Achtung,
lese soeben das bei einer Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Beziehung die "Partnerin" aus der gesetzlichen KV - RV rausfliegt und sicher selber versichern soll !!!
Die Krankenkassen verweigern die weitere Versicherung.
Wenn die Partnerin noch ein Kind hat, ist auch das Kind nicht mehr versichert !
Die Krankenkasse sagt dazu: Pech gehabt, müssen sie eben "heiraten"
Ist aber , wie ich meine nicht so lustig!
Kein Scherz!
Wer hat schon Erfahrungen hiermit ??????
Gruß
Detlev
-----------------
"Detlev"
Hartz IV - wieder eine neue Kürzung !!!!
24. Oktober 2004
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Frage vom 24. Oktober 2004 | 01:15
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Hartz IV - wieder eine neue Kürzung !!!!
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2004 | 19:35
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 24. Oktober 2004 | 19:53
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Das Kind ist immer über ein Elternteil familienversichert.
Man "fliegt" auch nur aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der andere Partner genügend Einkommen hat, um beide Teile zu unterhalten.
Aber wer hat denn eine "eheähnliche Gemeinschaft"?
Das ist doch immer eine Wohngemeinschaft. Kein Einstehen für den anderen, keine finanzielle Verpflichtung für den anderen, getrennte Konten, getrennte Betten. Wenn man sich nachts mal verirrt - na ja, wir sind doch erwachsen und liberal ;-)
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