leistungen ? Und
Was ist, wenn ich das Elterngeld auf 1 Jahr laufen lasse, stehen mir in dem zweiten Jahr ohne Einkommen auch Sozialleistungen zu ???
Würde mich sehr über eine Antwort bzw. Hilfe freuen .
Oder wohin könnte ich mich mit meiner Frage noch hinwenden ???
LG von Ivonne
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Hartz IV + Elterngeld?!
27. April 2010
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Frage vom 27. April 2010 | 12:45
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Hartz IV + Elterngeld?!
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#1
Antwort vom 27. April 2010 | 15:09
Von
Status: Philosoph (13016 Beiträge, 4428x hilfreich)
@Ivonne:
300 Euro Elterngeld bleiben beim ALG II unberücksichtigt, der darüber hinaus gehende Betrag wird voll auf das ALG II angerechnet. Wenn Du das Elterngeld auf zwei Jahre verteilen lässt, sind lediglich 150 Euro monatlich anrechnungsfrei.
Unabhängig davon ob Du das Elterngeld für 1 oder 2 Jahre erhälst, kann weiterhin Anspruch auf ALG II bestehen. Das hängt halt von der Gesamteinkommenssituation ab. Es ist ja nicht so, dass nur Dein Mann ALG II erhält. Vielmehr wirst auch Du bei der Bedarfsberechnung mit berücksichtigt.
Gruß,
Axel
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