Angenommen, jemand bekommt Hartz IV oder Sozialhilfe. Durch Erbe oder Lottogewinn, Kasinogewinn oder Geschenk erhält er eine größere Summe GEldes. Dann fällt die staatliche Leistung natürlich weg.
Meine Frage: Ist der Bedürftige, sofern davon auszugehen ist, dass nach dem Aufbrauchen des Geldes wieder Leistungen beantragt werden, verpflichtet, von seinem Geld auf dem Hartz-IV-Niveau zu leben oder darf er sich zB einen neuen Herd und eine neue Waschmaschine kaufen und in Urlaub fahren, auch wenn das Geld dann früher alle ist und er folglich früher wieder Leistungen beantragen muss?
Hartz IV / Sozi und Geldzufluss
2. März 2009
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Frage vom 2. März 2009 | 13:21
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Hartz IV / Sozi und Geldzufluss
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#1
Antwort vom 2. März 2009 | 15:48
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@Odensack:
Schwierig zu beantworten und rechtlich m.E. auch noch nicht abschließend geklärt. Die ARGE wird davon ausgehen, dass tatsächlich auf Hartz IV Niveau zu leben ist. In wie weit das rechtlich haltbar ist, wäre ggf. gerichtlich zu prüfen. Gegen die Beschaffung eines neuen Herdes und/oder einer neuen Waschmaschine dürfte m.E. nichts einzuwenden sein. Beim Urlaub wird das schon schwieriger. Sofern es sich aber nicht um einen Super-Luxusurlaub handelt, dürfte auch das nicht zu beanstanden sein.
Gruß,
Axel
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