hallo,
Ich bin mal gespannt bei wem die Behörde den Umzug verlangt.......
Das ist nähmlich alles ein Irrglaube!
Es besteht nähmlich auch die Möglichkeit das die Behörde die qm die zuviel sind von der Unterstützung abzieht, und den Fehlbetrag dann der Empfänger von seinen 345 euro dann bezahlen kann.Sollte er das nicht können, muß er sich dann um eine neue Wohnung SELBER kümmern. Und somit braucht die Behörde keine Kaution, Umzugskosten bezahlen, und ist Fein raus.
Hartz und Auszug aus der Wohnung.
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
wo steht denn das? bei mir haben die ersten ihre umzugsaufforderung bekommen, weil 7 qm zuviel wohnfläche vorhanden sind......sie haben zwar ein halbes jahr zeit, aber......
vielleicht hilft ihnen deine info, bitte website oder ähnliches nennen,
grüße
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Das ist ein ganz alter Hut, den HLU-empfänger schon seit Jahrzehnten kennen. Ist die Wohnung zu teuer, kann der Leistungsempfänger die Differenz selber zahlen.
Sollte er das nicht können, muß er sich dann um eine neue Wohnung SELBER kümmern.
Das muß er doch sowiso. Die Behörde sucht ihm keine Wohnung.
Und somit braucht die Behörde keine Kaution, Umzugskosten bezahlen, und ist Fein raus.
Wenn die Behörde ihn zum Umzug auffordert, und er eine neue angemessene Wohnung findet, müssen sie die Umzugskosten und auch -darlehensweise- die Kaution für die neue Wohnung tragen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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Das würde dann aber auch bedeuten, dass man mit der behördlichen Umzugsauffoderung besser dran ist; sucht man von sich aus eine günstigere Wohnung wird die Kaution auf Darlehensbasis wohl nicht übernommen, oder?
Bedeutet das dann im Umkehrschluss, dass die Arbeitsagenturen solche Umzugsaufforderungen garnicht erst aussprechen werden?
Sorry Kanalmeister - ganz kann ich dir nicht folgen - wie wenig muss jemand verdient haben, um mit der früheren Alhi schlechter dazustehen, als jetzt mit AlG II? Die Regelsätze sind doch deutlich gestiegen unter Hartz, Freibeträge ebenfalls, Versicherungen werden anerkannt... etc.
Nachteilig ist es für für ehem. Alhi-Empfänger, weil jetzt das Erwerbseinkommen des Partners voll angerechnet wird.
Oder habe ich das alles jetzt falsch verstanden?
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--- Posting wurde vom Admin editiert
@ Kanalmeister:
Ich sagte ja auch: "HLU-Empfänger kennen..."
Bei ehem. AlHi-Empfängerm gab es früher keine Angemessenheit der Wohnung im engeren(!) Sinne.
Du konntest aber auch bisher nicht mit z.B. 1000,00 € Alhi im Monat noch ergänzende Sozialhilfe beantragen, weil Du eine 50 m² Wohnung für 800,-€ hattest, und deswegen unter den HLU-Satz gerutscht bist, und wenn ergänzende HLU gezahlt wurde (werden sollte) galt die Angemessenheitsregel des BSHG analog WohnGG.
Außerdem kam vor der ergänzenden Sozi immer erst der Wohngeldanspruch, wo auch nur die Angemessenheit gem. Wohngeldtabelle zugrunde gelegt wurde.
Ein früherer ALH Empfänger hatte zu seinem Geld wenn es zuwenig war ergänzende Sozialhilfe bekommen, was es jetzt nimmer gibt.Und das war immer noch mehr als was jetzt ein AlgII Empfänger bekommt
Wenn man mit einer angemessenen Wohnung
als AlHi-Empfänger trotz Wohngeld unter die HLU-Grenze gerutscht ist, wurde bis zum HLU-Regelsatz aufgestockt. Nicht mehr und nicht weniger. Deswegen verstehe auch ich nicht, wo Du meinst, daß man da besser dagestanden hätte?!
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 05.01.2005 21:09:02
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