Hartz IV und Miete

25. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
WeisseWoelfinHH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz IV und Miete

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezueglich von Hartz IV Leistungen. Wie kann es sein, das meine Schwester,(ledig, Kinder wohnen nicht mehr bei ihr) die seit Jahren Hartz IV bezieht, in eine Wohnung ein(um)ziehen darf, die kalt 423,- (warm 600,-Euro/mehr als 55 qm) Euro kostet und 2 Zimmer hat - waehrend ich (war auch mal 2 Monate lang Hartz IV) aus meiner Wohnung damals, die kalt 300,- (warm 480,- Euro/55 qm) ausziehen sollte? :schock:

Meine Schwester lebt in Hamburg, ich in Schleswig Holsten, aber lt. meines Wissen zahlt Schl.-Holsten besser...

Irgendwie ist mir das ein Raetsel, als ich sie fragte, wie das anginge, meinte sie, es kaeme auf das Baujahr der Wohnung an???!!

Aber meine Wohnung ist viel aelter, als das Wohngebaeude meiner Schwester... :???:

Ueber eine Antwort wuerde ich mich sehr freuen, denn mein derzeitiger Arbeitsvertrag lauft demnaechst aus und auch wenn ich hoffe, nicht wieder in so eine Misere zu geraten, sicher sein kann man ja leider nicht und dann waere es gut zu wissen, was rechtens ist....

Vielen Dank :o))



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"Auch Engel haben scharfe Zaehne"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

In Hamburg sind vermutlich die Mieten höher, also zahlt die Arge in HH mehr. Und für neue Wohnungen ist die Miete doch höher, ich verstehe nicht, wie du auf die Idee kommst, du müsstest mehr bekommen als die Schwester.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13185 Beiträge, 4485x hilfreich)

@WeisseWoelfinHH:

Die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten ist regional sehr unterschiedlich und mit ziemlicher Sicherheit in Hamburg deutlich höher als in - möglicherweise - eher ländlichen Bereichen in Schleswig Holstein.

Hier

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/infoline/dienstvorschriften/fachanweisungen/sgb-02/kap-03/22/kdu-hoechstwerte.html#headline1

findest Du die aktuellen und verbindlichen Regelungen zu den angemessenen KdU in Hamburg. Demnach sind die genannten 423 Euro exakt der Höchstbetrag, der einer alleinstehenden Person zusteht. Zwar soll die Wfl. eigentlich max. 50 qm betragen, allerdings ist die Größe der Wohnung zweitrangig, solange die angemessenen Kosten nicht überschritten werden.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
WeisseWoelfinHH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@nataly,

DU hast mich nicht verstanden - im Gegensatz zu Axel!

Danke Axel - ich finde das dennoch sehr erschreckend, das es bei so etwas so grosse Unterschiede sind - sollte ich noch mal in so eine Misere geraten, werde ich mich bestimmt genauer infomieren, denn meiner Meinung nach ist es oft kein Wunder, das einige Hartz IV Empfaenger lieber arbeitslos bleiben als wie unsereins hart fuer sein Geld zu arbeiten....

Und um nicht Salz in die Wunde zu streuen, ICH rede hier von einigen Personen, die Hartz IV beziehen und nicht von allen!! :zoff:

besten Dank
K.

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"Auch Engel haben scharfe Zaehne"

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8089x hilfreich)

Ja, die hohen Mieten im Hamburg finde ich auch erschreckend?
Und wer verdient daran????
Doch wohl kaum die Empfänger von AlgII.

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#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Weisse Wölfin: Ich bin der selben Meinung wie Axel K. und habe in meinem Postings nichts geschrieben, was ddieser Meinung widerspricht.

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