Hartz4, ein Kind und zusammenziehen

2. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2012 17:50:25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hartz4, ein Kind und zusammenziehen

hallo,

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. ich bin von beruf friseurin. ich verdiene so wenig, das ich anspruch auf hartz4 als zuschuss habe, damit ich leben kann. im oktober2011 habe ich ein baby bekommen. nun bekomm ich natürlich weiterhin geld vom jobcenter für mich und mein baby. ich habe eine 3 raum wohnung mit knapp 60m². nun würde gerne mein freund (der vater des kindes) mit zu uns ziehen. kann mir jemand sagen ob ich noch immer anspruch auf hartz4 habe oder ob dann kompeltt mein freund für uns aufkommen müsste.

lg

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@EmilsMom:

Vorab mal soviel, dass Dein Freun auch jetzt schon - mindestens gegenüber dem gemeinsamen Kind - unterhaltspflichtig ist.

Leistungsrechtlich führt der Zusammenzug dazu, dass Ihr - zu Recht - als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werdet. In der Folge wird ein Gesamtbedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ermittelt und dem das anrechenbare Einkommen Deines Freundes (nach Abzug von Freibeträgen) gegenüber gestellt.

Ob dann noch ein Restanspruch besteht, kann mangels genauerer Kenntnisse der Einkommenshöhe sowie der Höhe der Unterkunftskosten nicht beurteilt werden.

Hier:

Hartz IV Rechner

findest Du einen Online Rechner, mit dem Du die potentiellen Ansprüche berechnen kannst.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Da er der Vater des Kindes ist, bildet ihr sofort eine Bedarfsgemeinschaft. Of dann noch gezahlt wird, hängt von seinem Einkommen und Vermögen ab.
Er ist allerdings bereits dem Kind und auch dir unterhaltspflichtig. Wenn das schon jetzt nichts wird, ist es also fraglich, ob ihr als Bedarfsgemeinschaft ohne Zuschuss auskommt.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie können auch prüfen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld besteht, vielleicht geht es dann ja auch ohne AlgII. Rechner dazu finden Sie beim Googeln.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vielleicht noch ein Hinweis: da die TE gearbeitet hat, dürfte sie auch Elterngeld bekommen. Das ist auf jeden Fall völlig unabhängig vom Einkommen des Partners.

wirdwerden

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