Hartz IV und Grundstückskauf

21. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ghandie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz IV und Grundstückskauf

Hallo,
mal angenommen
BG bestehend aus A und B sowie deren Kinder möchten ein Grundstück mit Einfamilienhaus kaufen, zu dem ein weiteres Grundstück (Gartengrundstück bebaut mit einer Laube) gehört.
Kaufpreis wäre identisch mit dem bereits angesparten Schonvermögen der gesamten BG.
Es würde also zur Eigennutzung dieser Grundstücke das Vermögen umgewandelt werden.
Dürften sie die beiden Grundstücke kaufen?
Viele Grüße
Ghandie

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Kaufpreis wäre identisch mit dem bereits angesparten Schonvermögen der gesamten BG. Eine Familie mit 4 Kindern hätte ca. 32.000 Euro Freibetrag. Wo gibt es dermaßen billige Einfamilienhäuser?

-- Editiert von muemmel am 21.01.2019 15:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Abgesehen von der Frage, wie der Kaufpreis zustande kommt: was meinst du überhaupt mit "dürfen"?

Zunächst mal ist zu berücksichtigen, dass bei Immobilienkauf durch Minderjährige eine Zustimmung des Familien/Vormundschaftsgerichtes notwendig ist. Ob die dem zustimmen werden, würde ich mal als fraglich bezeichnen.

Abgesehen davon "darf" man natürlich eine Immobilie kaufen. Wenn man also die Käufergemeinschaft auf die volljährigen Mitglieder der BG beschränkt, gibt das sicherlich keine Probleme.

Was du vielleicht eher meintest war wohl, ob nach dem Kauf weiter die bisherigen Sozialleistungen fließen. Da wäre die Frage, wie hoch denn der Verkehrswert der Immobilie ist: wenn der höher ist als der Kaufpreis, dann liegt da eine Teilschenkung vor und man kann, statt dem Staat auf der Tasche zu liegen, ja erst mal das Geschenk verbrauchen.
Wenn die Immobilie tatsächlich nicht mehr wert war, fällt, sofern vorhanden, lediglich die bisherige Finanzierung der Unterkunftskosten weg. Neu dazu kommen die Unterhaltskosten des Häuschens, sofern die nicht höher sind als die bisherigen Unterkunftskosten.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32178 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Ghandie):
Es würde also zur Eigennutzung dieser Grundstücke das Vermögen umgewandelt werden.
Ja, Vermögensumwandlung ist möglich und erlaubt. Auch Kaufen ist erlaubt.
Als Eigennutzer habt ihr dann statt Wohnkosten in einer Mietwohnung aber sicher Wohnkosten und weitere Kosten für das Haus.

Das JC wird wahrscheinlich den Umzug nicht als erforderlich ansehen. Deshalb dann nach § 22 SGB II nur die bisherigen Wohnkosten/KDU zahlen.
Wovon zahlt ihr die Differenz, die Reparaturen und alles, was ein Haus sonst noch kostet? Also alles, was man sonst dem Vermieter *unterjubel* kann?
Hast du bei dem Kaufpreis auch die Nebenkosten für den Kauf berücksichtigt? z.B. Notar.
Hast du berücksichtigt, dass es auch mit Haus mal andere familiäre Ausgaben gibt, die das JC oder eine andere Stelle nicht trägt? Die man vom Schonvermögen bezahlen muss?

Ich sag mal: Hochriskante Sache. :schock:

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#4
 Von 
Ghandie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ muemmel
danke!
Leider beantwortet das meine Frage irgendwie nicht wirklich.

Deine Frage jedoch kann ich beantworten.
Ist ganz einfach
1) ran an das Internet
2) Immobilienseiten oder Kleinanzeigenseiten öffnen
3) Kategorie "Haus zum Kauf" wählen
4) Preis eingeben z.B. von 1 bis sagen wir mal 30000 Euro oder machen wir mal 17000.
Klick und siehe, man findet sie : dermaßen billige Einfamilienhäuser.
Moment, ich schau nochmal
Ja, hab gerade eins für 17 Tsd gesehen in Bayern.
Oh, noch eins für 11 Tsd in Thüringen.
Einfach selbst mal schauen, das macht sogar richtig Spaß.
Ob ich mir auch noch eins kaufe...

@ quiddje
abgesehen davon, dass der Kaufpreis von mir gar nicht genannt wurde, meinte ich mit "dürften" ob diese Familie ihr gespartes Vermögen nutzen kann um beide Grundstücke zu kaufen ohne Komplikationen mit dem Jobcenter zu bekommen.
Eventuelle Alternativfragen :
Ist es erlaubt? Was genau ist da erlaubt? Würde es Probleme mit dem Jobcenter geben?
Würde es (also zumindest das zweite Grundstück) als verwertbares Vermögen gelten?

Dadurch das Kaufpreis und Verkehrswert von mir gar nicht genannt wurde, ist es ein klein wenig voreilig über Teilschenkung und "dem Staat auf der Tasche zu liegen" zu spekulieren oder?

Also die Unterkunftskosten fallen weg, lediglich die Unterhaltskosten (die genauso hoch wären wie bisher) bleiben?
Na das ist doch aber prima für die Staatstasche, denn da fallen ja dann weniger Euros raus.


