Hartz IV / Sozi und Geldzufluss

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Hartz IV / Sozi und Geldzufluss

Angenommen, jemand bekommt Hartz IV oder Sozialhilfe. Durch Erbe oder Lottogewinn, Kasinogewinn oder Geschenk erhält er eine größere Summe GEldes. Dann fällt die staatliche Leistung natürlich weg.

Meine Frage: Ist der Bedürftige, sofern davon auszugehen ist, dass nach dem Aufbrauchen des Geldes wieder Leistungen beantragt werden, verpflichtet, von seinem Geld auf dem Hartz-IV-Niveau zu leben oder darf er sich zB einen neuen Herd und eine neue Waschmaschine kaufen und in Urlaub fahren, auch wenn das Geld dann früher alle ist und er folglich früher wieder Leistungen beantragen muss?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Odensack:

Schwierig zu beantworten und rechtlich m.E. auch noch nicht abschließend geklärt. Die ARGE wird davon ausgehen, dass tatsächlich auf Hartz IV Niveau zu leben ist. In wie weit das rechtlich haltbar ist, wäre ggf. gerichtlich zu prüfen. Gegen die Beschaffung eines neuen Herdes und/oder einer neuen Waschmaschine dürfte m.E. nichts einzuwenden sein. Beim Urlaub wird das schon schwieriger. Sofern es sich aber nicht um einen Super-Luxusurlaub handelt, dürfte auch das nicht zu beanstanden sein.

Gruß,

Axel

-----------------
"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.488 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.