Angenommen eine Arbeitslose Person wohnt bei ihren Eltern möchte Hartz IV beantragen aber das Arbeitsamt meint da sieh ja noch bei den Eltern wohne müssen die für den Unterhalt aufkommen. Ist dies Gerechtfertigt? Auch wenn das Einkommen der Eltern unter dem Satz liegt?
Bitte um Hilfe
Hartz IV
14. September 2004
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Frage vom 14. September 2004 | 13:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz IV
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#1
Antwort vom 14. September 2004 | 21:41
Von
Status: Schlichter (7153 Beiträge, 1086x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 15. September 2004 | 22:36
Von
Status: Weiser (17785 Beiträge, 8027x hilfreich)
Nach HartzIV gehört ein volljähriges Kind nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Wenn das Einkommen der Eltern unter dem Eigenbehalt liegt, sind die ja schon heute nicht mehr unterhaltspflichtig.
Widerspruch einlegen, Kontakt zu einer Arbeitsloseninitiative aufnehmen, würde ich empfehlen.
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#3
Antwort vom 15. September 2004 | 23:42
Von
Status: Schlichter (7153 Beiträge, 1086x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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