Hallo,
habe folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter ist Hartz IV-Empfänger und nimmt am 19.05.2011 eine Arbeit auf.
Sein Bruttolohn für Mai beträgt 500,-€ (zu versteuern) zuzüglich 60,-€ VMA (steuerfrei).
Das Jobcenter rechnet ihm an:
500 € Bruttolohn
- 100 € Grundfreibetrag
= 400 €
davon 25% (GFB: 101 €- 800 €) = 100 €
395,63 € Nettolohn
- 200,- € (beide Grundfreibeträge)
= 195,63 €
die man ihm auf das gezahlte Hartz IV anrechnet.
Im nächsten Monat verdient er 1200 € Brutto zuzüglich 180 € VMA (steuerfrei).
Dieses Mal rechnet das Jobcenter jedoch mit einem Bruttogehalt 1380 €.
Welche Bruttobeträge dürfen zur Errechnung der Freibeträge herangezogen werden; Brutto + VMA oder Brutto ohne VMA?
Vielen Dank.
Doro.
PS: Gehälter fiktiv.
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" "
-- Editiert am 09.08.2011 20:06
Hartz IV - Einkommen - Freibetrag - Brutto/ Netto?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@frozendoro:
Was ist "VMA"?
Die erste Berechnung ist übrigens falsch zu Gunsten des Mitarbeiters.
Der Freibetrag liegt bei lediglich 20 und nicht 25% des Einkommens zwischen 100 und 1000,- €. Die Grenze 800,- E ist nicht mehr aktuell.
Die Freibeträge werden vom Bruttoeinkommen berechnet. Insofern wäre die Basis 1.380,- € bei der zweiten Berechnung für den Mitarbeiter günstiger, als wenn lediglich von 1.200,- € ausgegangen würde, weil der Freibetrag - der vom Netto abgezogen wird - höher wäre, sofern der Mitarbeiter ein minderjähriges Kind hat bzw. mit einem minderjährigen Kind in BG lebt. Ansonsten ist nämlich 1.200,- € brutto die Höchstbasis für die Freibetragsberechnung.
Gruß,
Axel
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@Axel
Hast recht. Es sind 20%, nicht 25%.
@Alida
Die VMAen
quote:
werden natürlich nicht in voller Höhe als Einkommen angesetzt.
Widerspricht dieser Satz nicht
quote:
sind ... kein Erwerbseinkommen, kein Bruttolohn, sondern sonstiges Einkommen
Zählt der VMA für das Jobcenter als Brutto-Einkommen oder nicht?
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" "
Hi,
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