@ Anami
danke für deine Antwort!
Möchte gleich mal klar stellen es betrifft nicht mich, es geht um eine befreundete Familie.
Ein Umzug wäre nicht erforderlich, denn die Familie wohnt dort bereits, sie sind Mieter in diesem Haus.
Da der Eigentümer verkaufen will, würden sie im Prinzip einfach nur ihr zu Hause kaufen.

Danke für die Hinweise und Ratschläge!
Ich habe mit der betreffenden Familie auch diese Dinge schon besprochen.
Sie meinen jedoch, die Kosten sind für sie tragbar und Reparaturen können (durch handwerkliche Begabung und frühere Berufserfahrung) viele selbst gemacht werden.
Also sie sagten mir, es sei für sie kein Risiko.
Schlimmer würden sie finden ihr zu Hause zu verlieren, denn wenn der Eigentümer verkauft könnte durchaus das Risiko bestehen dass ein neuer Eigentümer den Mietvertrag dann kündigen kann.

Zitat:
Ja, Vermögensumwandlung ist möglich und erlaubt. Auch Kaufen ist erlaubt.


Auch wenn es zwei Grundstücke wären?
Gibt es da irgendeine Regelung was oder viel viel sie haben dürfen oder ist das egal solange es dem Freibetrag vom Schonvermögen entspricht?

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat:
Ja, hab gerade eins für 17 Tsd gesehen in Bayern.


....wohl eine Hüte in der Pampas, ohne jeglichen Verkehrsanschluss.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
Ja, hab gerade eins für 17 Tsd gesehen in Bayern.


Und mal überlegt was man an Finanzen noch in das Haus stecken muss?
Und mal überlegt ob man die Grundsteuern usw. zahlen kann?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Moin.

Mit Paragraphen kann ich nicht dienen, nur mit eigener Erfahrung:

1.: Sein Schonvermögen kann man ausgeben/umwandeln wie es einem beliebt, genau dafür ist es da. Man ist nicht verpflichtet, es bis zum Sanktnimmerleinstag auf dem Konto/Sparbuch vor sich hinschimmeln zu lassen.

2.: Das Jobcenter wird wahrscheinlich keine Umzugskosten übernehmen, aus monetären Gründen aber dennoch sehr erfreut sein: Ein eigenes Haus zu bewohnen kommt natürlich weitaus billiger als eine Mietwohnung. Das bisschen Grundsteuer, Müllabfuhr, Abwasser etcetera sind Peanuts im Gegensatz zur Miete. Der grösste Posten, der allerdings auch bei Miete anfällt wenn auch nicht ganz so hoch, ist die Heizung.
All das macht bei meinem kleinen Einfamilienhaus rund 2000 Euro im Jahr aus, wenn ich zur Miete wohnen würde, wäre das Geld schon in spätestens 4 Monaten verbraucht.
Nur noch ein Drittel im Jahr zahlen, darüber würde sich jedes Jobcenter ein zweites Loch in den Hintern freuen.
Klar, bei einer kompletten Familie sind es mehr Kosten, aber im Mietzustand ja auch, so dass der Abstand ungefähr gleich bleiben dürfte.
Das einzige Risiko sind etwaige Reperaturen, aber wenn man nicht gerade in einer Schrottimmobilie wohnt, kommt das alle Jubeljahre mal vor.

-- Editiert von Ed Wood am 22.01.2019 11:06

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Das einzige Risiko sind etwaige Reperaturen, aber wenn man nicht gerade in einer Schrottimmobilie wohnt, kommt das alle Jubeljahre mal vor. Bei dem Preis kann es sich ja nur um eine Schrottimmobilie ("Handwerkerobjekt") handeln...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ed Wood
Status:
Schüler
(349 Beiträge, 249x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das einzige Risiko sind etwaige Reperaturen, aber wenn man nicht gerade in einer Schrottimmobilie wohnt, kommt das alle Jubeljahre mal vor. Bei dem Preis kann es sich ja nur um eine Schrottimmobilie ("Handwerkerobjekt") handeln...

Bei welchem? Der TE hat keinen genannt, meinst du die 35.000, die als Freibetrag in Beitrag 2 genannt werden?

Doch, auch dafür gibt es durchaus Häuser die gut in Schuss sind - natürlich nicht in oder nahe den grossen Metropolen, aber in ländlichen Gebieten kommt es schon mal vor.

Als meine Nachbarn verstarben, haben die Erben über 5 Jahre gebraucht, um das Haus zu verkaufen, sind dabei immer weiter mit dem Preis runtergegangen bis es schliesslich endlich für popelige 65000 weggegangen ist.
Und das für ein Zweifamilienhaus mit Garagen und riesigem Garten, und wenn die neuen Nachbarn Blümchentapeten und Holzfenster gemocht hätten, hätten sie noch nicht mal was renovieren müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32178 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Ghandie):
Auch wenn es zwei Grundstücke wären?
Sie können sich von ihrem Schonvermögen auch 10 Kakadus kaufen. Oder drei Mopeds. Da hält das JC noch keine Hand dazwischen...
Aber sie sollten aufpassen, was im Kaufvertrag steht. Das evtl. prüfen lassen, bevor man das Teil untershreibt.
Und bitte genau den Vermögensfreibetrag ermitteln.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Es muss verfügbares Geld sein...

Zitat (von Ed Wood):
auf dem Konto/Sparbuch vor sich hinschimmeln zu lassen.

Die wenigsten Hartz4-Bezieher werden in die Verlegenheit kommen, dass ihr Schonvermögen schimmelt ;)

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