Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen, da es dringend ist. Ich habe folgendes Problem: Ich wohne in einem der neuen Bundesländer und will jetzt wegen Trennung mit meinem Sohn in ein anderes Bundesland ziehen, da ich dort Freunde habe, die mir beim Neuaufbau helfen wollen. Außerdem sehen hier die Arbeitsmöglichkeiten besser aus. Ich bin seit ca. 14 Jahren selbständig ( ich stamme ursprünglich aus den alten Bundesländern und hatte mich schon dort selbstständig gemacht). Da ich aber schon seit Monaten keinerlei Einnahmen mehr habe, gebe ich die Selbstständigkeit auf. Durch diese Selbständigkeit bin ich natürlich auch nicht arbeitslos gemeldet.
Nun muss ich nach dem Umzug Hartz IV beantragen, da ich ja mit meinem Sohn von irgend etwas leben muss und das mit der Festlegung des Unterhalts leider dauern wird. Nun kann ich im neuen Bundesland Hartz IV ja erst beantragen, wenn ich auch dort gemeldet bin. Jetzt ist es natürlich so, das ich nicht auf gut Glück einfach dort hin kann, ohne das ich einen Wohnung habe. Normalerweise ist es ja so, das man sich etwas suchen muss und dann das erst die Übernahme der Kosten genehmigen lassen muss, bevor man den Mietvertrag unterschreibt. Nun geht das aber bei mir nicht, da ich ja noch in dem alten Bundesland wohne. Nun hat meine Freundin eine Wohnung für uns gefunden, die ca. € 30,-- über der Grenze liegt. Nun habe ich im Internet gelesen, das in Ausnahmefällen eine Genehmigung auch nachträglich erfolgen kann. Kann mir jemand sagen, ob dies stimmt und ob mir auch der Umzug und die Maklerkosten bezahlt würden. Kann es mir nicht leisten, jetzt den Mietvertrag zu unterschreiben und dann werden die Kosten nicht übernommen. Auf der anderen Seite eilt die Sache aber, da ich noch diesen Monat etwas finden muss.
Und wie ist das mit der Meldung bzw. Beantragung, muss ich die noch an meinem alten Wohnort vornehmen oder muss die im anderen Bundesland erfolgen.
Würde mich über jede Hilfe freuen.
Hartz IV?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Hallo,
ohne zwingenden Grund werden keine Kosten für den Umzug übernommen.
Weil Du in den alten Bundesländern Freunde hast ist jedenfalls kein zwingender Grund.
Und der Hinweis auf die besseren Arbeitsaussichten hilft Dir auch nicht.
Wenn schon einen Arbeitsvertrag vorlegen. Alles andere kannst Du vergessen, was mit Übernahme von Kosten zu tun hat.
Also nochmal, liegt kein zwingender Grund vor gibts auch keine Unterstützung.
das die Umzugskosten nur bei zwingendem Grund übernommen werden, habe ich schon irgendwo gelesen. Mir kommt es eher auf das andere an: Ich gehe davon aus, das ich Hartz IV im neuen Bundesland beantragen muss? Wie ist das mit der Übernahme der Miete ohne vorherige Genehmigung ( geht ja schlecht, wenn ich Hartz IV erst am neuen Wohnort beantragen kann). Kann die in meinem Fall auch nachträglich genehmigt werden?
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Da gibts nur eine Lösung.
Wenn Du weißt in welche Stadt Du ziehen willst setz Dich mit der zuständigen ARGE vorab in Verbindung.
Im nachhinein gibts meistens nämlich nix, ohne vorherige Genehmigung ist es sowieso Risiko hoch zehn
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