Wer kann mal definitiv sagen was man ab 1.1. 2005 zu erwarten hat. Ich beziehe ALHI. Lebe mit meiner zwar volljährigen Tochter in einem Haushalt, die geht aber noch zur Schule. Kein Einkommen der Tochter. Unterhalt erhalte ich nicht. Nur Kindergeld. Was erhalte ich an Geld für mich, meine Tochter. Wie hoch wird die Miete übernommen, wie weit die Heizkosten
Hartz IV - Was erhalte ich an Geld für mich, meine Tochter?
28. Juli 2004
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juli 2004 | 20:18
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz IV - Was erhalte ich an Geld für mich, meine Tochter?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 29. Juli 2004 | 01:36
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 632x hilfreich)
Angemessene Unterkunftskosten einschließlich Heizung werden bezahlt. Angemessen sind in eurem Fall ca. 60 qm; Kaltmiete je nach Wohnort zwischen 3,50 € und 4,65 € pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche.
Dazu kommt für dich für den gesamten Lebensunterhalt 345 € (West).
Die Tochter bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, erhält sie Sozialgeld.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
256.191
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
16 Antworten